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Zeitschriftenabos - Unverlangte Zusatzleistung

"Ich bin seit Jahren Abonnent einer Zeitung, die ich auch weiterhin beziehen möchte. Nun bekomme ich plötzlich zwei Magazine zusätzlich, die ich nicht bestellt habe. Wenn ich nicht vor Ablauf des Testzeitraums kündige, schließe ich automatisch ein extra Abo dafür ab. Ist diese Vorgangsweise rechtens?" - Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Ulrike Docekal.

VKI-Juristin Mag. Ulrike Docekal (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Ulrike
Docekal

Nein, denn man darf Ihnen keine Zusatzleistungen aufdrängen. Wer unverlangte Waren zugesandt bekommt, darf sie behalten, ohne dafür zahlen zu müssen. Ausnahme: Wenn offensichtlich ist, dass man die Ware irrtümlich erhalten hat, muss man den Absender informieren bzw. das Erhaltene zurücksenden. Die entsprechende Regelung findet man in § 864 Abs. 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Vor allem dann, wenn Sie Ihr bestehendes Abo mit Bankeinzug zahlen, wäre es – aus pragmatischen Gründen – trotzdem gut, aktiv zu werden und die unverlangten Magazine abzubestellen.


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