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Amazon: Betrug mit Paketen - Mann übergibt Paket an Frau
Betrug mit Paketen: Sie erhalten ein Amazon-Paket, das Sie nicht bestellt haben? Amazon bucht Geld ab ohne Bestellung? Bild: paulaphoto/Shutterstock

Amazon-Pakete: Betrug oder Brushing

Zwei Fälle, ein Problem. Sie erhalten ein Amazon-Paket, das Sie nicht bestellt haben? Amazon bucht Geld ab ohne Bestellung? Willkommen im Club.

Hinter dieser Erfahrung stecken zwei Arten von Betrug.

Gefälschte Bewertungen auf Amazon

Sie erhalten ein Amazon-Paket, das sie nicht bestellt haben? Das kann mit den Bewertungen auf Amazon zu tun haben. Händler lieben 5 Sterne. Händler brauchen 5 Sterne. Und manche Händler machen sich ihre 5 Sterne selbst. Sie schicken Pakete und fälschen Bewertungen. Das geht so: Sie recherchieren oder kaufen Daten von existierenden Personen, legen illegal in deren Namen Amazon-Accounts an und schicken ihnen ein Paket. Und während sich Empfänger wundern, schreibt sich der Händler eine 5-Sterne-Bewertung („wunderbar“, „prompt“, „sehr zufrieden, gerne wieder“).

Verifizierter Kauf

Diese unverlangt verschickten Pakete gelten technisch als Kauf. Nun haben Bewertungen, die man nach einem Kauf schreibt, den Zusatz „Verifizierter Kauf“. Dieser Typ von Bewertung ist wertvoll. Für Verkäufer:innen, die ihre Produkte auf diese Weise besser verkaufen wollen, ist diese Bewertung mehr wert als die Ware. Die Betrüger, die nichtbestellte Produkte an Kunden schicken, sind meistens die Verkäufer selbst oder von ihnen Beauftragte.

Gratis-Pakete von Amazon: Brushing

Amazon schreibt zu dieser Betrugsmasche: „Wenn Sie ein Paket erhalten, das Sie nicht bestellt haben, vergewissern Sie sich, dass es sich nicht um ein Geschenk handelt. Wenn das an Sie adressierte Paket weder von Ihnen noch von einer Ihnen bekannten Person bestellt wurde, melden Sie das Paket online über das Formular `Unerwünschtes Paket melden´.“

Positiv: Empfänger müssen die Ware weder bezahlen noch zurückschicken. Negativ: Fremde haben Zugriff auf die Daten von Konsumenten und handeln damit betrügerisch.

Fake-Accounts mit Adressbuchbetrug

Für Konsument:innen viel unangenehmer ist der sogenannte Adressbuch-Betrug über Amazon. Betrüger:innen recherchieren oder kaufen Namen, Adresse und weitere Daten real existierender Personen. Sie eröffnen unter deren Namen einen Amazon-Account. Sie tragen aber die eigene Mailadresse ein und kaufen auf Rechnung über dieses Kundenkonto attraktive Produkte.

Amazon-Pakete: Betrug

Über die Verständigungsfunktion zur Zustellung erfahren sie, wann der Bote kommt, stellen sich vor das Haus und übernehmen das Paket. Ahnungslose „Bezieher“, deren Daten missbraucht wurden, müssen sich dann gegen Zahlungs-Aufforderungen bzw. Inkassodienste wehren.

Anzeige bei der Polizei

Jakob Zarari - Jurist: grenzüberschreitende Agenden
Dr. Jakob Zarari - Jurist: grenzüberschreitende Agenden Bild: VKI

Dr. Jakob Zarari betreut in unserem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) solche Fälle: „Eine ältere Dame hat Mahnschreiben von Amazon und später vom Inkassobüro erhalten. Das für Waren, die sie nie bestellt und nie bekommen hat. Hier waren sogenannte Adressbuchbetrüger am Werk.“ Zarari weiter: „Mit einer polizeilichen Anzeige lassen sich solche Fälle über das EVZ in Luxemburg lösen.“

Und dann landen bei uns noch merkwürdige Amazon-Fälle, die in kein Schema passen:

Fall 1: Leichtes Smartphone

Ein Konsument bestellt bei Amazon ein Smartphone. Er bekommt die Nachricht, dass das Paket zugestellt wurde. Sein Postkasterl ist leer. Kein Paket, keine Benachrichtigung zur Abholung. Amazon schreibt, dass der Versand korrekt gewesen sei. Gewicht und Zustand des Pakets waren in Ordnung. Das Tracking der Post informiert, dass das Paket 100 Gramm schwer und nur 3cm hoch war. Das aber passt nicht zu einem iPhone. Wahrscheinlich ist es hier beim Versand zu Ungereimtheiten gekommen. Nach § 7b Konsumentenschutzgesetz trägt das Unternehmen die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware am Transportweg.

Fall 2: Lichterkette statt Schuhe

Ein Konsument bestellt bei Amazon ein Paar Schuhe. Er erhält einen Karton, der tatsächlich ein Schuhkarton sein könnte. Drinnen ist allerdings eine Lichterkette. Die Lichterkette geht zurück. Um den Kaufpreis zurückzuzahlen fordert Amazon aber, dass der korrekte Artikel zurückgeschickt wird.

Fall 3: Schlüsselanhänger statt USB-Stick

Ein Konsument bestellt bei Amazon einen USB-Stick und erhält einen Schlüsselanhänger. Er schickt den Schlüsselanhänger zurück und erhält den Kaufpreis (für den USB-Stick) zurück gezahlt. Einige Zeit später wird ihm der Betrag für den USB-Stick in Rechnung gestellt.

Fall 4: Kleid zurückgeschickt

Eine Konsumentin bestellt ein Kleid über Amazon Marketplace. Sie schickt das Kleid wieder zurück und zahlt deshalb auch nicht. Wenig später erhält sie eine Mahnung von Amazon. Sie informiert Amazon über die Rücksendung. Amazon bestätigt, dass die Mahnung gestoppt sei. Es bestehe kein weiterer Handlungsbedarf. Dann kommt die nächste Mahnung von Amazon. Telefonat, Zusicherung, blablabla … Es folgt ein Schreiben des Inkassobüros. Sie hätte die Zahlungsfristen versäumt und möge den Fall mit dem Verkäufer klären, weil bisher keine Warenrücksendung verzeichnet wurde.

Fall 5: "falsche Ware zurückgeschickt"

Ein Kunde kauft Ware bei Amazon und schickt sie zurück. Erst scheint alles in Ordnung zu sein, dann aber wird die Zahlung verlangt. Amazon teilt dem Konsumenten mit, dass er die falsche Ware zurückgeschickt habe.

Mit einer eidesstaatlichen Erklärung, dass die korrekte Ware zurückgeschickt wurde und der Intervention unserer Kolleg:innen in Luxemburg lässt sich der Fall lösen.

Für Betroffene sehr unangenehm

Solche Situationen sind für Betroffene sehr unangenehm: Ärgerlich ist vor allem, weil die Kommunikation mit Amazon, so Jakob Zarari, „oft sehr konfus und wenig hilfreich ist. Erst wenn wir über unsere Kollegen in Luxemburg intervenieren, lässt sich so ein Fall lösen.“

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