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Rücktrittsrecht - Aufgeklärt

Seit 13. Juni 2014 ist die Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Das hat Auswirkungen auf das Rücktrittsrecht bei Verbrauchergeschäften. Wir sagen, was es zu beachten gilt.

Das Rücktrittsrecht greift prinzipiell, wenn sogenannte Haustür- und Fernabsatzgeschäfte abgeschlossen werden. Darunter versteht man Geschäfte, die außerhalb der Büroräumlichkeiten des Unternehmers oder mit Fernkommunikationsmitteln zustande kommen.

Kein Rücktrittsrecht auf Messe oder Markt

Vereinfacht gesagt: Wer persönlich, telefonisch, per SMS oder Mail zum Kauf eines Produktes oder zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung bewogen wird, kann ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen vom schriftlich oder mündlich geschlossenen Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht gilt auch, wenn Sie etwa im Rahmen einer Werbefahrt oder einer Veranstaltung in die Geschäftsräume eingeladen wurden und es dort zu einem Abschluss gekommen ist. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn ein Vertrag auf einer Messe oder einem Markt abgeschlossen wird.

Per Einschreiben

Eine Rücktrittserklärung ist prinzipiell zwar formlos (zum Beispiel per SMS, Mail oder telefonisch) möglich, damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie Ihren Rücktritt vom Vertrag jedoch idealerweise schriftlich per Einschreiben erklären. Die Frist von 14 Tagen beginnt dabei mit der Unterschrift des Kunden unter einen Vertrag (etwa bei einer Dienstleistung) beziehungsweise mit dem Erhalt einer Ware zu laufen. Bei einem Zeitschriftenabonnement gilt der Erhalt der ersten zugestellten Ausgabe als Stichtag.

Ware auf eigene Kosten zurücksenden

Sollte der geschlossene Vertrag keine Information über Ihr Rücktrittsrecht enthalten, verlängert sich die Frist, in der Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können, automatisch um ein Jahr. Hat der Kunde die Ware bereits erhalten, muss er diese jedoch auf eigene Kosten zurücksenden. Bei Vorauszahlung muss der Verkäufer die Kosten nach Erhalt der Retoursendung rückerstatten.

Maßanzüge und Flugtickets

Ausgeschlossen: Maßanzüge, Einbauschränke 

Vom Rücktrittsrecht generell ausgeschlossen sind individuell für den Kunden angefertigte Waren, etwa Maßanzüge vom Schneider oder Einbauschränke vom Tischler. In diesen Fällen spielt es keine Rolle, wo die Geschäftsanbahnung erfolgte. Gleiches gilt für Computerprogramme, DVDs oder CDs sowie für aus dem Netz geladene Filme und Musikstücke.

Nach dem Download beziehungsweise mit dem Bruch des Verpackungssiegels erlischt das Rücktrittsrecht. Ist eine Dienstleistung voll erbracht worden, kann sich der Kunde ebenfalls nicht mehr auf ein Rücktrittsrecht berufen.

Flugtickets oder Bahnkarten

Bei teilweise erbrachter Dienstleistung müssen die Kosten jedenfalls anteilig bezahlt werden. Ebenfalls vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist die Buchung von Flugtickets oder Bahnfahrkarten. Die Anbieter sind allerdings verpflichtet, die Kosten transparent zu gestalten. Extras wie Versicherungen oder Reservierungen dürfen auf der Website nicht bereits eingepreist sein.

Wann wird Bestellung verbindlich?

Zudem muss klar ersichtlich sein (Button-Lösung), wann die Buchung verbindlich wird. Trifft eine dieser Voraussetzungen nicht zu, ist der Verbraucher nicht an den Vertrag gebunden und kann auch bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen.

Finanzprodukte, Versicherungen

Ohne Finanzprodukte und Versicherungen

Eine Sonderstellung genießen Finanzprodukte und Versicherungen. Bei Finanzdienstleistungsgeschäften, die im Fernabsatz abgeschlossen werden, gibt es nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn es sich nicht um volatile (spekulative) Veranlagungen handelt (siehe Schiffs- und Immobilienfonds: Anleger geschädigt 11/2013).

Rücktrittsrecht bei Überrumpelungsgefahr

Ausdrücklich vorgesehen ist ein Rücktrittsrecht, wenn Überrumpelungsgefahr besteht. Werden Kunden etwa von ihrer Bank in eine Lokalität außerhalb der Geschäftsräume eingeladen und wird ihnen dort ein neues Finanzprodukt vorgestellt und verkauft, besteht diese Gefahr klarerweise. Gleiches gilt, wenn der Bankberater den Kunden zu Hause anruft, um ihm etwa eine nur kurz auf dem Markt befindliche Anleihe zu verkaufen.

Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Bei Lebensversicherungen hat der Versicherungsnehmer ein generelles Rücktrittsrecht innerhalb von 30 Tagen. Für andere Versicherungen, etwa separat abgeschlossene Reise- oder Reiserücktrittsversicherungen, gilt dies allerdings nicht. Wird die Reise jedoch online gebucht und ist die Reiseversicherung automatisch dabei (muss sie also nicht aktiv angeklickt werden), kann der Kunde die Rückerstattung der bereits bezahlten Versicherungskosten einfordern. Bei Mietverträgen und Immobilienkäufen besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Kunde einen Immobilienmakler aufsucht. Wird der Kunde hingegen ohne Auftrag vom Makler angerufen und wird ihm eine Immobilie verkauft, kann er sehr wohl vom Vertrag zurücktreten. Wer dagegen auf ein bestimmtes Inserat reagiert und die dort angebotene Immobilie erwirbt, hat keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt.

Reduziertes Rücktrittsrecht bei Mietverträgen

Wird dem Kunden aber eine andere als die im Inserat angebotene Immobilie verkauft, tritt das Rücktrittsrecht wieder in Kraft. Bei Mietverträgen besteht nur dann ein zeitlich reduziertes Rücktrittsrecht von einer Woche, wenn der Kunde am Tag der Wohnungsbesichtigung seine Vertragserklärung abgegeben hat. Ebenfalls innerhalb einer Woche vom Mietvertrag beziehungsweise vom Immobilienkauf zurücktreten kann ein Kunde, wenn die Bank die Zusage zum dafür vorgesehenen Kredit zurücknimmt, obwohl die Kreditgewährung vom Verkäufer als wahrscheinlich dargestellt wurde.

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