Zum Inhalt
Frau kauft in Fakeshop Kleidung ein
Wer bei Fake-Shops bestellt, erhält trotz Bezahlung nichts oder etwas, das nicht dem beworbenen Produkt entspricht Bild: Evgeniy Agarkov / Shutterstock.com

Fake-Shops: So erkennen Sie betrügerische Online-Shops

Online-Shopping boomt. Riesiges Angebot, tolle Preise, und das begehrte Stück wird auch noch nach Hause geliefert. Und weil es so einfach und schnell geht, tappen sogar erfahrene Schnäppchenjäger:innen ganz leicht in die Falle. Aus unseren Beratungen wissen wir, dass hinter supergünstigen Preisen Fake-Shops stecken können, die mit Trendprodukten oder Kopien von teuren Markenprodukten schnelle Kasse machen. Haben Sie gutgläubig im Voraus bezahlt, ist das Geld weg. Hier einige Hinweise, wie Sie betrügerische Webshops erkennen.

Sortiment: Zu viel, zu günstig

Fake-Shops sind auf ­unterschiedlichste Zielgruppen und auf gerade angesagte Artikel ausgerichtet. Neben Spielkonsolen, Computern, Mährobotern, Handyzubehör, schicken Kaffee­maschinen und anderer Technik werden genauso Uhren, Markenmode oder Möbel angeboten, alles in einem Shop.

Kaufen Sie hier zum ersten Mal ein, sollten Sie nach ­Erfahrungsberichten und Bewertungen suchen (die natürlich auch falsch sein können!). Finden Sie negative Erfahrungs­berichte oder gibt es noch gar keine Bewertungen zu diesem Shop, ist Vorsicht geboten. Elektronik kaufen Sie besser bei ­autorisierten Händlern oder Webshops der Hersteller. Das ist auch im Hinblick auf mögliche Gewährleistungs- und Garantiefragen zu empfehlen.

Bezahlung nur im Voraus? Vorsicht, Falle!

Die Webseiten von Fake-Shops sind in der Regel professionell aufgesetzt und die Preise oft konkurrenzlos günstig. Meist wird Zahlung per Vorkasse vorgeschlagen. Andere Zahlungsmöglichkeiten werden zwar erwähnt, beim ­Zahlungsvorgang kann es aber (ganz zufällig) zu einer Fehlermeldung kommen, weshalb Sie den Betrag dann doch nur vorab überweisen ­können.

Auch Umleitungen auf andere Seiten während des Bezahlens sollten Sie skeptisch machen. Bei Überweisungen über MoneyGram oder Western Union ­raten wir zu höchster Vorsicht – insbesondere, wenn Sie den Vertragspartner nicht gut kennen. Im Internet übliche Zahlungs­methoden sind Kauf auf Rechnung, mit Kreditkarte, PayPal oder gegen Nachnahme.

Zahlungsmethoden im Onlineshop
Gängige Zahlungsmethoden in Online-Shops sind Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Kreditkarteninstitute Bild: Tada Images / Shutterstock.com

Firmenadresse unbekannt

Manche Fake-Shops haben sogar ein vermeintlich vollständiges und seriös wirkendes Impressum. Die Daten sind allerdings meist frei erfunden oder gestohlen. Überprüfen Sie die ­Angaben, indem Sie beispielsweise die UID-Nummer oder den ­Firmennamen durch eine Suchmaschine jagen. Dadurch sehen Sie, ob die Nummer ­gültig ist oder die Daten von anderen ­Webseiten kopiert wurden. Suchen Sie auch nach den angeb­lichen Firmenadressen. Häufig existieren diese gar nicht oder befinden sich mitten in Wohn­gebieten.

Preisvergleich macht sicher

Stichwort Preise: Betrügerische Webshops sind meistens konkurrenzlos ­günstig. Aber auch im Internet wird nichts verschenkt. Gute Ware hat immer ihren Preis. Vergleichen Sie daher vor einem Einkauf den Preis (inklusive Versandspesen!) mit dem Marktwert, beispielsweise auf Vergleichsportalen wie geizhals.at oder preisvergleich.at. Fehlt der Anbieter Ihres Schnäppchens in diesen Preisüber­sichten, könnte das ein ­erster Hinweis auf einen Fake-Shop sein. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Onlineshop die Preise der Konkurrenz um oft mehrere ­Hundert Euro unterbieten kann.

Vorsicht auch auf Amazon

Auch auf Amazon sind Sie nicht sicher. Amazon verkauft bekanntlich nicht nur eigene Produkte, sondern bietet über Amazon-Marketplace anderen Händlern eine Ver­kaufsplattform. Diese wird auch von Fake-Shops genutzt, die dort immer wieder auftauchen und schnell wieder verschwinden. Die Profilseiten und Angebote dieser Händler sind sehr gut ­gemacht und Fälschungen nur schwer zu erkennen.

