Zum Inhalt
Arzt Patient Gespräch Aufklärung Formular
Wird ein Medikament „off label“ verabreicht, besteht gegenüber dem Patienten eine erhöhte Aufklärungspflicht. Bild: Elle Aon / Shutterstock.com

Risiken von Medikamenten

Wenn Ärzt:innen ein Medikament verordnen, das für die vorliegende Erkrankung keine Zulassung hat, müssen sie die Patient:innen besonders ausführlich über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufklären.

Der Fall

Herr C. bekommt im Krankenhaus eine Infusion angehängt. Dadurch wird eine oberflächliche Venenthrombose (Thrombophlebitis) ausgelöst. Der diensthabende Arzt verordnet ein Medikament zur Blutverdünnung und ein Antibiotikum. In der Folge erleidet Herr C. ein Leberversagen und muss mehrere Wochen lang behandelt werden.

Hätte die Komplikation vermieden werden können?

Die Patientenanwaltschaft diskutiert den Fall eingehend mit dem Krankenhaus und dessen Haftpflichtversicherung. Die Patientenvertreter:innen bringen vor, dass Herr C. nicht über die möglichen Risiken der Infusion und der nachfolgenden Behandlung aufgeklärt wurde.

„Off-Label-Use“

Dieses Argument wiegt im konkreten Fall besonders schwer, da eines der Präparate „off label“ verabreicht wurde. Das bedeutet, dass es nicht für die Behandlung der Thrombophlebitis zugelassen war, was auch dem Beipacktext und der Fachinformation zu entnehmen ist. Ein solcher sogenannter „Off-Label-Use“ kann erforderlich sein, wenn für eine bestimmte Behandlung kein zugelassenes Arzneimittel verfügbar ist.

Erhöhte Aufklärungspflicht

Es besteht in diesem Fall jedoch eine größere Unsicherheit für die Patient:innen und damit auch eine erhöhte Aufklärungspflicht über alle möglichen Risiken und Nebenwirkungen. Die Patientenanwaltschaft gab ein medizinisches Gutachten in Auftrag. Darin wurde festgestellt, dass das Antibiotikum ohne ausreichende medizinische Begründung verabreicht wurde. Beim blutverdünnenden Medikament bewertete der Gutachter die Verordnung als einen „begründeten Heilversuch“.

Hat Herr C. Anspruch auf Schadenersatz?

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es nach Beurteilung aller vorliegenden Informationen sehr wahrscheinlich ist, dass eines der beiden Medikamente das Leberversagen hervorgerufen hat. Da durch den Off-Label-Use ein erhöhtes Risiko eingegangen und darüber nicht aufgeklärt wurde und darüber hinaus ein Behandlungsfehler nachgewiesen worden ist, wurde seitens der Patientenanwaltschaft ein Schadenersatzverfahren in Gang gesetzt. Nach entsprechenden Verhandlungen konnte der Fall außergerichtlich bereinigt werden.

Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft

Logo der ARGE Patientenanwaltschaft.
VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft. Bild: ARGE PatientenanwältInnen

Vorarlberg

Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg
Marktplatz 8
6800 Feldkirch
Tel. 05522 815 53
Fax 05522 815 53-15
E-Mail: anwalt@patientenanwalt-vbg.at
Internet: patientenanwalt-vbg.at

Wir empfehlen auf konsument.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Spital verweigert Untersuchung

Spital verweigert Untersuchung

Einem Menschen, der mit einem konkreten medizinischen Anliegen eine Krankenanstalt in Österreich aufsucht, darf die unbedingt notwendige ärztliche Hilfe nicht verweigert werden.

Schuldet das Spital Heilung?

Schuldet das Spital Heilung?

Patienten erwarten, dass sie nach der Entlassung aus dem Spital geheilt sind. Wie begründet ist diese Erwartung?

Rechtsanspruch auf ein Medikament

Rechtsanspruch auf ein Medikament

Patient:innen, die in Krankenanstalten mit öffentlichem Versorgungsauftrag behandelt werden, haben einen Rechtsanspruch auf wirksame Medikamente, auch wenn diese sehr teuer sind.

Entschädigung aus dem Härtefonds nach einer OP

Entschädigung aus dem Härtefonds nach einer OP

Treten nach einer Operation Komplikationen auf, können Patient:innen unter Umständen auch dann eine Entschädigung bekommen, wenn der Eingriff mit der gebotenen ärztlichen Sorgfalt erfolgte.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang