Noch immer geht MyPhone mit unseriösen Methoden auf Kundenfang. In unserer Beratung ist der Telekomanbieter MyPhone sehr bekannt. Viele Konsumenten beschweren sich.
Der Telekomanbieter MyPhone ist in unserer Beratung sehr bekannt (lesen Sie einen Fall auf Seite 3). Viele Konsumenten beschweren sich über Werbeanrufe, in denen sie dazu überredet werden, einen Vertrag abzuschließen. Oft haben sie im Gespräch sogar deutlich gesagt, dass sie nicht zu MyPhone wechseln möchten. Trotzdem erhalten sie plötzlich Vertragsbestätigungen von MyPhone.
MyPhone: verbotene Werbung am Telefon
Cold Calling – das ist der Fachausdruck für unverlangte Werbeanrufe. Die sind in Österreich zwar seit langem verboten, doch MyPhone ficht das nicht an. Außerdem weist MyPhone nicht korrekt auf das Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz hin. Vielmehr ersucht sie in den Vertragsbestätigungen, "Ihre Entscheidung nicht voreilig zu treffen“ und die erste oder zweite Rechnung abzuwarten. Nach dem Motto: Wenn sich der überrumpelte Konsument erst an den neuen Telefonanbieter gewöhnt hat, wird er schon nicht kündigen.
Trotzdem Rücktrittsrecht
Wie bei allen Haustürgeschäften gibt es auch in solchen Fällen das Recht, vom Vertrag wieder zurückzutreten. Wie lange man zurücktreten kann, hängt davon ab, wie korrekt der Unternehmer beim Vertragsabschluss über dieses Rücktrittsrecht informiert hat. Die zitierte Formulierung von MyPhone ist jedenfalls nicht vollständig. Von Verträgen, die aufgrund eines verbotenen Werbeanrufs abgeschlossen wurden, kann man länger zurücktreten als sonst üblich. Die Frist beginnt hier nämlich erst ab Zustellung der ersten Rechnung zu laufen. Und weil My Phone nicht ordnungsgemäß über dieses Rücktrittsrecht informiert hat, kann man laut Konsumentenschutzgesetz (§ 5e) binnen drei Monaten ab Erhalt der ersten MyPhone-Rechnung noch vom Vertrag zurücktreten.
Unbedingt schriftlich
Aus Nachweisgründen sollte eine solche Rücktrittserklärung unbedingt per Post (eingeschrieben) abgeschickt werden. Ein E-Mail reicht hier nicht aus. Diese elektronische Post kann nämlich unterwegs verloren gehen. Daher kann die Firma immer abstreiten, dass das Mail angekommen ist.
Anzeige erstatten
Übrigens muss man unverlangte Telefonwerbung nicht hinnehmen. Hier drohen Verwaltungsstrafen, die vom Fernmeldebüro verhängt werden. Daher kann man eine Firma, die mit Cold Calling wirbt, dort anzeigen. - Hier finden Sie eine Vorlage der Fernmeldebüros für ein Formular zur Anzeige (Stand: Februar 2013).
Studie über unverlangte Werbeanrufe
Außerdem veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) eine Studie über unverlangte Werbeanrufe. - Lesen Sie auch, was Betroffene in KONSUMENT über unerwünschte Werbeanrufe berichten: Werbeanrufe: Umfrage Telefonterror 7/2010