Was Sie skeptisch machen sollte: Interessenten werden nach dem Bestellen ge­beten, sich direkt per Mail zu ­melden. ­Gehen Sie darauf ein, folgt die Aufforderung, die Zahlung nicht über Amazon, sondern außerhalb der Verkaufsplattform abzu­wickeln. Spätestens da sollten Sie hellhörig werden und den Kauf ­abbrechen, denn sobald die ­Zahlung eingeht, wird die ­Bestellung bei Amazon storniert und die Händler sind nicht mehr erreichbar. Konsument:innen ­haben keine Möglichkeit mehr, ihr Geld ­zurückzufordern. Mehr zu dem Thema auf europakonsument.at

Datenklau und Ausweisbetrug

In seltenen Fällen versuchen Fake-Shops, sich selbst als ­Betrugsopfer darzustellen und bitten beispielsweise um die Zusendungen von Ausweiskopien, eine Identifikation per SMS oder Ähnliches. Damit soll besondere Sorgfalt signalisiert ­werden. In Wirklichkeit nutzen die Betrüger:innen den Überraschungseffekt aus, um zusätzlich zum Geld auch noch wichtige Daten und Identitäten zu stehlen.

Lockangebote auf Flohmarktseiten

Flohmarktseiten und eBay sind ebenfalls beliebte Tummel­plätze für kreative Gaunereien. Geworben wird mit Inseraten für „Privatverkäufe“, die Vertrauen wecken und Freundschaftspreise signalisieren sollen. In Wirklichkeit steckt dahinter ein ausgeklügeltes Betrugssystem mit falschen Identitäten.

Eine beliebte Vorgangsweise ist zum Beispiel folgende: Ein ­privater Autoverkäufer gibt vor, in Österreich gewohnt zu ­haben, nun aber nach Großbritannien gezogen zu sein. Das Auto sei wegen der Linkssteuerung auf der Insel nicht verkaufbar und stehe noch zum Verkauf in Österreich. Sobald das Geld überwiesen ist (meist Western Union), ist der Verkäufer nicht mehr erreichbar. Als Käufer haben Sie nichts als eine falsche Mailadresse in der Hand. Besteht also die verkaufende Person auf Überweisung, lehnen Sie ab. Auch für eBay & Co gilt: Checken Sie die Verkäufer:innen, Bewertungen, Adresse etc., bevor Sie den finalen Bestell-Klick tätigen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Cybercrime: Spielarten des Internetbetrugs.

Smartphone, auf dem Ebay geöffnet ist
Flohmarktseiten und eBay sind ebenfalls beliebte Tummel­plätze für kreative Gaunereien Bild: Cincila / Shutterstock.com

Detektivarbeit

Das AIT Austrian Institute of Technology, das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) und X-Net Services haben den Fake-Shop Detector entwickelt, der im Internet-Browser in Echtzeit untersucht, ob es sich um seriöse oder betrügerische Onlineshops handelt. Dabei durchsucht er eine von Expert:innen kuratierte Datenbank zu seriösen und betrügerischen Onlineshops. Ist ein Onlineshop unbekannt, kommt es weiters zu einer Echtzeitanalyse durch Künstliche Intelligenz. Der Fake-Shop Detector kennt mehr als 10.000 betrügerische Onlineshops und mehr als 25.783 vertrauenswürdige Onlineshops der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Dabei greift der Detector unter anderem auf die Liste betrügerischer oder problematischer Onlineshops zu, die Watchlist Internet. Diese von der ÖIAT kuratierte Liste ist eine weitere zuverlässige Anlaufstelle, wenn Sie sich über die Vertrauenswürdigkeit eines Shops erkundigen möchten. 

Warum werden Fake-Shops nicht gesperrt

Werden Domains gesperrt, können die Betreiber:innen sehr schnell neue Websites unter neuen Domains anlegen. Dies gestaltet die Verfolgung schwierig. Zudem ist es für österreichische Behörden nahezu unmöglich, gegen Betreiber:innen vorzugehen, wenn die betrügerischen Webshops im Ausland gehostet werden. Ist beispielsweise kein Impressum vorhanden – wie bei einigen US-amerikanischen Webseiten – könnte das Gericht auch keine Ladung schicken, da es keine Postadresse gibt.  

