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Handschlag zwischen Frau und Mann, Vertrag
Jeder Kauf ist ein Vertrag. Von einigen können Sie zurücktreten, von vielen nicht Bild: PeopleImages/Shutterstock

FAQ zum Rücktritt: „Kann ich das zurückgeben?“

Nach dem Kauf kommt der Zweifel. Man möchte die Ware zurückgeben und das Geld retour haben. Geht das?

  • Antwort 1: Nein. Normalerweise geht das nicht. Kein Rücktrittsrecht.
  • Antwort 2: Ja. In manchen Fällen haben Sie ein Rücktrittsrecht. Es hängt davon ab und ist also –  
  • Antwort 3: kompliziert 

Augen auf, Kauf ist Kauf

Ein Rücktrittsrecht haben Sie als Konsument:in nur ausnahmsweise und in beschränktem Umfang.  Echtes Rücktrittsrecht bedeutet: Ware zurück, Geld zurück, ohne Angaben von Gründen binnen einer bestimmten Frist. 

Wir lassen hier ganz viele Paragrafen weg, packen ein paar geschmeidig ein, aber ganz ohne geht es nicht. Denn das Recht von Konsument:innen auf Rücktritt ist in mehreren Gesetzen verankert, u.a. im Fernabsatzgesetz (FAGG), Konsumentenschutzgesetz (KSchG), Teilzeitnutzungsgesetz (TNG), Bauträgervertragsgesetz (BTVG) und es gibt noch mehr …

Jeder Kauf ist ein Vertrag

Jeder Kauf ist – rechtlich gesehen – ein Vertrag. Deswegen ist hier oft von Verträgen die Rede. Und der Begriff „Rücktritt“ bedeutet aus Konsument:innen-Sicht eigentlich „kostenloser Rücktritt“. Natürlich können Sie auch von einem Vertrag zurücktreten, bei dem Sie kein Rücktrittsrecht haben – etwa vom Kauf einer 3-Millionen-Euro-Villa am See; dieser Rücktritt wird Sie einiges kosten … 

Hier unsere FAQ:

Druckerkauf im Geschäft

Der Drucker, den ich eben im Geschäft gekauft habe, gefällt mir jetzt doch nicht. Kann ich den zurückgeben und das Geld zurückbekommen?
Nein. Wer im Geschäft kauft, hat kein kostenloses Rücktrittsrecht. Wenn Sie im Geschäft kaufen, kann sich das Unternehmen im Sinne der Kundenbindung natürlich bereit erklären, Waren z.B. gegen Gutschein zurückzunehmen. Dies ist aber ein freiwilliges Entgegenkommen des Unternehmens.

Online-Kauf

Paket zurück, Lieferung retour: ist ein Rücktritt vom Kauf möglich?
Paket zurück, Produkt retour: Kann man vom Kauf in einem Online-Shop zurücktreten? Bild: V.Studio/Shutterstock

Wenn ich online kaufe, dann kann ich die Ware zurückgeben, oder?
Ja. Das ist die ganz große, ganz wichtige Ausnahme. Das sogenannte FAGG (also das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) bietet ein solches Rücktrittsrecht, bei Geschäften im Fernabsatz sowie beim Auswärtsgeschäftegesetz (AWG). Im Geschäft gekauft? Kein Rücktrittsrecht.

Wie viel Zeit für den Rücktritt?

Wie lange habe ich Zeit für einen Rücktritt?
In der Regel 14 Tage. Es gibt aber auch andere Fristen. Die Frist beginnt bei Kaufverträgen ab Erhalt der Ware (Ausnahme Immobilien). Bei Dienstleistungsverträgen ab Vertragsabschluss. Wenn Sie als Kund:in nicht über Ihr Rücktrittsrecht informiert werden, verlängert sich die Rücktrittsfrist sogar um ein Jahr.

Bei welchen Geschäften kann ich zurücktreten?

Bei den allermeisten Online-Käufen sind Sie besonders geschützt. Ein Rücktritt ist möglich innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung. – Rücktrittsrechte bestehen beispielsweise (allgemein) bei:

  • Kauf im Online-Shop 
  • Auswärtsgeschäften: Kaffeefahrten, Ansprechen auf der Straße, Haustür
  • Versicherungen
  • Finanzdienstleistungen
  • bestimmte Immobiliengeschäfte
  • Time-Sharing

Kein Rücktrittsrecht habe ich bei

Drei bunte Einkaufskörbe
Beim Onlinekauf haben Sie ein 14tägiges Rücktrittsrecht, im Geschäft nicht Bild: SoRrOw-CrY/Shutterstock

Bei welchen Geschäften habe ich kein gesetzliches Rücktrittsrecht?
Kein Rücktrittsrecht haben Sie u.a. bei

