Navi, Kühlschrank, Auto zu schnell kaputt? So kommen Sie zu Ihrem Recht. Neu im Gesetz: Updatepflicht für digitale Produkte.
Sie kaufen ein Produkt; es dauert nicht lang und ein Mangel taucht auf. In diesem Fall haben Sie ein Recht auf Gewährleistung. Das bedeutet: Händler oder Übergeber müssen den Mangel in Ordnung bringen. Für Konsumenten ist die Gewährleistung ein ganz zentrales Recht. Eine neue EU-Richtlinie bringt ab 1.1.2022 leichte Verbesserungen. Fristen und Ausnahmen sind aber kompliziert.
Kaum einer kennt Gewährleistung, alle reden von Garantie. Aber das eine ist Ihr Recht, das andere Gnade. Lesen Sie diesen Fall: Teure Garantie
Gewährleistungsfrist
Wenn eine Ware oder Leistung mangelhaft ist, dann können Sie innerhalb einer bestimmten Frist Gewährleistung fordern: Sie beträgt - siehe unten - für bewegliche Waren weiterhin zwei Jahre ab Übergabe, für unbewegliche Sachen drei Jahre. Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist durch eine individuelle Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden; bei Kfz allerdings nur, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.
Daten statt Geld
Neu ist: Auch für digitale Leistungen gibt es Gewährleistung. Gewährleistung gilt, wenn man mit Geld bezahlt oder – neu – statt mit Geld zu bezahlen seine persönlichen Daten hergibt. Das betrifft also unter anderem Social-Media-Dienste.
Verjährungsfrist
Neu ist, dass nach Ablauf der Gewährleistung bei beweglichen Produkten und digitalen Dienstleistungen eine zusätzliche Frist von drei Monaten besteht, in der Konsumenten den Mangel vor Gericht einklagen können. Diese Frist gab es vorher nicht; sie ist aber unserer Ansicht nach viel zu kurz.