Ein Lehrling wollte den WebCube von Drei testen, versäumte die rechtzeitige Rücksendung und saß nun in einem Vertrag, den er nicht wollte. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Bei einem Werbeanruf wurde Herrn Danek von 3 ein WebCube angeboten. Er lehnte ab. Als Lehrling wollte er sich keine zusätzlichen Fixkosten aufhalsen. Doch dann ließ er sich doch dazu überreden, den WebCube zu testen und nach 14 Tagen kostenfrei zurückzuschicken.
Zu spät zurückgeschickt
Er verpasste die fristgerechte Rücksendung um drei Tage. 3 buchte prompt monatliche Gebühren ab. Herr Danek reklamierte und erfuhr, dass ein gültiger Vertrag zustande gekommen und der Rücktritt zu spät erfolgt sei.
Widerrufsbelehrung mangelhaft
Als wir 3 darauf hinwiesen, dass Herrn Danek keine ausreichende Widerrufsbelehrung erhalten hatte und der Rücktritt folglich innerhalb offener Frist erfolgt war, wurde der Vertrag storniert.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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