  • in Geschäftsräumen gekauften Waren
  • echten Maßanfertigungen; das sind auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Produkte (Maßanzug, Brautkleid, Oberkieferprothese …)
  • leicht verderblicher Ware im Fernabsatz (außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten erworben)
  • digitalen Inhalten, Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware (wenn versiegelt geliefert und die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde)
  • Verträgen über Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte, nicht jedoch Abonnementverträgen
  • Pauschalreisen
  • Ferienunterkünften
  • Mietwägen
  • Beförderung von Waren, Lieferung von Speisen und Getränken
  • Immobiliengeschäften (bei der Mehrzahl)
  • dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie als Konsument:in den Unternehmer ausdrücklich dazu aufgefordert haben
  • Käufen bei einer öffentlichen Versteigerung 
  • Hygieneprodukten (nach Entsiegelung)
  • Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen werden, bei denen Verbraucher:innen nicht mehr als € 50 zahlen müssen
  • Glückspielen, Lotterien, Wetten, Spielkasinos

Rücktrittsrecht für Selbstständige

Ich bin selbstständig und habe ein kleines Gewerbe. Gilt das Rücktrittsrecht auch für mich?
Hängt davon ab. Wenn Sie für private Zwecke als Konsument:in bei einem Unternehmen online kaufen, dann haben Sie ein Rücktrittsrecht. Es muss ein sogenanntes Verbrauchergeschäft sein. Wenn Sie für Ihr Unternehmen einkaufen, dann haben Sie kein Rücktrittsrecht im Sinn des Fernabsatzgesetzes.

Zahlen an der Kassa
Beim Kauf im Geschäft gibt es normalerweise kein Rückgaberecht Bild: Gorodenkoff/Shutterstock

Bestellungen aus Katalogen

Wir bekommen immer so einen dicken Katalog. Kann ich von solchen Käufen zurücktreten?
Ja. Das Rücktrittsrecht haben Sie auch bei Bestellungen aus Katalogen. Es ist ja kein Kauf im Geschäft, damit Fernabsatz und das bedeutet Rücktrittsrecht.

Über das Rücktrittsrecht informieren

Muss die Katalogfirma mich über das Rücktrittsrecht informieren?
In den Bereichen, wo Sie eines haben: ja.

Keine Info über Rücktrittsrecht erhalten

Ich hab keine Infos über mein Rücktrittsrecht bekommen. Was bedeutet das?
Das Unternehmen hat Sie über das Rücktrittsrecht auf dauerhaftem Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zu informieren. Wenn nicht, kommt es zu einer Verlängerung der Rücktrittsfrist um 1 Jahr – also insgesamt maximal 1 Jahr und 14 Tage. Das Musterwiderrufsformular muss ebenfalls mitgeschickt oder übergeben werden, sonst erhöht sich die Rücktrittsfrist um 1 Jahr. Mit Übergabe der Information läuft wieder die 14-tägige Rücktrittsfrist. Ein Link auf der Webseite reicht nicht. Ansonsten verlängert sich die Widerrufsfrist um 1 Jahr.

Musterwiderrufsformular

Was hat es mit dem Musterwiderrufsformular auf sich?
Es ist eine vom Gesetz vorgegebene Widerrufserklärung. Sie soll Verbraucher:innen den Rücktritt vom Vertrag erleichtern. Online-Shops müssen dieses Musterwiderrufsformular zwingend zur Verfügung stellen.

Für den Rücktritt den Chat verwenden

Illustration eines Chats - zwei Hände halten jeweils eine Sprechblase
Bild: Roman Samborskyi/Shutterstock

Das Unternehmen will, dass ich für den Rücktritt den Chat verwende. Können die mir das vorschreiben?
Nein. Schreibt das Unternehmen Ihnen vor, wie Sie den Rücktritt erklären müssen – etwa, indem es Ihnen ein Formular oder einen Chat aufzwingt –, dann ist das rechtswidrig. Der Rücktritt kann, sagt das Gesetz, formfrei erfolgen. Sie können also wählen, ob Sie anrufen, mailen, SMS schicken, persönlich hingehen und es sagen. E-Mail ist möglich, kann aber im Spamfilter hängenbleiben. Wir empfehlen aus Beweisgründen: Schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein; sicher ist sicher.

Beginn der Rücktrittsfrist?

Wann, bitte, beginnt die Rücktrittsfrist?
Die 14-Tage-Frist beginnt – Achtung, juristische Sprache –  am Tag nach dem fristauslösenden Ereignis. Bei Waren ist das ein Tag nach dem Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen am Tag nach dem Vertragsabschluss.

