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Coronavirus: Reiserücktritt - Außergewöhnliche Umstände, kostenloser Rücktritt

Der Coronavirus verbreitet sich. Welche Rechte haben Reisende, wenn sie ihre bevorstehende Reise nach China nicht antreten wollen oder können?

Die meisten Infektionen wurden bisher aus der chinesischen Millionenstadt Wuhan (Hauptstadt der Provinz Hubei) gemeldet. Vereinzelt bekannt sind derzeit Fälle aus anderen chinesischen Regionen und auch anderen Ländern.

Wichtig: Pauschalreise

Konsumenten, die eine Pauschalreise gebucht haben (das ist eine Kombination von mehreren Reiseleistungen, z.B. eine China-Rundreise inkl. Flug, Hotels und Beförderung vor Ort), haben das Recht, vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Die Bedingung ist: Es müssen am Ziel oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Dazu gehören erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit und der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel.

Reiseveranstalter müssen in diesem Fall alle vom Reisenden für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen zurückzahlen.

Wichtig: außergewöhnliche Umstände

Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, ist letztlich eine Frage des Einzelfalls und vorab nicht sicher zu beantworten. Bei einer Pauschalreise, die direkt in die vom Coronavirus (SARS-CoV-2) betroffenen Gebiete führen soll (insbesondere die Umgebung von Wuhan), liegen aller Wahrscheinlichkeit nach außergewöhnliche Umstände vor, die zu einem kostenlosen Rücktritt berechtigen. Auch die 70 km östlich von Wuhan gelegene Metropole Huanggang wurde von den chinesischen Behörden isoliert.

Bei Pauschalreisen in andere Gebiete von China, die sehr weit von der hauptsächlich von Coronavirus-Erkrankungen  (Covid-19) betroffenen Region entfernt sind, kann derzeit nicht gesichert von einem Rücktrittsrecht ausgegangen werden. Nach unserer Meinung spricht auch hier einiges für ein Rücktrittsrecht. Eine klare Reisewarnung des Außenministeriums würde jedenfalls als Rücktrittsgrund gelten. Sie  muss aber nicht zwingend vorliegen.

Vom Vertrag kostenfrei zurücktreten

Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) stuft derzeit die Gefährdung in China als sehr hoch ein und das internationale Gefährdungsniveau als hoch. Das US-Außenministerium rät von Reisen nach China ab. Wichtig ist, ob der Reiseveranstalter wesentliche Teile einer Pauschalreise erheblich ändert, z.B. eine ganz andere Route einer China-Rundreise oder erhebliche Änderungen der Reise durch Reisebeschränkungen im Landesinneren festlegt. In diesem Fall kann der Reisende der Änderung widersprechen und vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.

Stornogebühren

Es kann sein, dass die Voraussetzungen für einen kostenlosen Rücktritt (noch) nicht vorliegen und Reisende dennoch ihre geplante Pauschalreise nicht antreten möchten. In diesem Fall können sie gegen eine angemessene Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten (er nennt hierzu meist Stornosätze). Für Individualreisende, die einen Flug nach China gebucht haben, bieten derzeit einige Fluglinien ein kostenloses Stornorecht an. So können derzeit z.B. bei der Austrian Airlines und der Lufthansa Tickets, die vor dem 24.01.2020 gebucht wurden, einmalig kostenlos storniert oder umgebucht werden.

Mit Reiseveranstalter reden

Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)"In jedem Fall empfehlen wir Reisenden, die Situation weiter zu beobachten und bei Änderung der Umstände gegebenenfalls Rücksprache mit dem Reiseveranstalter bzw. der Fluglinie zu halten“, rät Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

Lesen Sie mehr auf europakonsument.at: Reisen: Schwierigkeiten bewältigen, Ärger vermeiden

Lesen Sie alle unsere Artikel zur Corona-Krise in unserem Coronavirus-Extra: alle Infos, alle Artikel.

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