Kundin tritt fristgerecht vom Kauf einer Sitzbadewanne zurück; aber Proflex ist aber nicht an einer außergerichtlichen und kundenfreundlichen Lösung interessiert. - In "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Heinl hatte schon öfters daran gedacht, ihre Badewanne gegen eine Sitzwanne auszutauschen. Als sie ein Mitarbeiter von Proflex Seniorenprodukte (Bischofshofen) in ihrer Wiener Wohnung aufsuchte und Frau Heinl schließlich die Sitzwanne „Berlin“ wärmstens empfahl, war sie schnell davon überzeugt, dass dieses Produkt das richtige für sie sei.
"Die Sitzwanne ‚Berlin‘ bietet viel Komfort auf kleiner Fläche: In der großzügigen Wanne genießen Sie reichlich Platz und angenehme Bewegungsfreiheit. Durch die sich nach innen öffnende Tür wird kein weiterer Raum für den Schwenkbereich der Tür beansprucht“, hieß es im Prospekt, in dem die Wanne auch etliche Male abgebildet war.
7200 Euro für Sitzbadewanne
Frau Heinl unterzeichnete umgehend den Kaufvertrag. Die Wanne kostete inklusive Montage und kleineren Verkleidungs-, Fugen- bzw. Fliesenarbeiten stolze 7.200 Euro. Doch nachdem der Proflex-Mitarbeiter ihre Wohnung wieder verlassen hatte, kamen Frau Heinl massive Zweifel. 7.200 Euro waren viel Geld. Hatte sie voreilig unterschrieben? Sie beschloss, vom Vertrag zurückzutreten, füllte das dem Kaufvertrag beigelegte Widerrufsformular aus und schickte es eingeschrieben an Proflex Seniorenprodukte in Bischofshofen.
Proflex droht mit Anwalt
Das Unternehmen antwortete prompt. Man habe das Schreiben erhalten. Aber: „Wir können die Stornierung nicht akzeptieren und bestehen auf Abnahme, da es sich hierbei um eine Ware handelt, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wird.“ Proflex bitte deshalb "höflich um Überweisung der vereinbarten Anzahlung“. Andernfalls werde die Angelegenheit den Anwälten übergeben.
Frau Heinl war fassungslos. Bei Vertragsabschluss war keine Rede davon, dass die Wanne eine Spezialanfertigung sei und die Bestellung daher nicht widerrufen werden könne. Frau Heinl suchte verzweifelt unser Beratungszentrum auf.
Sitzbadewanne als Spezialanfertigung?
Wir forderten von Proflex Seniorenprodukte per Interventionsschreiben die Auflösung des Vertrags, da Frau Heinl fristgerecht von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hatte und die bestellte Wanne keine Spezialanfertigung war. Die Sitzwanne „Berlin“ hatte vorgegebene Maße. Spezialanfertigungen werden hingegen nach Kundenangaben extra hergestellt und unterscheiden sich erheblich von Standardprodukten.
Proflex Seniorenprodukte antwortet nicht
Doch unsere Bemühungen blieben erfolglos. Proflex Seniorenprodukte war an einer kundenfreundlichen, außergerichtlichen Lösung offensichtlich nicht interessiert. Auf unser Interventionsschreiben erhielten wir nicht einmal Antwort. Vorerst ließ Proflex allerdings auch den vereinbarten Montagetermin unangekündigt verstreichen.
Rücktritt doch akzeptiert
Kurz nach Erscheinen der August-Ausgabe von KONSUMENT teilte uns der Rechtsvertreter von Proflex in einem mit 7. August 2015 datierten Schreiben mit, dass die Firma den Vertragsrücktritt nun doch akzeptiert und keine weiteren Forderungen an die Kundin stellt.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.
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