Parship und Elitepartner sind große Player bei der Partnervermittlung. Jahresabos sind teuer. Bei uns hatten sich zahlreiche Kund:innen über automatische Vertragsverlängerungen beschwert.
Parship und Elitepartner: automatische Verlängerung unzulässig
Höchstgericht entscheidet: Die automatische Vertragsverlängerung ist nicht zulässig.
Daraufhin klagten wir die PE Digital GmbH (das Unternehmen betreibt beide Websites). Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden: Die automatische Vertragsverlängerung ist nicht zulässig.
Kündigungsfrist
So ein Vertrag muss eine Kündigungsfrist vorsehen und das Unternehmen muss die Betroffenen zu Beginn dieser Frist extra und verständlich darauf aufmerksam machen. Zum einen konnten Kund:innen die Information nur durch aktives Nachsehen im Profil finden – und das nur für einen beschränkten Zeitraum.
Wenig verständliches Betreff
Zum anderen hatten Parship und Elitepartner in der E-Mail für diese wichtige Nachricht ein besonders langes und wenig verständliches Betreff verwendet („Information zu Ihrem aktuellen Profil: Hinweis auf Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung Ihrer Mitgliedschaft“).
Der Oberste Gerichtshof beurteilte auch eine zweijährige Bindungsfrist als rechtswidrig.
Mehr zum Thema
Die ausführliche juristische Darstellung sowie das Urteil finden Sie auf verbraucherrecht.at: OGH: Unzulässige Geschäftspraktiken und AGB-Klauseln bei „Parship“ und „Elitepartner“
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare