Zum Inhalt

Das Wort "Widerrufsrecht" steht auf einer Taste einer Tastatur
Wer online kauft, hat das Recht zum Rücktritt (Widerruf) - Ware zurück, Geld zurück. Jetzt kommt dafür ein eigener Button Bild: Zerbor/Stock.adobe

Onlineshops: Neue Widerrufsfunktion

Im Juni 2026 kommt eine neue Widerrufsfunktion. Das erleichtert Konsument:innen den Rücktritt vom Kauf.

Rücktritt. Konsument:innen können Käufe in Onlineshops binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen - ohne Angabe von Gründen. Ware zurück, Geld zurück. An die Form des Widerrufs (Rücktritt) sind kaum Pflichten geknüpft. Mit 19. Juni 2026 müssen Unternehmen für solche Käufe, die über eine Online-Benutzerfläche (Online-Shop) abgeschlossen werden, zusätzlich auch eine eigene Widerrufsfunktion anbieten. 

Zum Kauf-Button kommt ein Widerruf-Button. Das ist neu und leitet sich von der EU-Richtlinie 2023/2673 ab. Kund:innen sollen einfacher vom Kauf zurücktreten können. Bisher haben Unternehmen den Widerruf oft gezielt erschwert.

Wie der Bestell-Button

Die neue Funktion muss in den Online-Shop integriert sein. Sie soll ähnlich gestaltet sein wie der Bestell-Button. Der neue Button muss leicht zu finden, dauerhaft verfügbar und eindeutig beschriftet sein („Vertrag widerrufen“ oder ähnlich). Das dahinter liegende Widerrufsformular darf nicht versteckt sein. Nach dem Klick muss das Unternehmen automatisch eine Bestätigung (Datum, Uhrzeit, Inhalt) zusenden (z.B. E-Mail). Auch die Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, Geschäftsbedingungen, …) sind anzupassen. 

Der Handel beklagt sich

Der Handel, so informiert die Wirtschaftskammer, beklagt schon bisher die vielen Retouren und befürchtet höhere Kosten: Über 80% der Konsument:innen nutzen regelmäßig die Möglichkeit zum Widerruf.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang