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Telefonieren: MyPhone - Falsch informiert

, aktualisiert am

Noch immer geht MyPhone mit unseriösen Methoden auf Kundenfang. In unserer Beratung ist der Telekom­anbieter MyPhone sehr bekannt. Viele Konsumenten beschweren sich.

Der Telekomanbieter MyPhone ist in unserer Beratung sehr bekannt (lesen Sie einen Fall auf Seite 3). Viele Konsumenten beschweren sich über Werbeanrufe, in denen sie dazu überredet werden, einen Vertrag abzuschließen. Oft haben sie im Gespräch sogar deutlich gesagt, dass sie nicht zu MyPhone wechseln möchten. Trotzdem erhalten sie plötzlich Vertragsbestätigungen von MyPhone.

MyPhone: verbotene Werbung am Telefon

Cold Calling – das ist der Fachausdruck für unverlangte Werbeanrufe. Die sind in Österreich zwar seit langem verboten, doch MyPhone ficht das nicht an. Außerdem weist MyPhone nicht korrekt auf das Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz hin. Vielmehr ersucht sie in den Vertragsbestätigungen, "Ihre Entscheidung nicht voreilig zu treffen“ und die erste oder zweite Rechnung abzuwarten. Nach dem Motto: Wenn sich der überrumpelte Konsument erst an den neuen Telefonanbieter gewöhnt hat, wird er schon nicht kündigen.

Trotzdem Rücktrittsrecht

Wie bei allen Haustürgeschäften gibt es auch in solchen Fällen das Recht, vom Vertrag wieder zurückzutreten. Wie lange man zurücktreten kann, hängt davon ab, wie korrekt der Unternehmer beim Vertragsabschluss über dieses Rücktrittsrecht informiert hat. Die zitierte Formulierung von MyPhone ist jedenfalls nicht vollständig. Von Verträgen, die aufgrund eines verbotenen Werbeanrufs abgeschlossen wurden, kann man länger zurücktreten als sonst üblich. Die Frist beginnt hier nämlich erst ab Zustellung der ersten Rechnung zu laufen. Und weil My Phone nicht ordnungsgemäß über dieses Rücktrittsrecht informiert hat, kann man laut Konsumentenschutzgesetz (§ 5e)  binnen drei Monaten ab Erhalt der ersten MyPhone-Rechnung noch vom Vertrag zurücktreten.

Unbedingt schriftlich

Aus Nachweisgründen sollte eine solche Rücktrittserklärung unbedingt per Post (eingeschrieben) abgeschickt werden. Ein E-Mail reicht hier nicht aus. Diese elektronische Post kann nämlich unterwegs verloren gehen. Daher kann die Firma immer abstreiten, dass das Mail angekommen ist.

Anzeige erstatten

Übrigens muss man unverlangte Telefonwerbung nicht hinnehmen. Hier drohen Verwaltungsstrafen, die vom Fernmeldebüro verhängt werden. Daher kann man eine Firma, die mit Cold Calling wirbt, dort anzeigen. - Hier finden Sie eine Vorlage der Fernmeldebüros für ein Formular zur Anzeige (Stand: Februar 2013).

Studie über unverlangte Werbeanrufe

Außerdem veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) eine Studie über unverlangte Werbeanrufe. - Lesen Sie auch, was Betroffene in KONSUMENT über unerwünschte Werbeanrufe berichten: Werbeanrufe: Umfrage Telefonterror 7/2010

Stellungnahme von MyPhone

Download: MyPhone-Stellungnahme (PDF)

Die Behauptung von MyPhone in der Stellungnahme, dass kein Cold Calling betrieben wird, betrachten wir mit Skepsis. Wir haben in den letzten Monaten mehrere E-Mails von Konsumenten erhalten, denen zufolge MyPhone zu Werbezwecken Konsumenten anruft, die nicht Kunden dieses Unternehmens sind.
Die Redaktion

Ein Betroffener berichtet

Ein KONSUMENT-Abonnent berichtet uns folgendes (Text geringfügig gekürzt):

"Anfang Oktober 2012 wurde ich von einer freundlichen Frauenstimme angerufen. Sie stellte fest, daß ich ein Wenigtelefonierer bei Telekom sei und schlug mir vor, doch auf einen günstigeren MyPhone-Tarif mit soundsoviel Freiminuten umzusteigen. Ich nahm an, daß sie von der Telekom sei, denn wie sonst könnte sie an die Information gelangt sein, daß ich ein Wenigtelefonierer bin.

Zustimmung festgehalten

Ich stimmte also zu und durchlief dann ein Telefonprotokoll, in dem meine Zustimmung festgehalten wurde. Ich erhielt dann einen Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (natürlich in Kleinstschrift) der My Phone aus Salzburg.

Neben der Telekom-Grundgebühr alle zwei Monate erhielt ich auch monatlich die My Phone Rechnung mit einer Grundgebühr von € 9,50 in Summe.  Nach einer Gegenüberstellung der Kosten stellte ich fest, daß ich trotz `günstiger Telefongebühr´ jetzt monatlich wesentlich mehr zahle. Ich entschloß mich daher, den Vertrag zu kündigen. Da mir die Vertragsdauer nicht klar ersichtlich war, setzte ich den 31.5.2013 fest. - Nun habe ich ein Bestätigungsschreiben der My Phone über die Kündigung per 18.10.2013 bekommen.

MyPhone + Telekom sind teurer als Telekom alleine

Am 10.4.2013 erhielt ich einen Anruf von einer jüngeren männliche Stimme, die mich fragte, warum ich kündige und mein Argument, daß ich jetzt viel mehr als früher zahle, rein gar nicht einsehen wollte. Es mag ja sein, daß My Phone billiger ist. Aber My Phone + Telekom zusammen ist nun einmal teurer als Telekom alleine.

Ich werde also den Vertrag voll erfüllen und die Mehrkosten als Lehrgeld betrachten, auf keinen Fall jemals mehr einen Vertrag per Telefon abzuschließen. Ich fühle mich sehr übernommen."

Name der Redaktion bekannt

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