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Aqua King: Rücktritt vom Vertrag ... - ... innerhalb einer Woche

"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Ein teures Gerät zum Reinigen von Boden, Polstermöbeln und Luft - Aqua King akzeptierte doch noch den Rücktritt vom Kaufvertrag.

An einem Samstag im Frühjahr (es war der 7. April) bekam Frau Böhm, eine Pensionistin, Besuch. Ein Vertreter der Firma Aqua King (Steinabrückl) wurde bei ihr vorstellig und beschrieb die Vorteile von Aqua King. Mit dem Gerät können man Staub saugen, Polstermöbel nass reinigen und für saubere Raumluft sorgen.

Preis: 1.990 €

2.240 € koste das Basisgerät Komfort, doch Frau Böhm sollte es abzüglich 250 € Vorführrabatt um 1.990 € bekommen. Und falls sie diesen Betrag nicht auf einmal aufbringen könne, sei die Finanzierung über die Santander Consumer Bank möglich. Frau Böhm hätte dann monatliche Raten zu zahlen.

Kaufvertrag unterzeichnet

Frau Böhm ließ sich schließlich von dem eloquenten Herrn überzeugen und unterschrieb den Kaufvertrag. Doch kaum war der Vertreter gegangen, kamen ihr Zweifel. Ihre Wohnung hatte nur 52 m2. Dafür war das Gerät doch viel zu groß, und obendrein war es für sie auch viel zu teuer.

Rücktritt abgelehnt

Sie reklamierte gleich am nächsten Tag telefonisch bei der Firma Aqua King und erklärte am 16. April mit eingeschriebenem Brief ihren Rücktritt vom Vertrag. Firma Aqua King lehnte den Rücktritt ab: Frau Böhm habe die gesetzliche Stornofrist von sieben Tagen überschritten. Und: Damit man die Finanzierung abschließen könne, benötige man bis 27. April eine Kopie ihres Pensionsbescheids … Andernfalls sei man gezwungen, den Gesamtbetrag von 1.990 € in Rechnung zu stellen. Sollte sie dem nicht nachkommen, sehe man sich leider gezwungen, die Angelegenheit an die Rechtsabteilung weiterzuleiten, wodurch „erhebliche Mehrkosten entstehen“.

Fristgerecht vom Vertrag zurückgetreten

Frau Böhm wandte sich verzweifelt an unser Beratungszentrum. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir Aqua King darauf hin, dass Frau Böhm gemäß Konsumentenschutzgesetz das Recht hat, binnen einer Woche vom Vertrag zurückzutreten. Da bei der Berechnung der Rücktrittsfrist der Tag des Vertragsabschlusses nicht zählt, begann Frau Böhms Rücktrittsfrist am Sonntag, dem 8. April. Fällt nun der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, endet die Frist erst am darauf folgenden Werktag (in diesem Fall also am 16. April). Frau Böhms Vertragsrücktritt war somit fristgerecht.

Vertragsrücktritt endlich bestätigt

Und da der Rücktritt vom Grundgeschäft gemäß Verbraucherschutzgesetz auch zum Rücktritt vom Kreditvertrag führt, blieb uns nur mehr, Aqua King um Bestätigung der Vertragsauflösung und Rückerstattung der von Frau Böhm geleisteten Anzahlung (90 €) zu ersuchen. Kurz darauf war es so weit: Aqua King bestätigte den Vertragsrücktritt und holte das Gerät von Frau Böhm wieder ab.

Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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