Immer öfter berichten Patienten davon, dass sie im Krankenhaus an COVID erkrankt sind. Die Patientenanwaltschaften prüfen, ob die Hygiene- und Behandlungsvorgaben eingehalten wurden.
Der Fall
An einem Freitag im November 2020 wird Herr M. (80 Jahre) im Krankenhaus aufgenommen. Ein COVID-19-Test verläuft negativ. Für den folgenden Montag ist eine Herzoperation (Stent) geplant. Am Sonntagabend verschlechtert sich sein Zustand plötzlich und Herr M. läutet nach Personal. Es wird ihm mitgeteilt, dass ein Arzt vorbeikäme. Nach mehreren Stunden Wartezeit kommt schließlich eine Ärztin und ordnet eine Infusion an. Am nächsten Morgen wird ein weiterer COVID-Test gemacht. Diesmal ist er positiv. Die Operation wird abgesagt. Zwei Wochen später stirbt Herr M. an den Folgen der COVID-Infektion im Spital.
Intervention
Die Tochter von Herrn M. wendet sich an die Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Sie beklagt die mangelhaften Schutzvorkehrungen im Krankenhaus. Ihren Schilderungen nach sind COVID-Infizierte räumlich nicht von den anderen Patienten getrennt worden und die Zimmer hatten auch kein eigenes WC und keine Dusche. Sie fragt sich auch, warum ihr Vater nicht zeitgerecht in ein geeignetes Krankenhaus verlegt wurde.
Ergebnis
Die Patientenanwaltschaft ist derzeit mit einer Reihe ähnlicher Fällen beschäftigt, bei denen der Verdacht im Raum steht, dass Patienten im Krankenhaus mit COVID-19 infiziert wurden. Es ist in diesen Fällen oft sehr schwierig, festzustellen, ob die Infektion bereits davor bestanden hat, da Tests erst einige Tage nach der Ansteckung positive Ergebnisse zeigen. Unabhängig davon wird in diesen Fällen geprüft, ob die Hygienevorgaben, die seit der COVID-Pandemie besonders streng sind, eingehalten wurden und ob bei der Behandlung alle fachlichen Vorgaben erfüllt wurden.
Fazit
Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden, müssen sich darauf verlassen können, dass es ein funktionierendes Hygienekonzept gibt. Auch wenn es im Einzelfall schwierig sein kann, Haftungsfragen eindeutig zu klären, ist es aus Sicht der Patientenanwälte wichtig, Fällen wie dem beschriebenen auf den Grund zu gehen und damit einen Beitrag zur Qualitätsicherung zu leisten.