Während des Aufenthalts in Gesundheitseinrichtungen werden immer wieder Patienten mit multiresistenten Keimen angesteckt. Deshalb müssen für Spitäler strengste Hygienevorschriften gelten, die unbedingt einzuhalten sind.
Die Fälle
Frau N. bekommt eine neue Hüfte. Einige Tage nach der gelungenen Operation erfährt sie noch im Krankenhaus, dass sie mit einem MRSA-Keim (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus) angesteckt wurde. Dabei handelt es sich um einen Keim, der gegen mehrere verschiedene Antibiotika unempfindlich ist und daher nur sehr schwer behandelt werden kann. Vor allem bei Menschen mit Immundefiziten kann es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen. Vermutlich wurde Frau N. von ihrer Bettnachbarin angesteckt. Wie sich später herausstellt, hat das Personal keine entsprechenden Schutzmaßnahmen (z.B. Verlegung in ein Einzelzimmer, Mundschutz, Schutzkleidung etc.) ergriffen. Erst als der Abteilungsleiter davon Erkenntnis erlangte, wurden höhere Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
In einem anderen Fall befindet sich ein bettlägriger Patient in einem Einzelzimmer. Er wurde mit großer Wahrscheinlichkeit über das Personal angesteckt, das die Schutzmaßnahmen (z.B. Reinigung der Hände, Schutzkleidung) nicht lückenlos eingehalten hat.