Vertragsrücktritt des Matratzenkaufes bei der Schano GesmbH nach Nichteinhalten der Nachfrist. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Poth hatte bei Schano GesmbH, Wien, eine Matratze bestellt und 600 € angezahlt. Die Lieferfrist (6 bis 8 Wochen waren vereinbart) verstrich, die Matratze wurde nicht geliefert. Frau Poth fragte nach und wurde vertröstet: In wenigen Tagen sei es so weit. War es aber nicht. Frau Poth geduldete sich noch einige Wochen. Dann setzte sie Firma Schano eine Nachfrist. Als die Matratze auch am Ende der Nachfrist noch nicht geliefert war, hatte Frau Poth endgültig die Nase voll. Sie trat vom Vertrag zurück und verlangte ihre Anzahlung retour. Sie wartete zwei Wochen vergeblich auf ihr Geld. Nachdem wir interveniert hatten, bekam Frau Poth ihre 600 € endlich wieder.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.