Frau Karimi bestellt online einen Haartrockner bei Airtecho. Preis: 199 Euro, Bezahlart: Klarna. Die Bestellseite erweckt den Eindruck, als würde das Produkt aus Deutschland stammen. Nach der Bestellung findet die Verbraucherin heraus, dass die Ware aus China kommt. Also Storno per Mail. Trotzdem schickt der Händler das Paket an sie. Sie lehnt die Zustellung ab.
Airtecho-Haartrockner/Klarna - „Bin am Verzweifeln“
Der Onlineshop will eine Strafgebühr dafür, dass man sein Rücktrittsrecht ausübt. Wir konnten helfen.
"Kostenfreie Rückgabe"
Die Website verspricht eine kostenfreie Rückgabe innerhalb von 30 Tagen. In Wirklichkeit verlangt das Unternehmen 15 Prozent und die Versandkosten, bevor es den Rest zurückzahlt. Ansonsten liefert Airtecho nur automatisch erzeugte Antworten.
„Ich bin am Verzweifeln"
Letztlich reduziert der Händler die Rechnung um 29,85 Euro und Klarna bucht 169,15 Euro vom Konto der Kundin ab. „Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Bei Klarna weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut. Das ist extrem mühsam einerseits einem Chatbot zu schreiben und andererseits mit Mitarbeitern, die den Fall immer nur an "Spezialisten" weiterleiten möchten ...“ Und weiter: „Ich bin wirklich am Verzweifeln und bekomme mein Geld trotz mehrfacher Versprechen nicht zurück.“
Klarna mauert
Klarna mauert gegenüber der Kundin: „Aufgrund der Informationen und Beweise, die sowohl von dir als auch von airtechohair.de vorgelegt wurden, können wir nicht zu deinen Gunsten entscheiden.“ Die Website airtechohair.de wird – siehe Bild unten - inzwischen als betrügerisch eingestuft (Stand: 16.9.2024).
Geld zurück, und zwar vollständig
Wir schreiben Klarna an und informieren über die Rechtslage. Mit dem Rücktritt gemäß § 11 FAGG löst die Konsumentin korrekt den Vertrag auf. Das bedeutet: Geld zurück, und zwar vollständig und unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung. Lesen Sie mehr über Ihre Konsument:innenrechte zum Rücktritt.
Wir haben bereits 2023 über Klarnas Umgang mit Kund:innen berichtet.
Maria Semrad ist Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Sie hat den Fall betreut:
Klarna meine zwar immer noch „nur Zahlungsdienstleister“ zu sein. „Das Unternehmen", so Semrad, "nimmt aber unsere Einwände nach mehreren Treffen mittlerweile ernst und löst unsere Fälle in der Regel rasch.“
Auch diesen Fall hat Klarna nun positiv gelöst. Denn das Gesetz sieht schließlich vor, dass auch Klarna Einwände wie Rücktritt, Gewährleistung und Verzug, … gegen sich gelten lassen muss. Semrad: „Wir freuen uns über die positive Entwicklung.“
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Watchlist Internet: airtechohair.de - betrügerischer Shop
https://www.watchlist-internet.at/liste-betruegerischer-shops/shop/airtechohairde/
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