Sanfte Koloskopie - Nicht alle Krankenkassen zahlen
Manche Ärzte bieten eine „sanfte Koloskopie“ an, bei der man in Tiefschlaf versetzt wird. Doch nicht alle Krankenkassen zahlen diese Leistung.
Manche Ärzte bieten eine „sanfte Koloskopie“ an, bei der man in Tiefschlaf versetzt wird. Doch nicht alle Krankenkassen zahlen diese Leistung.
Bei Operationen und Untersuchungen unter Narkose können Zähne und Kronen beschädigt werden. Wenn die Patienten über das Risiko korrekt aufgeklärt wurden, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Entschädigung: Ärzte müssen Patienten über mögliche unerwünschte Wirkungen von Medikamenten aufklären und im Verlauf der Behandlung auftretende gesundheitliche Beschwerden ernst nehmen.
Erfolgt eine Behandlung nicht nach dem letzten Stand der Wissenschaft, haftet der Arzt auch dann, wenn er vor einem Eingriff korrekt über mögliche Komplikationen aufgeklärt hat.
Vor Operationen werden oft viele Untersuchungen gemacht. Auch wenn nicht alle wirklich unmittelbar für den Eingriff notwendig sind, müssen sie dennoch sorgfältig ausgewertet werden.
Erkranken Bewohner von Pflegeheimen akut, müssen sie oft zur Behandlung in ein Spital. Geht es ihnen besser, kehren sie zurück in ihr Apartment. Ein großer Träger in Wien kann dies nicht gewährleisten.
In den meisten Fällen geht es Patienten nach einer Operation besser als davor. Doch manchmal läuft es leider nicht nach Plan. Das kann unterschiedliche Gründe und rechtliche Folgen haben.
Der österreichische Patientenentschädigungsfonds ist europaweit einzigartig. Er bietet auch dann finanzielle Unterstützung, wenn Patienten bei einer Behandlung geschädigt werden, ohne dass ärztliches Verschulden nachgewiesen werden kann.
Unser Bestseller „Alles geregelt“ ist jetzt in aktualisierter Auflage erhältlich. Er zeigt, wie Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.
Der Entschädigungsfonds springt ein, wenn Patienten ohne ärztliches Verschulden zu Schaden kommen, allerdings nur bei Behandlungen in sogenannten Fondskrankenanstalten. Die Patientenanwälte fordern eine Ausweitung.
Wenn Ärzte die Vorbefunde nicht sorgfältig lesen, können schwere Fehler passieren und Patienten zu Schaden kommen.
Patienten greifen immer wieder in die eigene Tasche, wenn ihnen Ärzte eine „bessere“ Behandlung versprechen. Bekannt werden Fälle von „Kuvertmedizin“ meist nur, wenn etwas schiefgeht.
Krankenhäuser müssen die Beschwerden von Patientinnen und Patienten ernst nehmen. Werden die Anliegen ignoriert, widerspricht das dem Gesetz und es schadet auch dem Ruf des Spitals.
Während des Aufenthalts in Gesundheitseinrichtungen werden immer wieder Patienten mit multiresistenten Keimen angesteckt. Deshalb müssen für Spitäler strengste Hygienevorschriften gelten, die unbedingt einzuhalten sind.
Kleineren Spitälern fehlt es bei speziellen Behandlungen häufig an Routine und Erfahrung. Patienten sind deshalb vor dem Eingriff aufzuklären, wie häufig die betreffende Operation ausgeführt wird. Unter Umständen sind externe Spezialisten beizuziehen.
Nicht selten fühlt man sich als Patient im Gesundheitswesen überfordert. Die Unabhängige Patienteninformationsstelle in der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft hilft bei Fragen und konkreten Problemen weiter.
Bei schwerwiegenden Verdachtsdiagnosen müssen Ärzte sich vergewissern, dass ihre Aufklärung vom Patienten verstanden wurde. Im Zweifelsfall besteht eine Beweispflicht für den Arzt.
Ein Kostenvoranschlag muss alle zu erwartenden Kosten einer Behandlung im Spital umfassen. Zusätzliche Leistungen dürfen den Patienten ohne vertragliche Vereinbarung nicht in Rechnung gestellt werden.
Wie wichtig es ist, regelmäßig zu überprüfen, welche Medikamente ein Patient einnimmt, zeigt ein Fall aus der Steiermark. In Zukunft soll die elektronische Gesundheitsakte ELGA den Überblick erleichtern.
