Im Oktober 2019 hatte Frau Wildner einen 12-Monats-Vertrag mit dem Fitnesscenter Speedfit Wien23 abgeschlossen. Als sie den Vertrag 2020 kündigte, erfuhr sie, dass er automatisch um sechs Monate verlängert worden war.
Wir stellten bei Speedfit klar, dass eine automatische Vertragsverlängerung nur dann rechtens ist, wenn das Unternehmen vor Beginn der Kündigungsfrist extra auf das Erfordernis einer Kündigung hinweist, falls der Kunde keine Vertragsverlängerung wünscht.
Keine Belehrung erhalten
Frau Wildner hatte keine Belehrung erhalten. Ihr Vertrag endete somit nach 12 Monaten. Wir forderten von Speedfit die Rücküberweisung der bereits eingezogenen Gebühren (insgesamt 72,75 €) und die Bestätigung der Vertragsbeendigung per 1. November 2020. Frau Wildners Vertrag wurde rückwirkend beendet.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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