Online kündigen: Was ist zu beachten?
Das Problem: Wir haben massenhaft Anfragen von Konsument:innen erhalten, die ihr Amazon Prime kündigen wollten, ein Zeitungsabo oder nur den Vertrag bei der Wien Energie GmbH. Manchmal kommen sie, sogar ohne es zu merken, über Suchmaschinen auf die Seite einer Firma, die einen Kündigungsdienst zur Verfügung stellt.
Verbraucher:innen beenden daraufhin den nicht mehr gebrauchten Vertrag und meinen, alles ist gut. Bis die Rechnung kommt. Auch wenn unsere Konsument:innen merken, dass sie auf einer Kündigungsplattform waren, fallen sie spätestens dann aus allen Wolken.
Denn: Von einer Kostenpflicht stand da doch nichts!?!
Buttonpflicht für Onlineshops
Und da kommt nun die sogenannte Buttonpflicht ins Spiel: Verträge kommen online so zustande, dass eine Schaltfläche geklickt wird. Ist der Vertrag kostenpflichtig, muss auf der Schaltfläche etwas stehen wie „kostenpflichtig bestellen“ „Zahlungspflichtig buchen“ „Kaufen und Zahlen“. Dem Konsument:innen muss also klargemacht werden, dass er das Geldbörserl zücken muss, wenn er da draufklickt.
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