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Kinder und Jugendliche: Was dürfen sie kaufen? - Große Geschäfte von kleinen Leuten?

Die meisten haben ein Smartphone; fast alle Zugang zum Internet. Was tun, wenn Kinder und Jugendliche das Falsche oder zu viel einkaufen oder auf Angebote hereinfallen, von denen sie nicht ohne Hilfe loskommen?

Auch die Grenzen des Binnenmarktes verschwinden im Internet immer mehr, sodass sich Eltern regelmäßig mit Verträgen von Firmen aus dem In- und Ausland konfrontiert sehen, die angeblich von ihren Kindern abgeschlossen wurden.

Online-Shopping: Schnell bestellt

In einem Ladengeschäft ist es für das Unternehmen ein Leichtes, das Alter des Geschäftspartners einzuschätzen und sich dieses gegebenenfalls durch einen Ausweis bestätigen zu lassen. Im Internet treten sich die Geschäftspartner aber nicht von Angesicht zu Angesicht gegenüber, sodass Kinder und Jugendliche schnell ein Klingelton-Abo abgeschlossen oder vielleicht sogar die neueste Spielkonsole bestellt haben.

Beweisprobleme

Da es sich dabei um keine alltäglichen Geschäfte handelt, die von dieser Altersgruppe alleine abgeschlossen werden dürfen, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich gegen diese Verträge auszusprechen. Gerade im Internet kann dies jedoch ein Beweisproblem werden.

Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

In unserer Info schildern wir Ihre Rechte bei Vertragsabschlüssen von Minderjährigen und geben Fallbeispiele aus unserem Beratungsalltag wieder.

Aus dem Inhalt:

  • Die gesetzlichen Grundlagen
  • Wann Eltern zustimmen müssen
  • Fallen und Fälle aus der Praxis
  • Wenn eine Rechnung ins Haus flattert
  • Ein Musterbrief macht's wieder gut

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an dieVKI-Service und -Beratung oder dasEuropakonsument: Europäischisches Verbraucherzentrum Österreich für kompetente und rasche Hilfe.

 

ECC: Co-funded by the European Union

Rechte und Pflichten: Das Wichtigste auf einen Blick

Kinder und Jugendliche sind nicht voll geschäftsfähig, haben aber je nach Alter unterschiedliche Rechte und Pflichten.

- Kinder unter 7 Jahren sind generell nicht geschäftsfähig. Ausgenommen sind nur kleine, alterstypische Käufe (Eis, kleine Süßigkeiten).

- Schließen Kinder ab 7 Jahren Verträge ab, so sind diese nicht automatisch nichtig, sondern "schwebend unwirksam". Die Eltern haben die Möglichkeit, den Vertrag im Nachhinein zu genehmigen oder aufzulösen. Nur geringfügige, alterstypische Geschäfte können selbstständig abgeschlossen werden.

- Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gelten als mündige Minderjährige. Sie haben mehr Rechte, sie dürfen über ihre Einkünfte und Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, frei entscheiden und sich so weit verpflichten, als dadurch ihr Lebensunterhalt nicht gefährdet wird.

- Reden Sie mit Ihren Kindern über den Abschluss von Verträgen und die verschiedenen Bezahlmöglichkeiten.

- Zeigen Sie Ihren Kindern anhand von Beispielen (z.B beim Herunterladen einer App), wo man auf die Kosten hingewiesen wird und worauf dabei zu achten ist.

- Wenn Ihre Kinder Zugang zu Ihren Kreditkartendaten haben, klären Sie sie über den Umfang ihrer Geschäftsfähigkeit auf, insbesondere darüber, wofür sie Ihr Einverständnis benötigen.

- Machen Sie Ihre Kinder darauf aufmerksam, dass bei der Eingabe des Alters im Internet nicht geschummelt werden darf.

- Sind Sie zu Ihrer Überraschung mit einer Rechnung konfrontiert, die Ihr Kind verursacht hat, zahlen Sie den Betrag nicht ein, sondern legen Sie im Namen Ihres Kindes einen Einspruch ein und verweigern Sie die Genehmigung des Vertrages. Zur Vorsicht können Sie das Geschäft zusätzlich aus jedem anderen möglichen Rechtsgrund anfechten.

- Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie das Europäische Verbraucherzentrum Österreich, Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien, info@europakonsument.at;Europakonsument: Europäischisches Verbraucherzentrum Österreich.

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