Sache kommentarlos zurückschicken

Mann ist entsetzt über das gelieferte Hemd
Bild: Prostock Studio/Shutterstock

Genügt es, dass ich die Sache kommentarlos zurückschicke?
Nein. Ihr Rücktrittswille muss eindeutig sein. Das bloße Retournieren der Ware reicht nicht. Auch das Nichtabholen des Paketes während der Abholfrist sowie die Nichtannahme des Paketes mit Veranlassung der Rücksendung reichen ebenfalls nicht. Sie müssen sich eindeutig deklarieren.

Originalverpackung

Der Händler fordert, dass ich die Sache nach dem Rücktritt in der Originalverpackung zurückschicke? Muss ich das wirklich?
Nein. Manche Firmen fordern die Originalverpackung. Die Forderung ist aber falsch. Kund:innen müssen laut Gesetz die Waren nicht originalverpackt zurückschicken. Sie müssen sie so verpacken, dass sie unversehrt ankommt. Lesen Sie: Vidaxl: Kaninchengehege – nicht raubtiersicher

Rücktritt bei einem Datingportal

Parship-Werbung am Bahnhof. Text: Alle 11 Minuten ...
Parship berechnete zu hohe Gebühren für den Rücktritt vom Vertrag Bild: Bastian Kienitz/Shutterstock

Ich habe mich bei Parship angemeldet. Parship belehrte mich über mein Widerrufsrecht und ich habe bestätigt, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist einsteigen möchte. Nach vier Tagen habe ich gesehen, das ist nichts für mich und habe den Rücktritt erklärt. Dann wollte Parship fast 400 Euro. Ist das rechtens?
Nein, das wird wohl zu viel sein. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass in einem solchen Fall nur ein zeitanteiliger Wertersatz verrechnet werden darf. Das Unternehmen kann allerdings eine andere Regelung bestimmen, muss aber vorher darauf hinweisen. In einem anderen Fall hatte ein anderes Dating-Portal vergessen, auf das Rücktrittsrecht hinzuweisen. Die Kundin konnte ohne Kosten zurücktreten. – Lesen Sie mehr: Zeitanteiliger Wertersatz bei Rücktritt  

Werbefahrt im Bus

Ich bin bei einer Werbefahrt mitgefahren und hab was gekauft. Kann ich zurücktreten?
Ja. 14 Tage.

Lieferung noch unterwegs

Ich habe eben in einem Online-Shop was bestellt. Das Paket ist noch unterwegs. Ich habe noch nicht bezahlt, weiß aber jetzt schon, dass das Ding nicht passen wird. Kann ich schon vor dem Eintreffen zurücktreten?
Ja, das können Sie. Sie müssen nicht warten, bis Ihre Bestellung da ist. In juristischer Sprache: Die Rücktrittserklärung kann man ab Abgabe des Angebotes abschicken. Sie müssen die Rücktrittserklärung innerhalb der Rücktrittsfrist abschicken.

Bis wann muss ich die Ware zurücksenden?

Bis wann muss ich die Ware an das Unternehmen zurücksenden?
Unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung. Die Ware muss innerhalb dieser Frist abgesendet werden. Bitte halten Sie sie ein. Manche Unternehmen lehnen nämlich den Rücktritt mangels fristgerechter Rücksendung ab. Die Rücksendekosten (Transportspesen) tragen Verbraucher:innen, also Sie. Außer das Unternehmen hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen oder hat Sie nicht aufgeklärt, dass Sie die Kosten zu tragen haben. Hier gilt § 15 Absatz 2 FAGG.

Mein Nachbar hat ein Paket für mich übernommen

Mein Nachbar hat ein Paket für mich übernommen und war dann drei Wochen auf Urlaub. Ich hab das Paket erst jetzt von ihm bekommen. Kann ich zurücktreten?
Hängt davon ab. Die Rücktrittsfrist nach dem FAGG beginnt bei Kaufverträgen mit der Inbesitznahme durch den Käufer. Das bedeutet, dass die Frist in der Regel erst mit Übergabe des Pakets an Sie beginnt. Wenn Sie aber den Nachbarn offiziell als Empfänger autorisiert haben, dann beginnt die Rücktrittsfrist ab Übergabe der Ware an diesen. Für den Rücktritt wäre es dann für Sie zu spät.

Unterschied Rücktritt, Widerruf, Storno

Manchmal lese ich von Rücktritt, dann wieder von Widerruf. Storno gibt es auch noch. Ist das alles dasselbe?
Österreichische Gesetze sprechen von „Rücktritt“: international ist „Widerruf“ gebräuchlich. Storno hat dieselbe Bedeutung wie Rücktritt.

