- Antwort 1: Nein. Normalerweise geht das nicht. Kein Rücktrittsrecht.
- Antwort 2: Ja. In manchen Fällen haben Sie ein Rücktrittsrecht. Es hängt davon ab und ist also –
- Antwort 3: kompliziert
Augen auf, Kauf ist Kauf
Ein Rücktrittsrecht haben Sie als Konsument:in nur ausnahmsweise und in beschränktem Umfang. Echtes Rücktrittsrecht bedeutet: Ware zurück, Geld zurück, ohne Angaben von Gründen binnen einer bestimmten Frist.
Wir lassen hier ganz viele Paragrafen weg, packen ein paar geschmeidig ein, aber ganz ohne geht es nicht. Denn das Recht von Konsument:innen auf Rücktritt ist in mehreren Gesetzen verankert, u.a. im Fernabsatzgesetz (FAGG), Konsumentenschutzgesetz (KSchG), Teilzeitnutzungsgesetz (TNG), Bauträgervertragsgesetz (BTVG) und es gibt noch mehr …
Jeder Kauf ist ein Vertrag
Jeder Kauf ist – rechtlich gesehen – ein Vertrag. Deswegen ist hier oft von Verträgen die Rede. Und der Begriff „Rücktritt“ bedeutet aus Konsument:innen-Sicht eigentlich „kostenloser Rücktritt“. Natürlich können Sie auch von einem Vertrag zurücktreten, bei dem Sie kein Rücktrittsrecht haben – etwa vom Kauf einer 3-Millionen-Euro-Villa am See; dieser Rücktritt wird Sie einiges kosten …
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