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Parship und Elitepartner: automatische Verlängerung unzulässig

Höchstgericht entscheidet: Die automatische Vertragsverlängerung ist nicht zulässig.

Parship und Elitepartner sind große Player bei der Partnervermittlung. Jahresabos sind teuer. Bei uns hatten sich zahlreiche Kund:innen über automatische Vertragsverlängerungen beschwert. 

Daraufhin klagten wir die PE Digital GmbH (das Unternehmen betreibt beide Websites). Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden: Die automatische Vertragsverlängerung ist nicht zulässig.

Die App von Elitepartner auf einem Smartphone. Im Hintergrund ein rotes Herz
Wir haben bei Parship und Elite Partner zahlreiche Beschwerden über automatische Vertragsverlängerungen Bild: Ralf Liebhold/Shutterstock

Kündigungsfrist

So ein Vertrag muss eine Kündigungsfrist vorsehen und das Unternehmen muss die Betroffenen zu Beginn dieser Frist extra und verständlich darauf aufmerksam machen. Zum einen konnten Kund:innen die Information nur durch aktives Nachsehen im Profil finden – und das nur für einen beschränkten Zeitraum. 

Wenig verständliches Betreff

Zum anderen hatten Parship und Elitepartner in der E-Mail für diese wichtige Nachricht ein besonders langes und wenig verständliches Betreff verwendet („Information zu Ihrem aktuellen Profil: Hinweis auf Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung Ihrer Mitgliedschaft“). 

Der Oberste Gerichtshof beurteilte auch eine zweijährige Bindungsfrist als rechtswidrig.

Mehr zum Thema

Die ausführliche juristische Darstellung sowie das Urteil finden Sie auf verbraucherrecht.at: OGH: Unzulässige Geschäftspraktiken und AGB-Klauseln bei „Parship“ und „Elitepartner“

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