Timesharing-Vertrag unterschrieben

Sanstrand und Hotels
Timesharing: Uns liegen viele Anfragen und Beschwerden vor Bild: James Kirkikis/Shutterstock

Ich wurde in Gran Canaria auf der Straße angesprochen und habe dann einen Timesharing-Vertrag unterschrieben. Kann ich zurücktreten?
Ja. Ausgehend von einer EU-Richtlinie haben die Mitgliedsländer sichergestellt, dass Verbraucher:innen in solchen Verträgen ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht haben. Sie brauchen keine Gründe zu nennen. Die Frist beträgt 14 Kalendertage. – Lesen Sie mehr: Timesharing auf Gran Canaria loswerden: teurer Traum

Küchenkauf auf einer Messe

Ich habe auf einer Messe eine Küche gekauft. Kann ich zurücktreten?
In der Regel nein. Augen auf, Kauf ist Kauf. Der Messestand gilt als Geschäftsraum. Wer „innerhalb eines Geschäftsraumes“ einen Vertrag abschließt, hat kein Rücktrittsrecht. Es ist kein Auswärtsgeschäft und damit gibt es kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Ein Rücktrittsrecht hätten Sie nur, wenn das Unternehmen Sie auf der Messe angesprochen und zum Stand gelotst hätte. – Lesen Sie mehr: Messekauf - Augen auf!

Verzicht auf Rücktrittsrecht

Ich wollte eben ein Konsument-Onlineabo mit sofortigem Online-Zugang abschließen. Dann lese ich: „Ich stimme zu, dass Sie mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist beginnen, auch wenn ich nicht mehr vom Vertrag zurücktreten kann, (…)“) Sie sind doch der Konsumentenschutz: Kann ich bei Ihnen zurücktreten?
Ja, wir sind der Konsumentenschutz und trotzdem: Nein, sorry, geht nicht. Wir haben nämlich clevere Kund:innen. – Bestünde das normale Rücktrittsrecht, könnten Sie beim Abschluss unseres Online-Abos sofort alle interessanten Inhalte ansehen und anschließend innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsphase – ohne zu bezahlen – vom Kauf zurücktreten ... Alles klar? – Lesen Sie: konsument.at/faq

Antwortkarte und Begründung

Bei der Lieferung war eine Antwortkarte dabei, mit der ich die Rücksendung begründen sollte. Muss ich das wirklich?
Nein.

Kosten der Rücksendung

Paket beschriften
Bild: Witsarut-sakorn/Shutterstock

Wer zahlt bei einem Rücktritt die Kosten der Rücksendung?
Normalerweise Sie. Der Händler muss Ihnen im Gegenzug alle von Ihnen geleisteten Zahlungen erstatten: den Kaufpreis und die Kosten von Verpackung und Versand. Sie haben die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen, wenn das Unternehmen sich (wie es in vielen Fällen üblich ist) bereit erklärt hat, diese Kosten zu übernehmen. Oder aber auch, wenn Sie vom Unternehmer nicht informiert wurden, dass Sie die Kosten zu tragen haben. – Lesen Sie: Vidaxl: Kaninchengehege – nicht raubtiersicher 

Information über Rücksendekosten

Wenn der Unternehmer vor dem Kauf informiert, dass ich etwaige Rücksendekosten zu tragen hätte – wäre das rechtlich in Ordnung?
Ja. – Wenn Sie vor dem Kauf informiert wurden, dann müssen Sie die Rücksendekosten bezahlen. 

„Bearbeitungsgebühr“ einbehalten

Der Händler hat nach meinem Rücktritt nur einen Teil des Kaufpreises zurückgezahlt und einen Teil als „Bearbeitungsgebühr“ einbehalten. Ist das legal?
Nein. Wir packen jetzt die Paragrafenkeule aus: Gemäß § 14 FAGG hat der Unternehmer nach einem Rücktritt des Verbrauchers „alle geleisteten Zahlungen“ des Verbrauchers zurückzuzahlen. Alle.

„Benützungsgebühr“ einbehalten

Mir hat der Händler nur einen Teil zurückgezahlt und eine „Benützungsgebühr“ einbehalten. Ist das legal?
Beim Rücktritt: nein. Sie als Verbraucher:in schulden kein Benützungsentgelt. Auspacken und prüfen ist keine Benützung.

Besuch in der Wohnung angeboten

Ein Bodenleger hat mir einen Besuch in der Wohnung angeboten wegen eines Parketts. Ich habe dann bei der Gelegenheit bestellt, bin aber am nächsten Tag zurückgetreten. Jetzt macht er Ärger.
Wird der Vertrag in der Wohnung abgeschlossen, so liegt ein Außergeschäftsraum-Vertrag vor. Hier gilt das FAGG. Sie als Kund:in dürfen also zurücktreten. Auf die Initiative der Anbahnung kommt es nicht an. Vielleicht meint der Bodenleger, sich auf die Ausnahme nach § 18 Absatz 1 Ziffer 3 FAGG berufen zu können. Danach können Sie bei „Waren, die nach Kundenspezifikationen durchgeführt sind oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind“ nicht zurücktreten. Das liegt hier nicht vor. Sie können zurücktreten.

