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Fine Trade/Mediashop: "Fettverbrenner" Contour Sonic Pro - Viele Hürden zum Vertragsrücktritt

Der "Ultraschall Fettverbrenner" Contour Sonic Pro zeigte keine Wirkung. Als eine enttäuschte Kundin ihr Geld zurück wollte, antwortete das Unternehmen Fine trade nicht. Wir konnten helfen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Frau Fries hatte bei MediaShop, einem Partner von Fine trade (Götzis/Vorarlberg), telefonisch einen "Velform Contour Sonic Pro/upgrade“ um 164,58 € bestellt. Dieses Gerät sollte überschüssiges Körperfett zum Schwinden bringen. Falls der gewünschte Erfolg ausbliebe, könne Frau Fries den Velform Contour Sonic Pro jederzeit zurücksenden, wurde ihr bei der Bestellung zugesichert.

Behandlung zeigte keine Wirkung

Wenig später langte das Gerät bei Frau Fries ein und sie wendete es wie empfohlen jeden zweiten Tag an. Doch anders als u.a. im Internet vollmundig versprochen ("… wirkt absolut sicher und erzielt perfekte Ergebnisse …"), zeitigte die Behandlung bei ihr keinerlei Wirkung. Nach zwei Monaten vergeblicher Mühe hatte sie genug. Sie schickte das Gerät retour, erklärte Fine trade den Rücktritt vom Kaufvertrag und ersuchte um Rücküberweisung der 114,68 €, die sie bereits in Raten bezahlt hatte. Statt ihres Geldes erhielt Frau Fries von MediaShop ein weiteres Velform-Gerät. Frau Fries hatte dieses Gerät nicht bestellt. Sie sandte es umgehend zurück, erklärte nochmals ihren Vertragsrücktritt und verlangte nochmals ihr Geld zurück. Da fine trade nicht reagierte, suchte Frau Fries unser Beratungszentrum auf.

Gesetzliches Rücktrittsrecht

Wir wiesen Fine trade per Interventionsschreiben darauf hin, dass Frau Fries von ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht fristgerecht Gebrauch gemacht hatte, und forderten die Firma ebenfalls auf, Frau Fries die 114,68 € zu überweisen. Fine trade antwortete uns nicht, schickte aber Frau Fries eine neuerliche Zahlungsaufforderung. Wir wiederum hielten in einem weiteren Schreiben an fine trade noch einmal fest, dass Frau Fries fristgerecht vom Vertrag zurückgetreten war. Da sie nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden war, hatte sich die Rücktrittsfrist um drei Monate verlängert.

Erst reagierte Fine trade nicht ...

Auch darauf reagierte Fine trade nicht. Erst nachdem wir die Firma um eine offizielle Stellungnahme im Hinblick auf eine mögliche Veröffentlichung in KONSUMENT gebeten hatten, bequemte man sich doch noch zu einer Antwort: Frau Fries sei auf der Rückseite des Lieferscheins über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert worden und habe eine Widerrufsbelehrung erhalten.

... dann gab sie falsche Auskunft

Das stimmte so allerdings nicht, denn auf dem Lieferschein gab es nur einen Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet, aber keine Belehrung über das Rücktrittsrecht. Damit konfrontiert, lenkte Fine trade endlich ein und kündigte an, Frau Fries die 114,68 € zu retournieren.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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