Kündigung ab dem ersten Jahr
Wurde ein Zeitschriftenabo auf unbestimmte Zeit beziehungsweise für länger als ein Jahr abgeschlossen, kann es ab dem ersten Jahr unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres (gerechnet ab Vertragsabschluss), gekündigt werden. Dazu ein Beispiel: Abgeschlossen wurde am 1. 7. 2005. Der erste mögliche Kündigungstermin wäre der 1. 7. 2006. Zwei Monate vorher müsste man kündigen, also spätestens am 1. 5. Nächstmöglicher Termin wäre der 1. 1. 2007 – die Kündigung müsste spätestens am 1 .11. 2006 eingebracht werden.
Schriftform bietet Vorteile
Eine Kündigung ist an keine Form gebunden, sie kann auch mündlich erfolgen – es genügt, dass dem Unternehmer ersichtlich ist, dass der Verbraucher die Fortsetzung des Vertrages ablehnt. Die schriftliche Kündigung bietet aber den Vorteil, dass man dabei einen Beweis in Händen hat.