Ein Sommer steht bevor, heiß ja, sehr heiß, aber ohne das gewisse Knistern. Herr Melzer aus Deutschland registrierte sich im Juni 2024 für eine 12-monatige Mitgliedschaft im Seitensprungportal „Affaerentreff“ („Hier werden Träume wahr“).
Dating-Lions-Mitgliedschaft
Betreiberin ist die österreichische Dating Lions GmbH. Die Bestellbestätigung informiert Herrn Melzer: „Du hast für 514,80 Euro eine 12-Monats-Mitgliedschaft erworben (monatlich abgebucht zum Betrag von 42,90), die automatisch am 23.06.2025 verlängert wird, wenn diese nicht entsprechend unseren Nutzungsbedingungen gekündigt wird.“
Rücktritt vom Vertrag
Gleich nach Erhalt der Bestellbestätigung tritt er vom Vertrag zurück. Dating Lions lehnt den Rücktritt ab. Begründung: Der Konsument habe auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Das Unternehmen bestätigt zwar die Kündigung - aber erst für Juni 2025. Der Leider-nein-Kunde soll also ein Jahr zahlen, trotz Rücktritt.
14-tägiges Rücktrittsrecht
Seitensprünge fallen nicht in den Konsumentenschutz, online angebahnte Verträge schon. Unsere Juristin Mag. Johanna Pichler zur Rechtslage: „Wer Dienstleistungsverträge online abschließt, dem steht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss zu. Es entfällt (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG) nur dann, wenn:
- die Person dem vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung ausdrücklich zugestimmt hat,
- die Kenntnis über den Entfall des Rücktrittsrechts bestätigt hat und
- die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Rücktritt ist also rechtens
Affaerentreff bietet eine 12-monatige Mitgliedschaft. Also ist davon auszugehen, dass die Dienstleistung erst nach Ablauf von 12 Monaten vollständig erbracht werden kann. Herrn Melzers Rücktritt ist also rechtens und anzuerkennen (§ 11 FAGG).
Dating Lions GmbH akzeptiert den Rücktritt - nicht ohne den falschen Hinweis „aus Kulanz“.
Warnungen auf trustpilot.com
Die Bewertungsplattform Trustpilot vergibt für affaerentreff.ch (die Schweizer) nur einen Stern. Wir zitieren hier eine Auswahl der milderen Beurteilungen und verzichten auf die schärferen (Stand 9/2024).
- Finger weg!!! (26. Juli 2024)
- Sehr unseriös (30. April 2024)
- Hatte mich beschwert. Mein Profil wurde gelöscht und jetzt kommt eine Forderung über 300 Euro. (17. Mai 2024)
- Bei der Anmeldung genau hingucken, die Preise sind für eine Woche, nicht wie angekündigt für einen Monat. (1. November 2023)
- Totaler Schrott (15. Juli 2023)
- Wer hier ein Abo löst, ist selber schuld…!!!! (21. Jänner 2024)
- Hoppla, das ist teuer… (9. Juni 2024)
Betreut hat den Fall ...
... Mag. Johanna Pichler, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum.
VKI-Beratung
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OGH: Unzulässige Geschäftspraktiken und AGB-Klauseln bei „Parship“ und „Elitepartner“
https://verbraucherrecht.at/ogh-unzulaessige-geschaeftspraktiken-und-agb-klauseln-bei-parship-und-elitepartner/67983
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