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Computertastatur zeigt zwei rote Tasten, eine mit einem Bett, eine mit einem Hakerl
Eine Kundin verwechselt bei der Buchung den Monat, meldet das sofort und möchte umbuchen. Da ist nichts frei. Das Hotel will das Geld behalten. Bild: kebox/stock.adobe

District-Living-Hotel: Irrtum bei Buchung

Eine Kundin verwechselt bei der Buchung den Monat, meldet das aber sofort. Das Hotel will das Geld behalten. Wir konnten helfen.

„Sind Sie hier zum Studieren, Arbeiten oder Entdecken? Wir bieten mit Sorgfalt entworfene Mietwohnungen in Wien, flexibles Wohnen und eine Gemeinschaft, in der Sie sich von Anfang an aufgehoben fühlen. Willkommen bei District Living in Wien.“ Klingt gut, liegt gut und der Preis sollte bezahlbar sein. 

Vertippt

Frau Berzina lebt in Lettland und bucht im Jänner 2026 im District-Living-Hotel neben der Wiener Uno City ein Zimmer. Der gewünschte Zeitraum: 3. bis 7. März. Sie vertippt sich und bucht diesen Zeitraum fälschlicherweise für Februar. Drei Minuten später merkt sie den Fehler und meldet sich beim Anbieter. Sie möchte nicht stornieren, sie möchte auf März umbuchen.

Zahlung behalten

Das Hotel hat für den gewünschten Termin keine Zimmer mehr frei, beruft sich auf seine Stornobedingungen und behält sich die 482,32 Euro. Ja, dürfens denn des?

Keine Auslagen für diese Fehlbuchung

Portrait von Lena Trojer, BA
Unsere Juristin, Lena Trojer, BA, betreut den Fall Bild: VKI

Über unser Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC) kommt die Angelegenheit zu uns. Unsere Juristin, Lena Trojer, BA, betreut den Fall. Sie meint: „Der Irrtum wurde unverzüglich angezeigt.“ Das Hotel kann für diese Fehlbuchung keine Auslagen gehabt haben. „Spätestens mit Frau Berzinas Nachricht war klar, dass kein ernstlicher Wille bestand, den Februar-Termin verbindlich zu buchen.“ Trojer sinngemäß: Also kann das Hotel sich nicht drauf berufen und darf kein Geld verlangen.

Irrtum anfechten

Wesentliche Irrtümer, so bestimmt es §871 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), kann man anfechten und in Frau Berzinas Fall sind die Voraussetzungen dafür erfüllt. Es gilt das Gesetz und nicht die unfairen Stornobedingungen im Kleingedruckten. Ober sticht Unter, Dame schlägt Bauer. Trojer: „Wir fordern Sie daher auf, die 482,32 Euro umgehend (…) rückzuerstatten.“

Rückzahlung in die Wege geleitet

Das District-Living-Hotel entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und ergänzt: „Wir haben den Refund über Booking.com bereits in die Wege geleitet.“

Rat und Hilfe

Sollten Sie Ähnliches erleben und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an: vki.at/beratung

EU Flagge, darunter steht "Mitfinanziert durch die Europäische Union"
Bild: ECC-net

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