"Ich möchte meine Tochter zu Weihnachten mit einem Kleid überraschen – derzeit gibt es bei Internetbestellungen Rabatt. Den würde ich gerne nutzen, aber was mache ich, wenn meiner Tochter das Kleid nicht passt oder gefällt?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Wallner.
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Mag. Maria Wallner |
Einkäufe innerhalb der EU
Wenn Sie bei einem Händler aus der EU online ein Kleid bestellen (und dieses nicht maßangefertigt ist), haben Sie ab Erhalt der Ware 14 Tage lang die Möglichkeit, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Dafür muss kein Grund vorliegen, Sie können es also auch bei Nichtgefallen oder wenn es nicht passen sollte zurückschicken. Es kann nur sein, dass Sie dann den Rückversand an den Verkäufer bezahlen müssen, sofern die Firma bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen hat.
Kulanzlösungen
Bei dem von Ihnen beabsichtigten Kauf werden die 14 Tage am Weihnachtsabend allerdings schon vorbei sein, weswegen der Verkäufer das Kleid dann nicht mehr zurücknehmen muss. Aus rechtlicher Sicht kann der Kaufvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht mehr kostenlos aufgelöst werden. Falls Ihrer Tochter das Kleid wirklich nicht passen sollte, können Sie nur um Kulanz und Verständnis bitten, damit die Ware vielleicht retour genommen wird. Ist der Verkäufer dazu aber nicht bereit, haben Sie leider keine anderen Ansprüche oder Möglichkeiten mehr.
VKI-Beratung
Anlässlich der Weihnachtszeit noch ein allgemeiner Hinweis: Bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Einkäufen im Geschäft bzw. online können Sie sich an unsere VKI-Beratung bzw. unser Europäisches Verbraucherzentrum wenden.