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Patientenrecht

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Komplikationen bei Schönheitsoperationen

Schönheits-OPs sind medizinisch nicht notwendig. Daher ist eine umfassende ärztliche Aufklärung über mögliche Komplikationen sehr wichtig. Nicht immer handelt es sich bei unerwünschten Ergebnissen um Kunstfehler.

Behandlungen in einem anderen Land

Lange Wartezeiten, Verschiebungen und Absagen geplanter Behandlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man in ein anderes Bundesland oder ein europäisches Land ausweichen.

Umgang mit Fehlern im Spital

Wenn im Krankenhaus Fehler passieren, kann das für Patientinnen und Patienten ernsthafte Folgen haben. Eine positive Fehlerkultur und offene Kommunikation sind daher sehr wichtig.

Schmerzensgeld für psychisches Leid

Fehlbehandlungen können bei Patient:innen zu schweren psychischen Schäden führen. Unter bestimmten Umständen kann das ein höheres Schmerzensgeld begründen.

Spital verweigert Untersuchung

Einem Menschen, der mit einem konkreten medizinischen Anliegen eine Krankenanstalt in Österreich aufsucht, darf die unbedingt notwendige ärztliche Hilfe nicht verweigert werden.

Schuldet das Spital Heilung?

Patienten erwarten, dass sie nach der Entlassung aus dem Spital geheilt sind. Wie begründet ist diese Erwartung?

Rechtsanspruch auf ein Medikament

Patient:innen, die in Krankenanstalten mit öffentlichem Versorgungsauftrag behandelt werden, haben einen Rechtsanspruch auf wirksame Medikamente, auch wenn diese sehr teuer sind.

Entschädigung aus dem Härtefonds nach einer OP

Treten nach einer Operation Komplikationen auf, können Patient:innen unter Umständen auch dann eine Entschädigung bekommen, wenn der Eingriff mit der gebotenen ärztlichen Sorgfalt erfolgte.

Voreilige Entlassung aus dem Spital

Jeder Mensch, der ein Krankenhaus aufsucht bzw. dort eingeliefert wird, muss eingehend untersucht werden und darf nicht entlassen werden, bevor sich der Zustand stabilisiert hat.

Risiken von Medikamenten

Wenn Ärzt:innen ein Medikament verordnen, das für die vorliegende Erkrankung keine Zulassung hat, müssen sie die Patient:innen besonders ausführlich über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufklären.

Der Weg zur Patientenverfügung

Für eine verbindliche Patientenverfügung bedarf es mehrerer Schritte. Notwendig sind eine genaue Beschreibung der abgelehnten medizinischen Maßnahmen sowie ärztliche und rechtliche Aufklärung.

Hinausgezögerte Operation

Treten nach Operationen Komplikationen auf, ist in bestimmten Fällen eine Entschädigung aus dem Härtefonds möglich. Verzögert man als Patient:in den Eingriff, kann sich das jedoch nachteilig auswirken.

Haftung bei Behandlungsfehlern

Wird ein Behandlungsfehler festgestellt, stehen den Patient:innen finanzielle Entschädigungen zu. Wichtig ist, dass dabei auch mögliche Spätschäden berücksichtigt werden.

Entschädigungen für Patienten

Wer in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt einen erheblichen Schaden erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Geld aus dem Patientenentschädigungsfonds erhalten.

Einsicht in Behandlungsakten

Patienten haben das Recht, Einsicht in ihre Krankengeschichte zu nehmen. Für die Angehörigen gilt das hingegen nur eingeschränkt.

Verwahrungsvertrag im Spital

Ein Krankenhausträger haftet für in Verlust geratene Gegenstände, wenn ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wurde oder der Patient wegen hochgradiger Verwirrtheitszustände die Verantwortung für die Gegenstände nicht tragen kann.

Inkontinenzeinlagen: zu geringe Mengen bewilligt

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die Ver­sorgung mit Inkontinenzmaterial neu geregelt. Seither häufen sich die Beschwerden bei den Patientenanwaltschaften, dass die bewilligten Mengen nicht ausreichen.

Beatmungsgeräte von Philips: gefährlich

Der Schaumstoff in Philips-Beatmungsgeräten kann sich auflösen und die Gesundheit gefährden. Bislang wurden den Patienten keine Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt.

Patientenverfügung - Recht auf Selbstbestimmung

Mit einer Patientenverfügung kann man für den medizinischen Ernstfall vorsorgen. Die Tiroler Patientenvertretung empfiehlt die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung.

Hauskrankenpflege - Wer zahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die Behandlung von Krankheiten zuständig. Die Pflege zu Hause fällt in die Kompetenz der Länder. Für Menschen, die dringend Hilfe brauchen, bedeutet dies oft einen Irrlauf durch den Behördendschungel.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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