Zum Inhalt

Operationen: Verspäteter Eingriff - Sorgfältige Abwägung

Zeit spielt häufig eine entscheidende Rolle bei der medizinischen Versorgung. Auch wenn triftige Gründe vorliegen, einen notwendigen Eingriff zeitlich hinauszuschieben, muss zuvor eine sorgfältige Abwägung erfolgen.

Der Fall

Frau G. bekam ein künstliches Kniegelenk. Als Narkoseverfahren wurde mit der 83-Jährigen eine rückenmarksnahe Regionalanästhesie („Kreuzstich“) vereinbart. Dabei wird eine Nadel nahe dem Rückenmarkskanal eingeführt und ein Betäubungsmittel gespritzt. Zudem wurde ein dünner Plastikschlauch (Epiduralkatheter) gelegt, über den betäubende Medikamente verabreicht werden können. Die Operation verlief sehr gut.

Vier Tage danach wurde der diensthabende Orthopäde gegen 18 Uhr vom Pflegepersonal informiert, dass Frau G. ein Taubheitsgefühl im unteren Rücken verspüre und Stuhl verliere. Es wurde sofort eine Computertomografie durchgeführt, die Blutungen im Wirbelkanal zeigte.

Der Fall wurde dem Abteilungsvorstand vorgelegt. Er entschied, dass Frau G. nicht sofort, sondern erst am nächsten Tag operiert werden sollte, da sie nicht nüchtern sei. Bei der Operation wurden die Blutungen gestillt, doch die Patientin litt auch danach noch unter starken Schmerzen sowie Harnund Stuhlverlust. Auch die physikalische Therapie und eine neurologische Rehabilitation brachten kaum Besserung.

Intervention

Die niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft holte ein fachärztliches Gutachten ein. Darin wurde festgestellt, dass ein rascheres Handeln erforderlich gewesen wäre. Bei Blutungen im Wirbelkanal muss binnen 8 bis 12 Stunden eine Druckentlastung erfolgen. Da es sich dabei um einen relativen Notfalleingriff handelt, hätte die Operation möglichst rasch – auch in nicht nüchternem Zustand – durchgeführt werden müssen.

Ergebnis

Die Patientin erhielt eine Entschädigungszahlung von der Haftpflichtversicherung.

Fazit

Die Patientenanwaltschaft nimmt den Vorfall zum Anlass, um abzuklären, welche Faktoren im vorliegenden Fall zur medizinischen Fehlentscheidung geführt haben. Gemeinsam mit dem Träger der Krankenanstalt soll zudem eine Verbesserung des Qualitätsmanagements erreicht werden.

Patientenanwaltschaft Niederösterreich

Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft Niederösterreich

In dieser Rubrik berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind.

ARGE Patientenanwälte Logo

Niederösterreich

NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus, 3109 St. Pölten
Tel. 02742 9005-15575
Fax 02742 9005-15660
E-Mail: post.ppa@noel.gv.at
Patientenanwalt Niederösterreich

Buchtipp: "Mein Recht als Patient"

Patienten haben häufig das Gefühl, ihren Ärzten ausgeliefert zu sein. Doch wer krank ist, ist durchaus nicht schutzlos – vorausgesetzt, er kennt seine Rechte. Unser Buch zeigt anhand konkreter Beispiele, welche Rechte Patienten im Gesundheitsbetrieb haben und welche Möglichkeiten bestehen, diese durchzusetzen.

www.konsument.at/patient-recht

Aus dem Inhalt

  • Krankenkasse und freie Arztwahl
  • Welche Behandlung steht mir zu?
  • Das Recht auf Selbstbestimmung
  • Behandlungsfehler und Haftung des Arztes
  • Psychiatrie und Heimunterbringung
  • Gesundheitsakte, Krankengeschichte, Datenschutz

196 Seiten, 14,90 € + Versand

KONSUMENT-Buch: Mein Recht als Patient 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang