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Abo stornieren - Rücktrittsrecht bei telefonischer Vereinbarung

"Vor drei Wochen habe ich mich telefonisch überreden lassen, eine Tageszeitung für 3 Monate zu abonnieren. Habe ich ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

KONSUMENT-Juristin Mag. Robinson Manuela (Bild: VKI)
Mag. Manuela
Robinson

Bei sogenannten Geschäften im Fernabsatz gibt es ein Rücktrittsrecht. Die Frist dafür beträgt eine Woche (genauer: sieben Werktage). Wenn keine Belehrung über das Rücktrittsrecht erfolgt ist, beispielsweise in den Ihnen übersandten Unterlagen, ist diese Frist noch offen – d.h., dann könnten Sie noch zurücktreten.

Rücktritt am besten eingeschrieben

Wir raten Ihnen daher, Ihre Unterlagen zu prüfen. Den Rücktritt vom Vertrag sollte man aus Nachweisgründen schriftlich erklären, am besten eingeschrieben.

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