Abgezockt
Grundlegendes zum Chargeback erkläre ich im Interview mit help.ORF.at. Da findet ihr etwa Informationen darüber, was zu tun ist, wenn ein Fremder euer Konto gehackt hat, oder wenn ihr in eine Abofalle getappt seid, eine Mietwagen-Kaution nicht zurückbekommt oder eine Datingplattform ungefragt den Vertrag verlängert.
Damit sind aber nicht alle Fälle abgedeckt, in denen man Geld zurück haben will – aus unserer Beratungstätigkeit wissen wir, dass es immer wieder vorkommt, dass man eine seriös wirkende Firma im Internet entdeckt und dort z.B. Schuhe oder Kleidung bestellt. Man weiß also, wieviel das Produkt kostet und bezahlt auch genau diesen Betrag per Kreditkarte an die Firma. Anstatt das Produkt zu erhalten, wird man aber nur vertröstet. Legt man daraufhin einen Einspruch ein, wird man entweder weiterhin vertröstet oder es wird gar nicht erst reagiert.
Sollte sich dann auch noch herausstellen, dass die Firma kein Impressum hat oder die angegebenen Daten nicht stimmen, weiß man, dass man es mit einem Fake-Shop zu tun hatte. Das Geld ist weg, das Produkt nicht da und man hat keine Möglichkeit mit der Firma Kontakt aufzunehmen. Eine Anzeige bei der Polizei ist auf jeden Fall ratsam und empfohlen, leider ist es dadurch aber nicht in jedem Fall möglich, die Betrüger zu erwischen.
Ähnliche Schwierigkeiten haben Verbraucher, die auf einer unseriösen, manchmal vermeintlich österreichischen oder deutschen Seite mit der Endung .de oder .at, gelandet sind und dort besonders günstige Schnäppchen erstanden haben. Die Ware, oft gefälscht oder nicht der Bestellung entsprechend, kommt in vielen Fällen aus Asien. Zufriedenstellende Lösungen können Verbraucher hier selten erreichen.
Chargeback über die Kreditkarte
Hoffnung, den Kaufpreis wieder zurück zu bekommen, besteht oft nur, wenn mit der Kreditkarte gezahlt wurde. Dann ist in manchen Fällen eine Rückbuchung (ein sogenanntes Chargeback) möglich. In der EU gibt es dazu leider keine einheitliche, eindeutige Regelung. In einigen Ländern ist so eine Rückbuchung rechtlich festgelegt und eine Selbstverständlichkeit für Verbraucher.
In Österreich sind Konsumenten leider schlechter gestellt. Ein Chargeback wird üblicherweise in Kulanz von der Kreditkartenfirma gewährt. Wir raten, die Kreditkartenfirma schriftlich zu kontaktieren und das Problem zu schildern: Erklärt, dass ihr euch an alle Pflichten als Käufer gehalten habt, die Firma jedoch vertragsbrüchig ist. Belegt, dass eine Lösung mit der Firma nicht möglich ist – dazu kann die Korrespondenz mitgeschickt werden – und ersucht um einen Chargeback. Rechtlich verpflichtet, die Rückbuchung durchzuführen, ist die Kreditkartenfirma wie gesagt nicht. Könnt ihr aber gut darlegen, dass ihr einem Betrug aufgesessen seid und habt ihr Unterlagen, die das bekräftigen, habt ihr eine gute Chance, euer Geld zurück zu erhalten.
Banken machen Probleme
Als ob solche Vorfälle für Konsumenten nicht schon aufreibend und schlimm genug sind, können einem dabei leider noch Steine in den Weg gelegt werden.
Hat man die Kreditkarte von einer Bank bezogen, was üblicherweise der Fall ist (z.B. VISA und Master Card), dann muss man sich grundsätzlich mit der Anfrage um einen Chargeback an die kartenausgebende Bank wenden. Üblicherweise rufen Verbraucher dann bei ihrer Hausbank an, erzählen dem Bankberater den Vorfall und ersuchen um Rückbuchung. Aufgrund einiger Fallschilderungen von Konsumenten haben wir erfahren, dass es genau dabei zu Problemen kommen kann.
Oft wird Konsumenten von Bankbetreuern erklärt, dass es – wie bei selbst in Auftrag gegebenen Banküberweisungen – keine Möglichkeit gäbe, das Geld über die Kreditkarte rückbuchen zu lassen! Dabei liegt die Entscheidung, ob ein Chargeback bewilligt wird, bei der Kreditkartenfirma.
Ob die Bankbetreuer hier nicht richtig informiert sind, ob es bei Banken eigene, anderslautende Chargeback-Bestimmungen für Kreditkarten gibt oder ob andere Gründe für diese Aussagen vorliegen, ist uns nicht bekannt. Auf jeden Fall sind wir über derartige Vorgehensweisen überrascht. Banken sollten über die Möglichkeit Bescheid wissen und ihre Kunden unterstützen, wenn es die Chance gibt, Geld für nicht erbrachte Leistungen zurückzuerhalten.
Dranbleiben kann sich auszahlen
Wir empfehlen allen Verbrauchern, Anfragen über Rückbuchungen schriftlich zu stellen und, wie gesagt, gut zu begründen und Unterlagen mitzuschicken. Stellt die Kreditkartenfirma online Formulare für die Reklamation einer Kreditkartenzahlung zur Verfügung (VISA tut das etwa), dann könnt ihr dieses Angebot auch nutzen. Bleibt hartnäckig! Und es gilt: Je früher ein Chargeback beantragt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er bewilligt wird. Die Kreditkartenfirma kann im Normalfall in den ersten zwei Monaten ab Zahlung den Abbuchungsvorgang noch leicht rückgängig machen.
Was sind eure Erfahrungen mit ungewollten Abbuchungen? Habt ihr schon mal ein Chargeback beantragt? Hinterlasst uns einen Kommentar!
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