Das Versandhaus Klingel verlangte von der Kundin die Begleichung der Rechnung, obwohl sie die Ware zurückgeschickt hatte. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Mena hatte beim Versandhaus Klingel (Götzis) zwei Paar Ohrringe bestellt und schickte den Schmuck noch an dem Tag, an dem sie ihn erhalten hatte, wieder zurück. Ihre Nachbarin war beim Verpacken der Ohrringe für die Rücksendung und bei der Paketaufgabe dabei und konnte beides bezeugen. Obendrein bewahrte Frau Mena den Postaufgabeschein auf.
Immer neue Rechnungen
Doch trotz der sofortigen Retournierung erhielt sie vom Versandhaus Klingel wiederholt Rechnungen über die Ohrringe. Wir baten das Unternehmen, diesen Fall zu überprüfen. Die Retoure sei verloren gegangen, teilte uns das Versandhaus schließlich mit und buchte den Frau Mena in Rechnung gestellten Betrag aus.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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