Bei schwerwiegenden Verdachtsdiagnosen müssen Ärzte sich vergewissern, dass ihre Aufklärung vom Patienten verstanden wurde. Im Zweifelsfall besteht eine Beweispflicht für den Arzt.
Der Fall
Frau S. war während ihrer Schwangerschaft in Behandlung bei einem niedergelassenen Gynäkologen. In der 38. Schwangerschaftswoche stellte dieser bei der Patientin einen erhöhten Blutdruck fest. Nach seinen eigenen Angaben hat er die junge Frau auf die möglichen Gefahren hingewiesen und sie auch angewiesen, unverzüglich ein Krankenhaus aufzusuchen oder zu Hause regelmäßig den Blutdruck zu messen und die Situation zu beobachten. Die Patientin gibt hingegen an, vom Arzt keine derartige Aufklärung und Verhaltensanweisung bekommen zu haben. Wenige Tage später wurde Frau S. mit Übelkeit sowie starken Kopf- und Bauchschmerzen ins Spital eingeliefert. Sie wurde sofort per Hubschrauber in ein Schwerpunktkrankenhaus überstellt, wo ihr Kind per Notkaiserschnitt zur Welt kam.
Schwere Erkrankung
Ursache für die Komplikationen war eine so genannte „Eklampsie“. Dabei handelt es sich um eine plötzliche schwere Erkrankung, die in den letzten Schwangerschaftswochen auftreten kann. Sie geht mit Krampfanfällen, hohem Blutdruck, Schwellungen, einer Nierenschädigung und Eiweißverlust einher. Die Vorstufe wird als „Präeklampsie“ bezeichnet. Frau S. war nach der Operation bewusstlos und wurde zwei Monate lang auf der Intensivstation behandelt. Weitere vier Monate musste sie sich einer stationären Rehabilitation unterziehen. Noch heute leidet sie unter Schmerzen und Angstzuständen. Sie wird auch kein weiteres Kind mehr bekommen können.