Veranstalter DocLX bietet aktuell vergünstigte Stornomöglichkeiten an. Wir vom VKI raten ihnen abzuwarten. Die Chancen für einen kostenlosen Reiserücktritt stehen gut.
10.000 Maturantinnen und Maturanten feiern jährlich ihren Schulabschluss auf der Maturareise von DocLX: Aggressive Werbung ist verboten - Gericht gibt uns recht an der kroatischen Adriaküste. Dieses Jahr bringt die Corona-Krise den Veranstalter DocLX ordentlich in Bedrängnis. Während das Konkurrenzunternehmen Splashline bereits Maturareise-Veranstalter Splashline insolvent hat, bietet DocLX seinen Kunden derzeit vergünstigte Stornomöglichkeiten an.
Für eine Stornorate von 30 Prozent können Sie aktuell den Reisezeitpunkt Ende Juni bzw. Anfang Juli 2020 eigenständig stornieren. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) raten Ihnen aber davon ab, leichtfertig auf dieses Angebot einzugehen.
Durchführbarkeit wegen COVID-19 unwahrscheinlich
Aus derzeitiger Sicht ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Eventmaturareisen überhaupt stattfinden werden. Rechtlich sind derartige Großveranstaltungen in Österreich wegen der Corona-Pandemie bis Ende August 2020 verboten. Zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wird auch X-Jam in Kroatien höchstwahrscheinlich nicht mit den vertraglich zugesicherten Events, Partys und Ausflügen über die Bühne gehen können.
Was bedeutet das für Konsumenten?
Ist das der Fall, muss der Reiseveranstalter selbst vom Vertrag zurücktreten. Die Reise wäre nicht durchführbar, DocLX könnte den Vertrag also gar nicht erfüllen. Als betroffener Konsument hätten Sie aber auch ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn die Corona-Situation kurz vor Beginn der Maturareise den Reiseantritt unzumutbar macht. Ob es dafür rechtlich eine Reisewarnung für den Zielort geben muss, wird derzeit noch diskutiert.
Keine Insolvenzsicherung bei eigenmächtiger Stornierung
Ein weiteres Argument spricht gegen eine vorzeitige eigenmächtige Stornierung: Die Gefahr einer Insolvenz des Maturareiseveranstalters. Wird das Unternehmen insolvent, ersetzt Ihnen die Insolvenzabsicherung nämlich keine Stornokosten, wenn Sie selbst storniert haben. Konsumenten, die nicht selbst storniert haben, werden hingegen durch die Pauschalreise-Verordnung (EU) 2015/2302 geschützt und Insolvenzschutz bei Pauschalreisen.
VKI-Tipp: Abwarten
Vor diesem Hintergrund ist es derzeit für uns nicht nachvollziehbar, warum Konsumenten die gebuchten Eventmaturareisen selbst stornieren sollten. Wir vom VKI raten Ihnen: Warten Sie ab, wie sich die Situation entwickelt. Das gilt vor allem, wenn Sie die Reise tatsächlich antreten würden (sollte sie überraschenderweise doch stattfinden).
Gute Chancen für kostenlosen Reiserücktritt
Behalten Sie im Hinterkopf, dass es momentan leider kein gesichertes Recht für einen Reiserücktritt im Sommer 2020 gibt. Es gibt also ein Restrisiko, dass Sie letztendlich eine höhere Stornogebühr zahlen müssen, wenn Sie die vergünstigte Stornomöglichkeit des Veranstalters DocLX jetzt nicht beanspruchen. Derzeit stehen die Chancen für einen kostenlosen Reiserücktritt aber gut.