Die Konditorin hat nicht geliefert

Wir hatten eine Hochzeitstorte zu einem Fixtermin bestellt, aber die Konditorin hat nicht geliefert. Können wir von der Bestellung zurücktreten?
Ja. Juristen nennen so etwas ein Fixgeschäft. Bei einem Fixgeschäft können Sie in so einem Fall zurücktreten. Das steht in § 7c Absatz 2 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

Am Telefon überrumpelt, Vertrag abgeschlossen

Ich habe mich am Telefon überrumpeln lassen und zu schnell einen Vertrag abgeschlossen. Den will ich nicht. Kann ich zurücktreten?
Ja. Sie können innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Verwenden Sie die Formulierung „Ich trete hiermit vom … (z.B. Kaufvertrag) gemäß § 11 FAGG sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund fristgerecht zurück.“ Oder nutzen Sie den Musterbrief der AK.

Jetzt gibt es auch Anrufe, wo ein Unternehmer einen Vertrag über eine Dienstleistung verkaufen will (manchmal auch: aufdrängt). Für solche Fälle hat der Gesetzgeber mehrere Hürden eingebaut, damit es keine Überrumpelung gibt. Sie als Verbraucher:in sind erst dann daran gebunden, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind: Der Unternehmer muss Ihnen eine Bestätigung seines Vertragsangebots auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Sie müssen dem Unternehmen gegenüber schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, dass Sie das Angebot annehmen. Rechtliche Basis ist § 9 Absatz 2 FAGG.

Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Ich habe eine Versicherung abgeschlossen, was ich jetzt bereue. Kann ich kostenlos zurücktreten?
Ja. Sie als Versicherungsnehmer:in haben das Recht, vom Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen. Hier gilt § 5c des Versicherungsvertragsgesetzes.

Rücktritt bei einer Lebensversicherung

Ich habe eine Lebensversicherung abgeschlossen, wurde aber nicht (nicht korrekt) über mein Rücktrittsrecht informiert. Kann ich vorzeitig aussteigen?
Ja. Es besteht ein 30-tägiges Rücktrittsrecht (ohne Angabe von Gründen) bei Lebensversicherungsverträgen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie bestimmte Informationen erhalten haben. Dazu gehört, dass Sie über das Rücktrittsrecht informiert wurden. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins. Rechtliche Basis ist hier § 5c des Versicherungsvertragsgesetzes. – Lesen Sie auch: Lebensversicherung ohne Information zum Rücktritt

Rücktritt von einem Kredit

Ich habe eben einen Kredit unterschrieben, will jetzt aber aussteigen. Gibt es da ein Rücktrittsrecht?
Hängt vom Typ des Kredits ab. Bei Verbraucherkrediten, die seit dem 6.10.2010 abgeschlossen wurden, können Sie binnen 14 Tagen zurücktreten – etwa, wenn Sie von der Bank einen 30.000-Euro-Kredit für den Kauf eines Autos aufnehmen wollten. Es gilt §12 des Verbraucherkreditgesetzes.

Bei Krediten für eine Immobilie oder Krediten, die mit einer Hypothek abgesichert sind, haben Sie ein zweitägiges Rücktrittsrecht (2 Werktage). Dieser Rücktritt ist ab ordnungsgemäßer Aufklärung über das Rücktrittsrecht möglich – ohne Angabe von Gründen. Kreditgeber verwenden gern das sogenannte ESIS-Merkblatt. Es enthält alle gesetzlichen vorgeschriebenen Informationen. Unabhängig von der Verständigung erlischt das Rücktrittsrecht bei Immobilien- und Hypothekarkrediten jedenfalls einen Monat nach Vertragsabschluss.

Kein Rücktritt ist möglich bei Krediten folgender Art: 

  • Pfandleihverträge, 
  • Kredite vom Arbeitgeber, 
  • Kleinstkredite unter 200 Euro 
  • und weitere.

Rücktritt von einer Pauschalreise

Zu Pauschalreisen habe ich widersprüchliche Aussagen gehört. Kann man jetzt kostenlos zurücktreten oder nicht?
Pauschalreisen über einen Online-Shop: Hier haben Sie kein kostenloses Rücktrittsrecht. Das ist eine Ausnahme im FAGG. Sie können aber – vielleicht kommt von da die Verwirrung – gemäß § 10 Pauschalreisegesetz vor Reisebeginn von der Pauschalreise ohne Angabe von Gründen zurücktreten. In diesem Fall kann aber der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen. Also: Rücktritt ja, aber Sie zahlen. Das gilt auch für Pauschalreisen, die Sie im Reisebüro abschließen.

