Frau Holzer bucht für drei Personen über Travellink einen Flug mit der Turkish Airline am 9.12.2019 von Wien über Istanbul nach Johannesburg und retour von Kapstadt über Istanbul nach Wien am 29.8.2020. Die Flugtickets kosten 2.182 Euro. Coronabedingt annullieren die Turkish Airlines die Flüge.
Bremsen, vergessen, fordern
Im Juli 2020 stellt die Kundin einen Rückzahlungsantrag. Erst bremst die Linie („Genehmigung des Antrags ausstehend“), im Frühjahr 2022 weiß sie von nichts und will dann Beweise und Dokumente.
Innerhalb von sieben Tagen
Wir spendieren der Airline eine Rechtsberatung: Gemäß Art. 8 der Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere bei der Annullierung Anspruch auf Refundierung des Tickets durch das ausführende Luftfahrtunternehmen – in voller Höhe und binnen 7 Tagen.
Intervention fruchtet, Geld zurück.
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