Bestimmtes Prozedere notwendig
Ständiger Lieferverzug ist durchaus ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten. Dazu müssen Sie allerdings ein bestimmtes Prozedere einhalten, dem Verlag – am besten schriftlich – zuerst eine angemessene Nachfrist von ein bis zwei Wochen setzen und androhen, dass Sie ansonsten vom Vertrag zurücktreten werden. Hilft dies nichts, können Sie zurücktreten, wenn es nochmals zu einem Lieferverzug kommt. In diesem Fall müssen Sie sich daher nicht noch weitere zwei Monate beliefern lassen.