Rücktritt bei Finanzdienstleistungen

Und bei Geld- und Finanzgeschichten? 
Bei Finanzdienstleistungen, die Sie im Fernabsatz abschließen, haben Sie ein Rücktrittsrecht nach dem Fernfinanzdienstleistungsgesetz. Von einer online abgeschlossenen Versicherung haben Sie ein Rücktrittsrecht.

Kreditvertrag für den Autokauf

Ich wollte mir einen teuren Neuwagen kaufen, über Kredit finanziert. Jetzt wird mir das zu riskant. Kann ich zurücktreten?
In dem Fall haben Sie zwei Teile: Auto und Kredit. Für den Kreditvertrag haben Sie ein Rücktrittsrecht und können innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Das steht in § 12 Absatz 1 des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG). Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Wenn Ihnen der Kreditvertrag samt Informationen über Art, Laufzeit, Gesamtkreditbetrag etc. erst später auf einem dauerhaften Datenträger (Papier etc) ausgehändigt wird, so beginnt die Rücktrittsfrist erst mit Erhalt dieser Informationen.

Was den Rücktritt vom Kaufvertrag anbelangt, so muss zuerst herausgefunden werden, ob es sich um verbundene Verträge handelt (gem. § 13 VKrG). Unter einem verbundenen Kreditvertrag versteht man einen Kredit, der eng mit dem Kauf (hier: des Autos) verbunden ist. Das ist dann der Fall, wenn etwa der Kredit vom Autohändler gewährt wird oder der Autohändler den Kreditgeber vermittelt hat.

Wenn Sie von einem verbundenen Kreditvertrag zurücktreten, bleibt der Kaufvertrag (hier: über das Auto) aufrecht. Sie als Verbraucher:in haben dann eine Frist von einer Woche, um vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Anders sieht es aus, wenn Sie zuerst vom Kaufvertrag aus allgemeinen Gründen zurücktreten. In diesem Fall gilt der Rücktritt sinngemäß auch für einen mit diesem Kauf verbundenen Kreditvertrag. Eine zusätzliche Erklärung für den Rücktritt vom Kreditvertrag braucht es in diesem Fall also nicht. 

Spendendauerauftrag an der Wohnungstür

Ich habe gestern an der Wohnungstür einen Spendendauerauftrag unterschrieben. Wie komme ich da raus?
Stornieren Sie den Dauerauftrag oder die Lastschrift. Eine Spende ist freiwillig, nicht verbindlich und eine Schenkung. Das ist ein einseitiger Vertrag, der angenommen werden muss. Der eine gibt, der andere nimmt. Juristen sprechen von einem Konsensualvertrag, der durch die Übergabe (Geld, Sachspende) erfüllt wird. In Ihrem Fall dürfte eine Dauerspende vorliegen. Da die Geldspende in regelmäßigen Abständen erfolgen soll, ist die Schenkung hier nicht einklagbar. Es reicht, wenn Sie bei der Bank den Spendendauerauftrag stornieren (das Mandat für den Lastschriftauftrag beenden).

Teure Bettdecke auf der Werbefahrt

Ich habe bei einer Werbefahrt eine sehr teure Bettdecke gekauft. Wie komme ich da raus?
Bei Käufen direkt auf der Werbefahrt gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht. Basis: FAGG. Werden Sie als Verbraucher:in bei einer Werbefahrt in die Geschäftsräume des Unternehmers gelockt und dort ein Vertrag abgeschlossen, so steht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Basis: KSchG.

Anruf für Lottospielgemeinschaft

Ich bin bei einem Anruf überredet worden einer Lottospielgemeinschaft beizutreten. Kann ich zurücktreten?
Da gibt es zwei Antworten: Ja und Nein. Juristisch ungenau: Ja, sie können bei Lotterien und Glückspiel zurücktreten. Hier gilt das Konsumentenschutzgesetz (§ 5b KSchG). Juristisch genau: Hat Sie am Telefon ein Keiler überredet, so ist dieser Vertrag nichtig. Es gibt ihn nicht, weil es ihn nicht geben darf. Sie brauchen also gar nicht zurückzutreten. Auf die Nichtigkeit können nur Sie sich als Verbraucher:in berufen. Sie können alle ihre Zahlungen zurückfordern.

