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Patientenrecht

Entschädigungen für Patienten

Wer in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt einen erheblichen Schaden erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Geld aus dem Patientenentschädigungsfonds erhalten.

Einsicht in Behandlungsakten

Patienten haben das Recht, Einsicht in ihre Krankengeschichte zu nehmen. Für die Angehörigen gilt das hingegen nur eingeschränkt.

Verwahrungsvertrag im Spital

Ein Krankenhausträger haftet für in Verlust geratene Gegenstände, wenn ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wurde oder der Patient wegen hochgradiger Verwirrtheitszustände die Verantwortung für die Gegenstände nicht tragen kann.

Inkontinenzeinlagen: zu geringe Mengen bewilligt

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die Ver­sorgung mit Inkontinenzmaterial neu geregelt. Seither häufen sich die Beschwerden bei den Patientenanwaltschaften, dass die bewilligten Mengen nicht ausreichen.

Beatmungsgeräte von Philips: gefährlich

Der Schaumstoff in Philips-Beatmungsgeräten kann sich auflösen und die Gesundheit gefährden. Bislang wurden den Patienten keine Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt.

Patientenverfügung - Recht auf Selbstbestimmung

Mit einer Patientenverfügung kann man für den medizinischen Ernstfall vorsorgen. Die Tiroler Patientenvertretung empfiehlt die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung.

Hauskrankenpflege - Wer zahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die Behandlung von Krankheiten zuständig. Die Pflege zu Hause fällt in die Kompetenz der Länder. Für Menschen, die dringend Hilfe brauchen, bedeutet dies oft einen Irrlauf durch den Behördendschungel.

Zahnschäden nach Operation - Entschädigung abgelehnt

Bei Operationen und Untersuchungen unter Narkose können Zähne und Kronen beschädigt werden. Wenn die Patienten über das Risiko korrekt aufgeklärt wurden, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Patienteninformationsstelle - Beratung und Hilfe

Nicht selten fühlt man sich als Patient im Gesundheitswesen überfordert. Die Unabhängige Patienteninformationsstelle in der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft hilft bei Fragen und konkreten Problemen weiter.

Diagnose - Patient muss Aufklärung verstehen

Bei schwerwiegenden Verdachtsdiagnosen müssen Ärzte sich vergewissern, dass ihre Aufklärung vom Patienten verstanden wurde. Im Zweifelsfall besteht eine Beweispflicht für den Arzt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums

Sozialministerium
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