Ein Inkassobüro forderte den Kaufpreis samt Mahnspesen, obwohl die Kundin den Vertrag widerrufen und die Ware bereits zurückgeschickt hatte. Wir konnten helfen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Dr. Andreas Herrmann betreut.
Frau Stursa hatte auf der Suche nach neuen Schuhen ausgiebig auf der Amazon-Website gestöbert und sich schließlich für weinrote Slipper entschieden. Diese wurden nicht von Amazon selbst verkauft, sondern von einem Händler, der seine Waren über Amazon Marketplace anbot. Die Slipper wurden bald zugestellt.
Vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht
Frau Stursa packte sie aus, probierte sie an und stellte fest, dass die Schuhe nicht passten und ihr obendrein am Fuß bei Weitem nicht so gut gefielen wie auf dem Bild im Internet. Sie beschloss, von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, informierte den Händler und schickte die Schuhe zurück.
Frau Stursa hatte die Slipper noch nicht bezahlt, das Zurückfordern des Kaufpreises erübrigte sich also. Sie war überzeugt, dass die Angelegenheit für sie mit dem Widerruf und dem Zurücksenden der Schuhe erledigt sei.
Forderung dem Inkassobüro übergeben
Doch bei Amazon sah man das anders: Für die Zahlungsabwicklung war Amazon Payments Europe S.C.A. zuständig. Und Amazon Payments Europe verlangte weiterhin den Kaufpreis von Frau Stursa, obwohl sie den Vertrag fristgerecht widerrufen hatte. Die Forderung wurde schließlich dem Inkassobüro Infoscore Austria GmbH übergeben. Dort stellte man Frau Stursa zusätzlich Mahngebühren in Rechnung. Sie wandte sich an uns.
Wir kontaktierten Infoscore Austria. Das Inkassobüro war der Ansicht, dass Frau Stursa den Kaufpreis und die Inkassokosten bezahlen müsse. Aufgrund ihres Widerrufes würde sie den Kaufpreis dann wieder zurückerhalten. Nach weiterem Schriftverkehr mit uns sah man bei Infoscore letztlich ein, dass es sinnlos ist, bei einem bereits aufgelösten Vertrag den Kaufpreis hin und zurück zu überweisen, und dass Mahnkosten bei einer Hauptforderung von 0,00 Euro weder notwendig noch zweckentsprechend sind.
Erfolgreiche Intervention
Infoscore Austria buchte die Forderung aus und die Angelegenheit war für Frau Stursa endlich erledigt. Warum es aber überhaupt so weit gekommen war und die Firmen auf den Einspruch der Konsumentin nicht entsprechend reagiert hatten, bleibt ein Rätsel.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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