Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie führten zu Einschränkungen in der Versorgung von „normalen“ Patientinnen und Patienten. Die Patientenanwaltschaft warnt vor den Gefahren und langfristigen Folgen.
Die Fälle
- Im Jänner wird bei Frau M. ein Tumor festgestellt, der die Gefahr einer malignen Transformation in sich trägt. Am 20. April soll sie operiert werden. Die lange Wartezeit ist eine große psychische Belastung für die 38-jährige Patientin. Als Frau M. in der Zeitung liest, dass wegen COVID-19 Operationstermine abgesagt werden, fragt sie im Krankenhaus nach, um sich zu vergewissern, dass ihre Operation stattfinden wird. Einen Monat lang erhält sie keine Auskunft. Nach Interventionen bekommt sie einen Termin Ende Mai.
- Herr S. leidet unter starken Sehbeeinträchtigungen durch grünen Star und muss regelmäßig seinen Augendruck kontrollieren lassen. Als er Ende März zu seinem Augenarzt geht, findet er die Praxis geschlossen vor – ohne Hinweis, wann sie wieder geöffnet wird. Der verzweifelte Patient ruft in den Augenambulanzen mehrerer Spitäler an, wird jedoch überall abgewiesen. Nach rund zwei Wochen findet er endlich einen Augenarzt, der die Druckmessung durchführt.
- Herr P. ist Vater eines einjährigen Buben, der seit seiner Geburt wegen einer Nierenerkrankung regelmäßig in Behandlung ist. Für Ende April ist eine wichtige Untersuchung vereinbart. Mitte März erhält Herr P. einen Anruf von der Ambulanz, dass alle Termine bis auf Weiteres abgesagt würden. Er solle sich Anfang Juni wieder melden.
Intervention
Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) informiert alle Spitalsträger und die Ärztekammer, dass sich Beschwerden von Patientinnen und Patienten mehren, dass wegen COVID-19 dringende Untersuchungen und Operationen ohne Nennung eines neuen Termins verschoben sowie wichtige Therapien unterbrochen wurden.
Fazit: Versorgungslücken
Während des Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie war die Versorgung von Nicht-Corona-Patienten teilweise nicht mehr gegeben. Die WPPA forderte, dass die Einschränkungen rasch wieder beendet werden. Für Schwerkranke und dringend Behandlungsbedürftige müsse die Versorgung auch in Ausnahmesituationen sichergestellt sein. Die Verschiebung von Untersuchungen und Behandlungen dürfe nur aufgrund medizinisch, pflegerisch, sozial und ethisch definierter Standards erfolgen. Die Folgen für die Patientenversorgung sollten überwacht, dokumentiert und allenfalls korrigiert werden.