Datingportale. Kunden schließen online vermeintlich spottbillige Testabos ab und werden dann widerrechtlich zur Kasse gebeten. Die Fälle häufen sich.
Automatisch verlängerte Mitgliedschaft
Die Problemlage ist nicht neu. Bereits im Jahr 2017 gingen wir vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gerichtlich gegen die Firma Ideo Labs GmbH vor, die die Websites www.dateformore.at und www.daily-date.at betrieb. Der Fall weist Parallelen zu den oben geschilderten auf. Damals hatte ein Kunde ein 14-tägiges Testabo um 1 Euro abgeschlossen. Nach Ablauf der Schnuppermitgliedschaft stellte er fest, dass der Anbieter die Mitgliedschaft automatisch verlängert und einen Monatsbeitrag von 89,90 Euro abgebucht hatte.
Rechtskräftiges Urteil
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschied rechtskräftig, dass eine automatische Vertragsverlängerung, die aus einem im Internet oder per Telefon abgeschlossenen Schnupperabo entsteht, als neuer Vertrag anzusehen ist. Daher hätte der Betreiber den Kunden noch einmal auf sein Rücktrittsrecht hinweisen müssen. Zudem verlängerte sich das normalerweise 14-tägige Rücktrittsrecht um weitere 12 Monate. Auch ein Hinweis auf der Homepage, dass die Schnuppermitgliedschaft automatisch in eine 6-monatige Mitgliedschaft übergeht, wenn nicht frist- und formgerecht gekündigt wird, ändert daran nichts.
„Dieses Urteil ist auf andere Unternehmen übertragbar, die mit Schnupperabos werben, die dann zu kostenintensiven, langen Mitgliedschaften werden. In solchen Fällen muss der Anbieter den Kunden über das Rücktrittsrecht gesondert informieren. Tut er das nicht, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI. „Das Urteil des Oberlandesgerichts geht noch weiter. Es besagt, dass es wieder ein Rücktrittsrecht gibt, wenn ein Vertrag inhaltlich verändert oder verlängert werden soll. Das OLG bezieht sich also nicht nur auf eine Konstellation, in der ein kurzes Schnupperabo in eine langfristige Bindung übergeht.“
Rücktritt
Konsumenten können somit Entgelt, das für den Verlängerungszeitraum bereits eingezogen wurde, zurückfordern. Ein Rücktritt vom Vertrag ist aufgrund der unrichtigen Rücktrittsbelehrung sogar dann noch möglich, wenn bereits Angebote der 6-monatigen Premium-Mitgliedschaft genutzt wurden. Das Unternehmen kann für die Nutzung ein anteiliges Entgelt fordern. Wie hoch dieses sein darf, lässt sich pauschal nicht sagen. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Einen Hinweis gibt allerdings ein weiteres, von der Bundesarbeiterkammer (BAK) erwirktes Urteil gegen die Partnervermittlungsbörse Parship.at. Demnach darf bei der Berechnung des anteiligen Abgeltungsbetrages nur eine zeitabhängige Aliquotierung im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtlaufzeit vorgenommen werden.
Vorsichtig sein
Die große Anzahl der Fälle beim EVZ zeigen, dass sich die Anbieter vom vorliegenden Gerichtsurteil über Schnupperabos kaum beeindrucken lassen. Maria Semrad warnt: „Verbrauchern, die ein Dating-Testabo abschließen, muss bewusst sein, dass bei einer ungewünschten automatischen Verlängerung und damit einhergehenden Abbuchung vom Konto außergerichtlich kaum eine Möglichkeit besteht, das abgebuchte Geld zurückzubekommen.“ Ob eine Firma seriös ist oder nicht, darüber kann ein Blick ins Internet Aufschluss geben.
Warnhinweise im Internet suchen
Gibt man den Namen der Firma (Impressum) und den Begriff „Erfahrung“ in Suchmaschinen ein, finden sich sofort entsprechende Berichte und – wenn es Probleme gibt – Warnhinweise. Maria Semrad hat noch einen weiteren Tipp parat: „Wenn das Unternehmen von Ihrem Bankkonto nicht geschuldete Mitgliedsbeiträge abgebucht hat, können Sie diese binnen 8 Wochen ohne Angabe von Gründen bei der Bank zurückholen.“ Schwierig ist es, wenn mit Kreditkarte bezahlt wurde. Kreditkartenfirmen berufen sich gerne darauf, dass zwischen Kunde und Unternehmer ein gültiger Vertrag vorliege, und verweigern die Rückbuchung.