Frau M. will ihrer Mutter ihren letzten Wunsch erfüllen: in Ruhe und Würde sterben zu dürfen. Doch die Wachkomapatientin wird künstlich ernährt und niemand ist bereit, die Magensonde zu entfernen und die Ernährung einzustellen.
Immer wieder erleiden Patienten durch den falschen Gebrauch von Desinfektionsmitteln Verätzungen an Haut und Gewebe.
Auch wenn das Thema unangenehm ist: Je früher man darüber nachdenkt, welche medizinischen Behandlungen man am Ende seines Lebens möchte – oder nicht möchte –, desto besser.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind nur unter gesetzlich genau geregelten Voraussetzungen zulässig.
Nachdem sich Patientinnen über die nicht fachgerechte Behandlung in zwei Spitälern beschwert haben, werden ihnen Jahre später dort nötige Operationen verweigert. Begründung: ein gestörtes Vertrauensverhältnis.
Nach der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks kommt es zu unerklärlichen Komplikationen. Erst nach mehreren Untersuchungen stellt sich heraus, dass die Gelenk-Komponenten nicht zusammenpassen.
Patienten können sich durch Namensschilder an der Spitalstür in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen.
Die elektronische Gesundheitsakte ELGA soll Patientensicherheit und Behandlungsqualität in Österreich verbessern. Kritiker bezweifeln den medizinischen Nutzen und bemängeln den Datenschutz. Was steckt tatsächlich in ELGA?
Ärzte sind verpflichtet, Patienten über Erkrankungen und das Ergebnis von Untersuchungen zu informieren. Leider geschieht dies nicht immer.
Nach der Vereisung von Warzen in einer ärztlichen Ordination treten bei einem Kind gesundheitliche Komplikationen auf. Die Schiedsstelle der Ärztekammer erkennt auf fehlerhafte Behandlung und mangelhafte Aufklärung und spricht der kleinen Patientin Schmerzensgeld zu.
Behandlungsfehler: Eine umfassende Dokumentation ist das Um und Auf, damit Sie auch vor Gericht zu Ihrem Recht kommen.
Eine Patientin ohne Zusatzversicherung lässt sich nach der OP in einem Sonderklasse-Zimmer unterbringen. Der zuvor eingeholte Kostenvoranschlag wird massiv überschritten. Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag im Spital?
Eine Patientin in der Steiermark benötigt aufwendige medizinische Pflege, die ihre finanziellen Möglichkeiten bei Weitem übersteigt. Da in der Steiermark ein Pflegeregress gilt, müssen die nicht gedeckten Kosten teilweise, wie gesetzlich festgelegt, von nahen Angehörigen übernommen werden.
Viele Patienten sind, um ihren Alltag bewältigen zu können, dringend auf Heilbehelfe wie Rollstühle, Prothesen oder Inkontinenzprodukte angewiesen. Oft warten sie Monate bis Jahre auf die Bewilligung durch die Krankenkasse.
Ambulanzen in Spitälern sind oft überfüllt. Für die Patientenanwaltschaft Niederösterreich zeigt sich darin vor allem ein Versagen der Versorgung im niedergelassenen Bereich.
Nach einer Brustkorrektur kommt es zu schweren Komplikationen und mehreren Nachoperationen. Die Brustoperation wurde von einem privaten Facharzt in einem öffentlichen Spital vorgenommen. Die Haftung ist ungeklärt.
Nach einem Bergunfall wird der Rettungshubschrauber angefordert. Die ebenfalls anwesende Bergrettung verweigert daraufhin den möglichen Transport. Die Betroffene blieb auf hohen Rechnungen sitzen.
Patienten, die sich in privaten Krankenanstalten bzw. bei niedergelassenen Ärzten behandeln lassen, haben bei auftretenden Komplikationen keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Entschädigungsfonds.
Ein Fall für die Patienten-anwaltschaft: Die Rettung wird gerufen, doch es kommt nicht zu einem Krankentransport. Der Patient oder die Angehörigen sollen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen.
Ein Fall für die Patientenanwaltschaft: Ein Kind bricht sich im Turnunterricht den Finger. Die Ärztin gipst im Spital aus Versehen den falschen Finger ein.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen Verein, der Personal für die 24-Stunden-Pflege vermittelt geklagt. Das Gericht betrachtete die Vertragsklauseln als gesetzwidrig.
Ein Körper, der nur noch von Maschinen am Leben erhalten wird, steht für viele im Widerspruch zu einem Sterben in Würde. Unser Medizinredakteur berichtet über seine Erfahrungen beim Abschluss einer verbindlichen Patientenverfügung.
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