Aus dem Online-Shop in die Filiale

Ich habe in einem Online-Shop bestellt und will das Produkt in einer Filiale abholen. Habe ich da auch ein Rücktrittsrecht? 
Ja. Auch bei Bestellung im Internet und Abholung in der Filiale gilt das Rücktrittsrecht (14 Werktage).

Abo: Abschluss am Telefon

Ich habe mich telefonisch überreden lassen, eine Tageszeitung für drei Monate zu abonnieren. Habe ich ein Rücktrittsrecht? 
Ja. Bei Zeitungsabonnement-Verträgen gibt es ein Rücktrittsrecht. Basis ist das FAGG. 

Kauf von Konzerttickets

Ich habe online aus Versehen zwei Konzerttickets bestellt. Kann ich noch vom Kauf zurückzutreten?
Nein. Zwar gibt es beim Onlineshopping durchaus ein Rücktrittsrecht. Aber manches ist ausgenommen, unter anderem Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung. Wer sich also bei Hotelbuchungen, Konzert- oder Theaterkarten irrt, hat kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG. – Lesen Sie einen besonderen Fall: Staatsoper: Gutschein gekauft – Rücktritt verweigert

Einbau einer Sitzbadewanne

Ich habe mir eine Sitzbadewanne einbauen lassen; nun hat mir die Firma den Rücktritt verweigert. Ist das rechtens?
Wenn es sich um eine echte Maßanfertigung handelt: ja. Da haben Sie kein Rücktrittsrecht. Wenn es sich um ein Standard-Produkt handelt, das ein bisschen angepasst wurde, dann nein. Sie können zurücktreten. – Lesen Sie mehr: Sitzbadewanne – Rücktritt vom Vertrag verweigert

Rückgabe bei Matratzenkauf

Ich habe eine Matratze gekauft. Der Anbieter hat mir ein 30-tägiges Rückgaberecht versprochen. Jetzt will die Firma nichts mehr davon wissen. Sonderanfertigungen seien, behaupten sie, vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Ist das rechtens?
Hängt davon ab. Echte Sonderanfertigungen (Brautkleid nach Maß, Adressaufkleber, T-Shirts mit personalisiertem Aufdruck, Maßschuhe, …) sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Aber bei Ihrer Matratze war das Rückgaberecht Teil des Kaufvertrages. Verträge sind einzuhalten. Sie können also vom Kauf zurücktreten. – Lesen Sie mehr unter Rückgabe der Matratze – Sonderanfertigung oder Standardgröße?

Fußmatten für das Auto

Mir ging es so mit Fußmatten für mein Auto. Die hab ich über einen Konfigurator online bestellt. Die Firma verweigerte den Rücktritt mit der Begründung, es handle sich um eine „persönliche Anfertigung“. Dürfen die das?
Nein. Wenn – wie bei Ihnen – die Ware nach Standardmaßen angefertigt oder aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, dann behalten Sie Ihr Rücktrittsrecht. Sie können – innerhalb der 14-Tage-Frist – zurücktreten. – Lesen Sie mehr: Fußmatten fürs Auto

Rücktritt bei einem Mietvertrag

Hat man bei einem Mietvertrag ein Rücktrittsrecht?
In der Regel nein. – Es gibt eine Ausnahme, aber dieses Schlupfloch ist sehr klein: Wenn Sie als Verbraucher:in den Mietvertrag (das Anbot) am selben Tag unterschreiben bzw. abgeben, an dem Sie die Wohnung zum ersten Mal besichtigen, dann haben Sie ein Rücktrittsrecht. Nur in diesem ganz eng gefassten Fall können Sie binnen einer Woche schriftlich von Ihrem Vertrag zurücktreten. Basis ist § 30a KSchG. – Lesen Sie mehr: Mietrecht

Nicht bestelltes Paket bekommen

Mann hält ein Paket in Händen
Was mache ich mit einem nicht bestellten Paket? Bild: Ground Picture/Shutterstock

Ich habe ein Paket bekommen, das ich nicht bestellt habe. Muss ich es bezahlen oder muss ich den Rücktritt erklären?
Weder noch. Sie müssen es nicht bezahlen und auch keinen Rücktritt erklären. Behalten Sie es. – Lesen Sie mehr: Online-Fallen: Wie Sie sich wehren können

Kleiderkauf im Internet

Ich möchte meine Tochter zu Weihnachten mit einem Kleid aus einem Onlines-Sop überraschen. Aber was mache ich, wenn ihr das Kleid nicht passt oder gefällt?
Wenn Sie bei einem Händler aus der EU online ein Produkt bestellen (und dieses keine Maßanfertigung ist), können Sie ab Erhalt 14 Tage vom Vertrag zurücktreten. Sie können es bei Nichtgefallen oder wenn es nicht passen sollte, zurückschicken. Es kann sein, dass Sie dann den Rückversand an den Verkäufer bezahlen müssen, wenn die Firma darauf hingewiesen hat. – Lesen Sie mehr: Rücktritt beim Onlinekauf – Frist von 14 Tagen