Wie bekomme ich mein Geld zurück

Haben Sie das Geld per Vorkasse überwiesen, scheint es beinahe unmöglich, es wieder zurückzubekommen. Wir empfehlen daher, nicht per Vorkasse zu zahlen. Sollte es dennoch passiert sein, können Sie Ihr Bankinstitut kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Das Zeitfenster hierfür ist jedoch sehr klein. Bei anderen Zahlungsdienstleistern (z. B. PayPal) oder Kreditkarteninstituten gibt es einen Käuferschutz, der weiterhelfen könnte.

Selbst beim SEPA-Lastschriftverfahren haben Sie dank des "Rechts auf bedingungslose Rückerstattung" acht Wochen Zeit, ihr Geld zurückzufordern – ohne Angabe von Gründen. Aber Vorsicht: Sollten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen oder kündigen wollen, sollten Sie das Unternehmen kontaktieren, dem Sie die Einzugsermächtigung erteilt haben. Bei einem Fake-Shop könnte sich dies schwierig gestalten. Außerdem könnte das Unternehmen die zu bezahlende Rücklastschriftgebühr auf Sie umwälzen wollen.

An dieser Stelle möchten wir auch auf Probleme mit dem Zahlungsdienstleister Klarna hinweisen. Obwohl Konsument:innen bei Zahlung auf Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht haben, also erst bezahlen müssen, wenn die Ware vollständig da und in Ordnung ist, schickt Klarna Mahnungen und Mahngebüren aus, welche rechtswidrig sind. Mehr dazu auf konsument.at unter "Klarna: Mahnung trotz Zahlung"

Am sichersten ist der Kauf auf Rechnung. Hier können Sie die Ware prüfen und etwaige Mängel beanstanden, bevor Sie die Zahlung tätigen. So kann es auch zu keinen Problemen mit Zahlungsrückforderungen kommen. Einziges Problem: Betrügerische Webshops werden diese Zahlungsmethode nicht anbieten.

Was Sie sonst noch tun können: Im Falle eines Betruges und wenn Sie konkrete Hinweise auf die Täter:innen haben, wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Sie können Fake-Shops bei Verdacht auf Internetkriminalität auch per E-Mail an das Bundeskriminalamt melden against-cybercrime@bmi.gv.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Wie gut ist ein Rat von Dr. Google?

Wie gut ist ein Rat von Dr. Google?

Viele suchen bei Gesundheitsproblemen Erklärungen und Rat im Internet. Doch wie seriös ist die erhaltene Information? Eine Checkliste bietet Hilfestellung.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

1 Kommentar

BAWAG/PSK/easybank bzw. Mastercard hilft da nicht weiter

khan, 2. Mai 2023, 23:05

Zitat im obigen Beitrag:
"Bei anderen Zahlungsdienstleistern (z. B. PayPal) oder Kreditkarteninstituten gibt es einen Käuferschutz, der weiterhelfen könnte."
Das easybank Beschwerdemanagement aber weigert sich zu helfen, obwohl online bei Reklamationen in Aussicht gestellt wird:
"Konnten Sie keine Lösung mit dem Händler herbeiführen oder eine Einigung erzielen, unterstützen wir Sie gerne."
Mit meinem Ansuchen an Mastercard um Vermittlung in einer solchen Angelegenheit wurde ich wieder an die easybank
zurückverwiesen, wo meine wiederholten Versuche einer Einigung auch in einem Bankenschlichtungsverfahren weiterhin abschlägig beschieden werden.

Dabei berichten Internet-Quellen sehr wohl von Fällen, in denen betrogenen Kunden geholfen wird, anstatt die Betrüger zu schützen.

Zum Beispiel die Internet Ombudsstelle ombudsstelle.at:
"Das Kreditkartenunternehmen nimmt aus Servicegründen in vielen Fällen eine Rückbuchung vor, obwohl die Reklamation eigentlich das Grundgeschäft und nicht das Zahlungsgeschäft betrifft."

Oder finanztip.de, wo es heißt
"Ware nicht wie beschrieben/defekt - In diesen Fällen schickst Du eine Beschreibung der Ware und des Schadens an Deine Bank, nachdem Du versucht hast, das Problem mit dem Händler zu klären ... Falls der Verkäufer Dir das Geld nicht zurückgegeben hat, nachdem Du die defekte Ware zurückgeschickt hast, solltest Du Dich mit allen nötigen Nachweisen an Deine Bank wenden und das Geld über das Chargeback-Verfahren zurückfordern.

Wenn Du an den Händler schreibst, setze ihm am besten feste Fristen für seine Reaktion. Sollte sich der Händler nicht bei Dir melden, reicht dies für viele Banken schon aus, um zu beweisen, dass Du versucht hast, die Situation mit dem Händler zu klären."

Als jahrzehntelanger Kunde (bereits seit PSK-Zeiten) beginnt man sich da schon zu fragen, ob man seine Geldgeschäfte der richtigen Bank anvertraut.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang