Detektivarbeit
Das AIT Austrian Institute of Technology, das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) und X-Net Services haben den Fake-Shop Detector entwickelt, der im Internet-Browser in Echtzeit untersucht, ob es sich um seriöse oder betrügerische Onlineshops handelt. Dabei durchsucht er eine von Expert:innen kuratierte Datenbank zu seriösen und betrügerischen Onlineshops. Ist ein Onlineshop unbekannt, kommt es weiters zu einer Echtzeitanalyse durch Künstliche Intelligenz. Der Fake-Shop Detector kennt mehr als 10.000 betrügerische Onlineshops und mehr als 25.783 vertrauenswürdige Onlineshops der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Dabei greift der Detector unter anderem auf die Liste betrügerischer oder problematischer Onlineshops zu, die Watchlist Internet. Diese von der ÖIAT kuratierte Liste ist eine weitere zuverlässige Anlaufstelle, wenn Sie sich über die Vertrauenswürdigkeit eines Shops erkundigen möchten.
Warum werden Fake-Shops nicht gesperrt
Werden Domains gesperrt, können die Betreiber:innen sehr schnell neue Websites unter neuen Domains anlegen. Dies gestaltet die Verfolgung schwierig. Zudem ist es für österreichische Behörden nahezu unmöglich, gegen Betreiber:innen vorzugehen, wenn die betrügerischen Webshops im Ausland gehostet werden. Ist beispielsweise kein Impressum vorhanden – wie bei einigen US-amerikanischen Webseiten – könnte das Gericht auch keine Ladung schicken, da es keine Postadresse gibt.
Wie bekomme ich mein Geld zurück
Haben Sie das Geld per Vorkasse überwiesen, scheint es beinahe unmöglich, es wieder zurückzubekommen. Wir empfehlen daher, nicht per Vorkasse zu zahlen. Sollte es dennoch passiert sein, können Sie Ihr Bankinstitut kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Das Zeitfenster hierfür ist jedoch sehr klein. Bei anderen Zahlungsdienstleistern (z. B. PayPal) oder Kreditkarteninstituten gibt es einen Käuferschutz, der weiterhelfen könnte.
Selbst beim SEPA-Lastschriftverfahren haben Sie dank des "Rechts auf bedingungslose Rückerstattung" acht Wochen Zeit, ihr Geld zurückzufordern – ohne Angabe von Gründen. Aber Vorsicht: Sollten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen oder kündigen wollen, sollten Sie das Unternehmen kontaktieren, dem Sie die Einzugsermächtigung erteilt haben. Bei einem Fake-Shop könnte sich dies schwierig gestalten. Außerdem könnte das Unternehmen die zu bezahlende Rücklastschriftgebühr auf Sie umwälzen wollen.
An dieser Stelle möchten wir auch auf Probleme mit dem Zahlungsdienstleister Klarna hinweisen. Obwohl Konsument:innen bei Zahlung auf Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht haben, also erst bezahlen müssen, wenn die Ware vollständig da und in Ordnung ist, schickt Klarna Mahnungen und Mahngebüren aus, welche rechtswidrig sind. Mehr dazu auf konsument.at unter "Klarna: Mahnung trotz Zahlung".
Am sichersten ist der Kauf auf Rechnung. Hier können Sie die Ware prüfen und etwaige Mängel beanstanden, bevor Sie die Zahlung tätigen. So kann es auch zu keinen Problemen mit Zahlungsrückforderungen kommen. Einziges Problem: Betrügerische Webshops werden diese Zahlungsmethode nicht anbieten.
Was Sie sonst noch tun können: Im Falle eines Betruges und wenn Sie konkrete Hinweise auf die Täter:innen haben, wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Sie können Fake-Shops bei Verdacht auf Internetkriminalität auch per E-Mail an das Bundeskriminalamt melden against-cybercrime@bmi.gv.at
BAWAG/PSK/easybank bzw. Mastercard hilft da nicht weiter
khan, 2. Mai 2023, 23:05
"Bei anderen Zahlungsdienstleistern (z. B. PayPal) oder Kreditkarteninstituten gibt es einen Käuferschutz, der weiterhelfen könnte."
Das easybank Beschwerdemanagement aber weigert sich zu helfen, obwohl online bei Reklamationen in Aussicht gestellt wird:
"Konnten Sie keine Lösung mit dem Händler herbeiführen oder eine Einigung erzielen, unterstützen wir Sie gerne."
Mit meinem Ansuchen an Mastercard um Vermittlung in einer solchen Angelegenheit wurde ich wieder an die easybank
zurückverwiesen, wo meine wiederholten Versuche einer Einigung auch in einem Bankenschlichtungsverfahren weiterhin abschlägig beschieden werden.
Dabei berichten Internet-Quellen sehr wohl von Fällen, in denen betrogenen Kunden geholfen wird, anstatt die Betrüger zu schützen.
Zum Beispiel die Internet Ombudsstelle ombudsstelle.at:
"Das Kreditkartenunternehmen nimmt aus Servicegründen in vielen Fällen eine Rückbuchung vor, obwohl die Reklamation eigentlich das Grundgeschäft und nicht das Zahlungsgeschäft betrifft."
Oder finanztip.de, wo es heißt
"Ware nicht wie beschrieben/defekt - In diesen Fällen schickst Du eine Beschreibung der Ware und des Schadens an Deine Bank, nachdem Du versucht hast, das Problem mit dem Händler zu klären ... Falls der Verkäufer Dir das Geld nicht zurückgegeben hat, nachdem Du die defekte Ware zurückgeschickt hast, solltest Du Dich mit allen nötigen Nachweisen an Deine Bank wenden und das Geld über das Chargeback-Verfahren zurückfordern.
Wenn Du an den Händler schreibst, setze ihm am besten feste Fristen für seine Reaktion. Sollte sich der Händler nicht bei Dir melden, reicht dies für viele Banken schon aus, um zu beweisen, dass Du versucht hast, die Situation mit dem Händler zu klären."
Als jahrzehntelanger Kunde (bereits seit PSK-Zeiten) beginnt man sich da schon zu fragen, ob man seine Geldgeschäfte der richtigen Bank anvertraut.