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Frau ist mit einem Geschenk unzufrieden
Auf Umtausch haben Sie kein gesetzliches Recht Bild: pathdoc Shutterstock

Passt nicht, funktioniert nicht, gefällt nicht: Tipps zum Geschenkumtausch

Mir gefällt das Geschenk nicht, kann ich es umtauschen? - Umtausch, Rücktritt, Gewährleistung und Garantie – die Regeln im Überblick.

Nicht alle Weihnachtsgeschenke lösen bei den Beschenkten große Freude aus: Sei es nun das Kleidungstück in der falschen Größe, ein technisches Gerät, das kurz nach dem Auspacken seinen Geist aufgibt oder eben einfach ein Geschenk, das nicht gefällt. Welche Möglichkeiten haben Konsumentinnen und Konsumenten, wenn mit den Geschenken etwas schief gegangen ist?

Manuela Robinson - Juristin: allgemeines Konsumenten-, Banken- u. Versicherungsrecht
Mag.ª Manuela Robinson - Juristin: allgemeines Konsumenten-, Banken- u. Versicherungsrecht Bild: VKI

Welche Möglichkeiten haben Konsumentinnen und Konsumenten, wenn mit den Geschenken etwas schief gegangen ist? Darüber informiert Mag. Manuela Robinson, Leiterin des Bereichs Beratung im Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Umtausch bei Nichtgefallen?

Mir gefällt das Geschenk nicht, kann ich es umtauschen? - Von einem im Geschäft gültig geschlossenen Kaufvertrag können Sie als Konsumentin oder Konsument nicht ohne weiteres zurücktreten. Sie haben kein gesetzlich verankertes Recht auf Umtausch. Umtausch ist ein Zugeständnis des Handels. Das Geschäft kann Ihnen den Umtausch ermöglichen - muss aber nicht. Viele Unternehmen zeigen sich jedoch im Weihnachtsgeschäft kulant und räumen der Kundschaft eine Umtauschmöglichkeit ein.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie schon vor dem Kauf des Geschenks danach fragen. Lassen Sie sich gegebenenfalls die Möglichkeit zum Umtausch schriftlich auf der Quittung bestätigen. Geld zurück gibt es kaum. Meist können Sie das ungeliebte Produkt aber gegen eine andere Ware oder gegen einen Gutschein eintauschen. Ob das Geschäft andere Produkte hat, die besser Ihren Vorstellungen entsprechen ist aber offen.

Rücktrittsrecht bei Käufen in Online-Shops

Soll ich online kaufen, damit ich das Produkt zurückgeben kann? - Rechtlich gesehen sind Online-Käufe tatsächlich besser. Bei Kaufverträgen, die online zwischen Verbrauchern und Unternehmen abgeschlossen werden, gibt es (mit wenigen Ausnahmen) ein gesetzliches Rücktrittsrecht - also Ware zurück, Geld zurück. Grund für dieses Recht: Kunden können bei einem Online-Kauf die Ware nicht unmittelbar begutachten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt in der Regel, sobald die bestellte Ware beim Käufer bzw. der Käuferin eintrifft.

Um von einem online abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, ist eine formlose Erklärung ausreichend. Wir raten aber zu einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware genügt hingegen nicht. In einigen wenigen Fällen gibt es allerdings kein Rücktrittsrecht – beispielsweise bei Entfernung der Versiegelung bei einer Blu-Ray oder bei einem nach persönlichen Vorgaben angefertigten Produkt (Beispiel: ein graviertes Schmuckstück). Einige Onlinehändler gewähren darüber hinaus ein freiwilliges verlängertes Rückgaberecht.

Beachten Sie aber: Ein Teil der zurückgeschickten Produkte wird vernichtet. Nachhaltig ist das nicht.

Gewährleistung, Reparatur, Austausch, Preisminderung, Geld zurück

Ich kenne Garantie, aber was ist Gewährleistung? - Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Es steht dem Käufer in jedem Fall zu, sofern das Produkt einen Mangel aufweist. Ist zum Beispiel der neu gekaufte Fernseher nicht funktionsfähig, dann muss das Unternehmen den Fehler entweder innerhalb einer angemessenen Frist beheben oder das Produkt ersetzen. Ist das nicht möglich, kann alternativ eine Preisminderung oder die Rückerstattung des Kaufpreises verlangt werden. Generell gilt: Unternehmen können das Recht auf Gewährleistung weder ausschließen noch einschränken, unabhängig davon ob direkt im Geschäft oder via Internet eingekauft wurde.

Mehr Rechte seit 1.1.2022

Am 1.1.2022 ist ein neues, besseres Gewährleistungsrecht in Kraft getreten. Lesen hier mehr zu dem Thema: Gewährleistung und Garantie - Recht und Gnade

Garantie: freiwillig, aber bindend

Die vertragliche Garantie ist eine freiwillige Zusage des Unternehmens oder Herstellers, dem Konsumenten im Fall einer Reklamation entgegenzukommen. Was das konkret beinhaltet, steht in den Garantiebedingungen. Die sind also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Liegt eine Garantie-Zusage vor, dann ist diese aber auch verbindlich.

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