Homcare sicherte erst der Kundin das Rückgaberecht zu, verweigerte es dann aber. - Wir konnten helfen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Pinter hatte bei Homcare (Wien) eine 140 x 200 cm große Premium-Plus-Matratze gekauft. Laut Auftragsbestätigung hatte sie 30 Tage Rückgaberecht, was auf Herrn Pinters Nachfrage nochmals bestätigt wurde.
Erst verzögert, dann verweigert
Doch als Frau Pinter die Matratze tatsächlich zurückgeben wollte, verzögerte Homcare die Rücknahme zunächst und verweigerte sie schließlich komplett. Die Begründung: Die Matratze sei eine Sonderanfertigung und daher vom Rückgaberecht ausgeschlossen. In der Auftragsbestätigung war von einer Sonderanfertigung allerdings keine Rede.
Ohne Aufpreis getauscht
Als wir uns einschalteten, einigte sich Homcare mit Frau Pinter und tauschte die Matratze ohne Aufpreis gegen ein besseres Modell aus.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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