"Vor drei Wochen habe ich mich telefonisch überreden lassen, eine Tageszeitung für 3 Monate zu abonnieren. Habe ich ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.
Mag. Manuela Robinson |
Bei sogenannten Geschäften im Fernabsatz gibt es ein Rücktrittsrecht. Die Frist dafür beträgt eine Woche (genauer: sieben Werktage). Wenn keine Belehrung über das Rücktrittsrecht erfolgt ist, beispielsweise in den Ihnen übersandten Unterlagen, ist diese Frist noch offen – d.h., dann könnten Sie noch zurücktreten.
Rücktritt am besten eingeschrieben
Wir raten Ihnen daher, Ihre Unterlagen zu prüfen. Den Rücktritt vom Vertrag sollte man aus Nachweisgründen schriftlich erklären, am besten eingeschrieben.