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Jimdo verlängerte ungefragt den Vertrag Bild: JIMDO/Presse - 11.11.2022

Jimdo/Pair Finance: Website-Vertrag automatisch verlängert

Jimdo verlängerte den Vertrag ohne die Kundin zu informieren. Wir konnten helfen.

"Gib deinem Business online ein Zuhause und lass dich von deinen Kund*innen finden. Jimdo hat alle digitalen Tools, die du dafür brauchst.“

Eine eigene, persönliche Website

Frau Abramovich will auf einer eigenen, persönlichen Website Informationen online stellen. Jimdo bietet Vorlagen zum einfachen Erstellen einer eigenen Homepage. Angesehen, abgeschlossen, losgelegt. Die Kundin denkt, sie hätte einen Einjahresvertrag abgeschlossen, der automatisch endet. Irrtum. Jimdo sieht das anders, denn im deutschen Recht ist eine automatische Verlängerung möglich und üblich.

„Moin Clara, die Zeit rennt!"

In schnoddriger Hamburger Schnauze heißt es: „Moin Clara, die Zeit rennt! Dein Jimdo Dolphin Vertrag verlängert sich am 8.3.2022.“ Der Preis für das zweite Jahr ist viel höher als für das erste. Frau Abramovich kündigt. Jetzt kommen zwei Unsitten zutage, die immer mehr Unternehmen praktizieren: Erstens verkauft Jimdo an österreichische Kunden, ignoriert aber die österreichischen Regeln. Zweitens ignoriert das Unternehmen das Schreiben der Kundin, schickt automatisierte Zahlungserinnerungen und übergibt die illegale Forderung an das Inkassobüro Pair Finance. Das macht Druck und geht nicht auf die Kundin ein.

Testphase endet bald

Mag. Elisabeth Barth, Juristin in unserem Beratungszentrum: „Nach österreichischem Recht sind automatische Vertragsverlängerungen nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Kunden vor Ablauf der kostenlosen Testphase oder Vertragslaufzeit informiert, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr kostenpflichtig verlängert – wenn die Person nicht kündigt.“ Hier unterscheiden sich deutsches und österreichisches Recht.

Kostenpflichtiger Vertrag beginnt

Jimdo hat Frau Abramovich nie schriftlich oder per E-Mail informiert, dass die Testphase bald endet und ein kostenpflichtiger Vertrag beginnt. Vergisst das Unternehmen auf diese Weise zu informieren, dann können Betroffene den Vertrag immer noch fristgerecht ohne Kosten kündigen (§ 6 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz).

Wir intervenieren mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Jimdo stellt das Inkassoverfahren ein.

 

Betreut hat den Fall

Elisabeth Barth - Expertin für allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht
Mag.ª Elisabeth Barth - Expertin für allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht Bild: VKI

... unsere Juristin Mag. Elisabeth Barth, aus unserer Beratung.

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

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