Thermostat geht kaputt

Ich hab mir auf Amazon bei einem Händler einen Thermostat gekauft. Vier Monate nach der Montage war er kaputt. Dabei hab ich ihn in der Zeit nur einmal berührt. Der Händler hat mich kaltschnäuzig abgefertigt. Ich hätte, sagt er, kein Rücktrittsrecht. Stimmt das?
Einatmen, ausatmen, freundlich bleiben … Ja, es stimmt: Ihre Rücktrittsrecht nach dem FAGG ist schon vorbei – sofern Sie ordentlich über das Rücktrittsrecht informiert wurden und Sie das Widerrufsformular bekommen haben. – Offenbar hat der Thermostat einen verborgenen Mangel. Dieser verborgene Mangel ist innerhalb eines Jahres nach Übergabe aufgetaucht. Hier gilt daher die gesetzliche Gewährleistung. Der Händler muss das auf seine Kosten in Ordnung bringen. Wie Ihr Recht auf Gewährleistung funktioniert, dazu haben wir einen eigenen Artikel. – Lesen Sie mehr: Gewährleistung

Flugtickets zurückgeben

Kann ich vom Kauf von Flugtickets zurücktreten?
Nein. Das gilt auch für Bahntickets. – Lesen Sie mehr Ticketkauf online – Kein Rücktrittsrecht

Rücktritt vom Kauf einer Eigentumswohnung

Ich habe gestern eine Eigentumswohnung gekauft, würde aber gern ohne Spesen zurücktreten. Geht das?
In der Regel nein. Das gilt auch für Verträge bei Mietwohnungen und für Maklerverträge.

Ein Hintertürchen gibt es; es ist aber sehr eng: Wenn Sie noch am Tage des Erstbesuches der Immobilie unterschreiben (juristisch: eine Vertragserklärung abgeben), können Sie binnen einer Woche zurücktreten. Der Vertrag muss, so will es das Gesetz, der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen. Dieses Rücktrittsrecht gilt beim Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Gebrauchs-, Nutzungs- oder Bestandsrechtes (beispielsweise Mietvertrag für eine Wohnung), beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Liegenschaft. Geregelt ist diese Art von Rücktritt in §30 a KSchG.

Rücktritt vom Maklervertrag

Ich habe bei einer Wohnungsbesichtigung einen Makler-Vertrag unterschrieben, bin dann aber zurückgetreten. Jetzt will er trotzdem eine Provision. Muss ich die zahlen?
Treten Sie als Verbraucher:in von einem Kaufvertrag wie oben beschrieben zurück und richten Sie die Rücktrittserklärung an den Makler, so gilt dies auch als Rücktritt vom Maklervertrag. Unter diesen sehr engen Rahmenbedingungen fällt keine Provision an. Sonst schon. Falls es Diskussionen geben sollte: Hier gilt § 30a Absatz 1 KSchG. – Lesen Sie mehr: Höchstgericht zum Fehlen des Muster-Widerrufsformulars

Tochter kauft zu teure Sachen

Meine Tochter ist 12 und hat sich online einen Blödsinn gekauft, enorm teuer. Kann ich den Kauf widerrufen?
Ja. Ihre Tochter gilt als unmündige Minderjährige (7 bis 14 Jahre) und ist nur beschränkt geschäftsfähig. Altersübliche, kleine Käufe kann sie eingehen. Der Vertrag ist, so der Fachausdruck, schwebend unwirksam. Als Vertreter:in können Sie den Vertrag „heilen“, also den Kauf bestätigen. Sie können aber auch der Firma mitteilen, dass Sie nicht einverstanden sind. Geld zurück, Ware zurück. Lehrlinge (zwischen 14 und 18 Jahre) hingegen sind mündige Minderjährige. Sie verdienen ihr eigenes Geld und dürfen es auch entsprechend ausgeben, sofern solche Ausgaben ihre Lebensverhältnisse nicht gefährden. – Lesen Sie mehr: Kinder und Jugendliche: Was dürfen sie kaufen?

Musterbriefe

Es gibt doch für viele dieser Probleme Textvorlagen oder Musterbriefe, die man an die Unternehmen richten kann. Wo finde ich die?

Zum Thema Rücktritt hat unser Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) über 50 Musterbriefe erstellt. Zum Beispiel Musterbriefe für den Rücktritt bei Lieferverzug, Rücktritt bei Käufen von Kindern, Rücktritt bei einer Werbefahrt und viele andere mehr ...

Zu den Musterbriefen

 

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