Zum Inhalt

Online-Fallen: Wie Sie sich wehren können - Tipps gegen unerwünschte Abos

Kunden sind zunehmend aggressiver und irreführender Werbung im Internet ausgesetzt. So reagieren Sie richtig.

Solchen Angeboten sollte man kritisch begegnen, um am Ende nicht von Zahlungsforderungen für ungewollte Produkte oder Services überrascht zu werden. Unser Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich bietet Tipps gegen Online-Abofallen und macht mit einem Video auf diese Gefahren aufmerksam.

Soziale Medien oder Pop-Up-Werbung

Vorwiegend in sozialen Medien oder als Pop-Up-Werbung tauchen – oft als gratis beworbene – Angebote auf. Sie sollen zu Impulskäufen verleiten, ohne dass Konsumenten viel darüber nachdenken, ob sie das Produkt tatsächlich brauchen oder wollen. Wurden Sie als Kunde vor dem Kauf allerdings nicht ausdrücklich auf mögliche Kosten bzw. eine langfristige Bindung hingewiesen, ist der Vertrag mitunter nichtig. Dann ist es wichtig, dass Sie aktiv protestieren.

Sie haben ein Rücktrittsrecht

Die Fähigkeit, Online-Fallen zu erkennen und die Kenntnis der eigenen Rechte als Konsument sind der Schlüssel zu einer informierten Kaufentscheidung. Dennoch zeigt eine Studie des ECC-Net, dass viele europäische Konsumenten nicht wissen, wie sie sich gegen Abo-Fallen wehren können. Oft ist ihnen nicht klar, dass es ein Rücktrittsrecht gibt sowie die Möglichkeit, ihren Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung des gezahlten Betrages (chargeback) zu bitten.

5 Tipps gegen Abofallen

  1. Abo? Bevor Sie persönliche Daten eingeben, prüfen Sie, ob Sie dadurch einem Kauf oder einem Abo zustimmen.
  2. Vertrag? Bei der Bestellung einer Produktprobe muss klar sein, ob damit eine vertragliche Bindung einhergeht.
  3. Bestellt? Sie müssen nicht für ein Produkt zahlen oder dieses zurückschicken, wenn Sie es nicht bestellt haben.
  4. Beweis? Der Händler muss beweisen können, dass Sie dem Kauf zugestimmt haben (Beweispflicht).
  5. Abbuchung? Informieren Sie Ihre Bank über unzulässige Abbuchungen von Ihrem Konto bzw. Ihrer Kreditkarte und bitten Sie um eine Rückbuchung (chargeback).

Mit einem Video versucht das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zusätzlich auf die Gefahren, in eine Online-Abo-Falle zu tappen, aufmerksam zu machen. Außerdem bietet das EVZ umfangreiche Hilfe unter Abofallen: So kommen Sie raus  zu diesem Thema.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Wizzair: Geld zurück nach Flugstornierung

Wizzair: Geld zurück nach Flugstornierung

Zwei Konsumenten stornierten für Mai 2020 gebuchte Flüge aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie. Wizz Air muss den Flugpreis rückerstatten, urteilte nun das Bezirksgericht Schwechat.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang