„Sind Sie hier zum Studieren, Arbeiten oder Entdecken? Wir bieten mit Sorgfalt entworfene Mietwohnungen in Wien, flexibles Wohnen und eine Gemeinschaft, in der Sie sich von Anfang an aufgehoben fühlen. Willkommen bei District Living in Wien.“ Klingt gut, liegt gut und der Preis sollte bezahlbar sein.
District-Living-Hotel: Irrtum bei Buchung
Eine Kundin verwechselt bei der Buchung den Monat, meldet das aber sofort. Das Hotel will das Geld behalten. Wir konnten helfen.
Vertippt
Frau Berzina lebt in Lettland und bucht im Jänner 2026 im District-Living-Hotel neben der Wiener Uno City ein Zimmer. Der gewünschte Zeitraum: 3. bis 7. März. Sie vertippt sich und bucht diesen Zeitraum fälschlicherweise für Februar. Drei Minuten später merkt sie den Fehler und meldet sich beim Anbieter. Sie möchte nicht stornieren, sie möchte auf März umbuchen.
Zahlung behalten
Das Hotel hat für den gewünschten Termin keine Zimmer mehr frei, beruft sich auf seine Stornobedingungen und behält sich die 482,32 Euro. Ja, dürfens denn des?
Keine Auslagen für diese Fehlbuchung
Über unser Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC) kommt die Angelegenheit zu uns. Unsere Juristin, Lena Trojer, BA, betreut den Fall. Sie meint: „Der Irrtum wurde unverzüglich angezeigt.“ Das Hotel kann für diese Fehlbuchung keine Auslagen gehabt haben. „Spätestens mit Frau Berzinas Nachricht war klar, dass kein ernstlicher Wille bestand, den Februar-Termin verbindlich zu buchen.“ Trojer sinngemäß: Also kann das Hotel sich nicht drauf berufen und darf kein Geld verlangen.
Irrtum anfechten
Wesentliche Irrtümer, so bestimmt es §871 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), kann man anfechten und in Frau Berzinas Fall sind die Voraussetzungen dafür erfüllt. Es gilt das Gesetz und nicht die unfairen Stornobedingungen im Kleingedruckten. Ober sticht Unter, Dame schlägt Bauer. Trojer: „Wir fordern Sie daher auf, die 482,32 Euro umgehend (…) rückzuerstatten.“
Rückzahlung in die Wege geleitet
Das District-Living-Hotel entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und ergänzt: „Wir haben den Refund über Booking.com bereits in die Wege geleitet.“
Rat und Hilfe
Sollten Sie Ähnliches erleben und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an: vki.at/beratung

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