
Was sollte ich bei einem Arbeitsunfall beachten?
Bei Arbeitsverletzungen stehen den Betroffenen höhere Leistungen als bei Freizeitunfällen zu. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeitgeberseite den Arbeitsunfall ordnungsgemäß meldet.
Was ist passiert?
Herr Z. ist bei einer Zustellfirma angestellt. Bei einer Lieferfahrt verletzt er sich am Knie und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Danach erfolgt eine weitere medizinisch Versorgung. Da die Behandlung auch Monate nach dem Unfall nicht zum gewünschten Erfolg führt und die Schmerzen noch stark sind, wendet sich Herr Z. an die Patientenanwaltschaft, um prüfen zu lassen, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte.
Wurde der Arbeitsunfall ordnungsgemäß gemeldet?
Beim Erstgespräch mit der Patientenanwaltschaft stellt sich heraus, dass es der Arbeitgeber verabsäumt hat, den Arbeitsunfall ordnungsgemäß bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zu melden. Diese Meldung ist deshalb wichtig, da im Falle eines Arbeitsunfalls höhere Leistungen zustehen als bei einem Freizeitunfall. Die Patientenanwaltschaft empfiehlt Herrn Z., sich an die AUVA zu wenden, um abzuklären, ob eine Möglichkeit zur Nachmeldung besteht.
Warum ist die Meldung eines Arbeitsunfalls so wichtig?
Im Fall eines Arbeitsunfalls hat Herr Z. auch dann Anspruch auf eine Unfallheilbehandlung, wenn die entsprechenden Leistungen nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation erhält er kostenlos ärztliche Hilfe, Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Prothesen).
Im Rahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation können unter Umständen Maßnahmen zur Umschulung oder Adaptierung von Wohnraum oder Fahrzeugen bezahlt werden. Sollte die Erwerbsfähigkeit drei Monate nach dem Unfall noch immer um mindestens 20 Prozent vermindert sein, könnte unter bestimmten Umständen auch eine Versehrtenrente zuerkannt werden.
Falls der Arbeitsunfall durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht wurde, besteht zudem Anspruch auf eine einmalige Integritätsabgeltung.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft

Hier berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Diesmal:
Vorarlberg
Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg
Marktplatz 8
6800 Feldkirch
Tel. 05522 815 53
Fax 05522 815 53-15
E-Mail: Patientenanwalt Vorarlberg
Patientenanwalt Vorarlberg
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