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2 Pakete von Amazon liegen vor der Eingangstür auf  schwarzer Fußmatte
Amazon: Onlineriese bekommt Rekordstrafe wegen Verstößen gegen das EU-Datenschutzgesetz. Bild: Jeramey Lende/Shutterstock.com

Amazon: Rekordstrafe für Verstöße gegen EU-Datenschutzgesetz 2/2022

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Der Onlineriese bekommt eine Rekordstrafe wegen Verstößen gegen das EU-Daten­schutzgesetz. Unsere Anfrage zeigt: Amazon vergisst nichts und legt sogar Schattenprofile an.

Superlative sind wir im Zusammenhang mit Amazon gewohnt: der größte Händler mit dem größten Warenangebot der Welt und der größten Lieferflotte, die Bestellungen am schnellsten bis zur Haustür bringt. Der allgegenwärtige Onlineriese macht unser Leben komfortabler und einfacher. Er überrascht immer wieder mit neuen Angeboten wie dem papierlosen Buch (Kindle), digi­talen Assistenten (Echo), einer Streaming- Datenbank (enthalten im Prime-Programm), einem Supermarkt ohne Kassen oder dem Einsatz von Lieferdrohnen. Geht nicht gibt’s nicht, dürfte das Motto des Firmengründers Jeff Bezos lauten. Nachdem er seine Geschäfte wie ein Netz in viele Teile der ­Erde ausgebreitet hat, arbeitet er derzeit an der Erkundung des Weltalls.

Personalisierte Werbung

Weniger gut gefallen dürfte Bezos der ­Rekord, den sein Unternehmen unlängst in Europa aufgestellt hat. Die Luxemburger Datenschutzbehörde hat eine Strafe in der Höhe von 746 Millionen Euro gegen Amazon verhängt. Diese bis dato höchste Strafzahlung seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Händler wegen seines Online-Targeting- Systems ausgefasst. Offenbar wurde das Recht auf den Schutz personenbezogener User-Daten von Amazon verletzt, indem Daten an Dritte weitergegeben wurden. Es wurde gegen Einwilligungserfordernisse verstoßen, da Nutzer den Einsatz personalisierter Werbung auf der Website nicht ­ablehnen ­können.

Amazon will in Berufung gehen

Stimmt nicht, die DSGVO sei in diesem Falle ungeprüft und subjektiv ausgelegt worden, kontert man von Unternehmensseite und kündigt an, in Berufung zu gehen. Eingereicht wurde die Beschwerde von der französischen Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net, die betont, dass es ihr dabei nicht um etwaige Sicherheitspannen oder die Weitergabe von Daten an Dritte, sondern um das System der personalisierten Werbung an sich gegangen sei. Dass dafür nun eine hohe Strafe verhängt wurde, sieht die Organisation als Sieg gegenüber dem „Raubtiersystem von Big Tech“.

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