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Frau tappt in die Abofalle im Internet
Der „Abo-Trick“ wird auch auf Websites für Filme, Horoskope, Kochrezepte und Routenplaner angewendet Bild: metamorworks/Shutterstock

Abo-Trick: Wie Sie aus der Falle herauskommen

Das ist Ihnen vielleicht auch schon passiert: Facebook-Freund:innen oder Leute, denen Sie auf Instagram folgen, fragen Sie nach Ihrer Handynummer. Wenn Sie darauf eingehen, haben Sie möglicherweise gerade ein Abo abgeschlossen. Der „Abo-Trick“ wird auch erfolgreich auf Websites für Filme, Horoskope, Kochrezepte, Routenplaner usw. angewendet. Lesen Sie hier, wie schnell man in einer Abofalle landet und wie man wieder herauskommt.

Handynummer für „Freunde“

Mit Nachrichten wie „Hallo, kannst du mir deine Handynummer geben?“ werden momentan viele auf Facebook und Instagram angeschrieben. Die freundliche Anfrage stammt allerdings von gehackten Accounts. Hat man die Handynummer in gutem Glauben übermittelt, geht die Geschichte so weiter: Der „Freund“ oder die „Freundin“ schreibt beiläufig von einem ­angeblichen ­Gewinnspiel, bei dem noch eine PIN eingegeben werden muss.

Diese PIN kommt per SMS auf Ihr Handy und soll den Betrüger:innen mitgeteilt werden. Statt bei einem Gewinnspiel teilzunehmen, nutzt Ihr Gegenüber Ihre Handynummer und die PIN, um ein Abo abzuschließen, abgebucht von Ihrer Handyrechnung. Die PIN wird benötigt, um zu bestätigen, dass Sie dieses Abo wirklich abschließen möchten. Die Einnahmen des Abos fließen direkt in die Taschen der Kriminellen.

Gratisproben und Testpakete

Ebenfalls eine bewährte Abo-Masche: supergünstige Probe­pakete von beliebten Produkten wie Diätpillen, Kosmetika, Nahrungsergänzungs- oder Potenzmitteln. Im Europäischen Verbraucherzentrum Österreich beschwerten sich vor einiger Zeit unzählige Konsument:innen über das lettische Unternehmen Aliaz Co­operation SIA.

Bei derartigen Unternehmen ist meist nur im Kleingedruckten angeführt, dass man mit der ersten Bestellung bereits ein teures langfris­tiges Abo abschließt. Egal, ob Ihnen die Produkte gratis oder als günstiges Testpaket zugesendet ­werden: Wenn eine Rücksendung kostenlos möglich ist, raten wir dazu, die Produkte zu retournieren und – wenn Sie für die Produkte zahlen sollen – vom Kauf zurückzutreten.

Im Fern­absatz (also beim Einkauf im Internet) haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Den Kaufpreis muss Ihnen das Unternehmen zurückzahlen, inklusive Lieferkosten. Weigert sich das Unternehmer und haben Sie mit Kreditkarte gezahlt, können Sie Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung (Chargeback) ersuchen.

Kostenloses Streamen? Achtung, Falle!

Wer im Internet nach einer Streaming-Möglichkeit sucht, wird zahlreiche Gratis-Angebote finden. Gleich vorweg: Gratis ist hier bestenfalls der Ärger, den Sie haben werden. Die Mehrheit dieser Anbieter lebt davon, unerfahrene Filmfans mit versteckten Abo-Fallen abzuzocken. In der Werbung der Plattformen heißt es, dass Interessenten lediglich ein kostenloses Benutzerkonto mit persönlichen Daten erstellen müssen, um sich die Filme sofort ansehen zu können. Der Hinweis auf ein Abo findet sich gut versteckt auf Unterseiten und im Kleingedruckten.

Und so läuft der Trick: Bei der Kontoerstellung werden Name, E-Mail-Adresse, Anschrift und Telefonnummer abgefragt. Daraufhin erhalten Sie per SMS einen Bestätigungscode, mit dem Sie die „Registrierung“ auf der Website abschließen sollen. Danach behaupten die Anbieter, dass Sie durch die ­Codeeingabe oder eine automatische Vertragsverlängerung bereits ein kostenpflichtiges Filmabo abgeschlossen hätten. Kostenpunkt: rund 250 Euro für ein Jahresabo. Bei derartigen „Streaming-Maschen“ müssen Sie die Rechnung übrigens nicht bezahlen! Es kommt hier kein gültiger Vertrag zustande.

Wie Sie gegen Abo-Fallen vorgehen können, erfahren Sie bei ­unserem Europäischen Verbraucherzentrum. Eine Liste unseriöser Streaming-Dienste finden Sie ebenso auf der europakonsument-Webseite

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