Die meisten haben ein Smartphone; fast alle Zugang zum Internet. Was tun, wenn Kinder und Jugendliche das Falsche oder zu viel einkaufen oder auf Angebote hereinfallen, von denen sie nicht ohne Hilfe loskommen?
Auch die Grenzen des Binnenmarktes verschwinden im Internet immer mehr, sodass sich Eltern regelmäßig mit Verträgen von Firmen aus dem In- und Ausland konfrontiert sehen, die angeblich von ihren Kindern abgeschlossen wurden.
Online-Shopping: Schnell bestellt
In einem Ladengeschäft ist es für das Unternehmen ein Leichtes, das Alter des Geschäftspartners einzuschätzen und sich dieses gegebenenfalls durch einen Ausweis bestätigen zu lassen. Im Internet treten sich die Geschäftspartner aber nicht von Angesicht zu Angesicht gegenüber, sodass Kinder und Jugendliche schnell ein Klingelton-Abo abgeschlossen oder vielleicht sogar die neueste Spielkonsole bestellt haben.
Beweisprobleme
Da es sich dabei um keine alltäglichen Geschäfte handelt, die von dieser Altersgruppe alleine abgeschlossen werden dürfen, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich gegen diese Verträge auszusprechen. Gerade im Internet kann dies jedoch ein Beweisproblem werden.
Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
In unserer Info schildern wir Ihre Rechte bei Vertragsabschlüssen von Minderjährigen und geben Fallbeispiele aus unserem Beratungsalltag wieder.
Aus dem Inhalt:
- Die gesetzlichen Grundlagen
- Wann Eltern zustimmen müssen
- Fallen und Fälle aus der Praxis
- Wenn eine Rechnung ins Haus flattert
- Ein Musterbrief macht's wieder gut
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an dieVKI-Service und -Beratung oder dasEuropakonsument: Europäischisches Verbraucherzentrum Österreich für kompetente und rasche Hilfe.