Mit einer Patientenverfügung kann man für den medizinischen Ernstfall vorsorgen. Die Tiroler Patientenvertretung empfiehlt die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung.
Der Fall
Herr S. hat in seiner Patientenverfügung festgehalten, dass er lebenserhaltende medizinische Maßnahmen ablehnt, sollte ihm ein selbstbestimmtes Leben nicht mehr möglich sein. Einige Jahre später erleidet er bei einem Sturz zahlreiche Knochenbrüche und einen Herzstillstand. Im Spital wird er in künstlichen Tiefschlaf versetzt und an mehrere Maschinen und Geräte angeschlossen. Er ist nicht mehr ansprechbar und die Mediziner schätzen seine Überlebenschancen als gering ein. Die Angehörigen informieren die Ärzte über die Patientenverfügung. Darin steht klar und deutlich, dass Herr S. das Anschließen an eine Herz-Lungen-Maschine ablehnt. Trotzdem bestehen die Ärzte darauf, ihn an den Geräten zu behalten. Nach einigen Tagen gelingt es den Angehörigen schließlich, Herrn S. in eine andere Krankenanstalt verlegen zu lassen. Dort verstirbt er wenige Zeit später.
Die Intervention
Die Angehörigen wenden sich an die Tiroler Patientenvertretung. Sie bringen vor, dass der Patient gegen seinen Willen weitere Behandlungen erdulden musste und sich dadurch sein Leidensweg unnötig verlängert habe. Es zeigt sich allerdings, dass es sich bei der Verfügung von Herrn S. um keine verbindliche Patientenverfügung gehandelt hat.
Das Ergebnis
Die verantwortlichen Ärzte argumentieren, dass nur verbindliche Patientenverfügungen zwingend zu befolgen seien. Die vorliegende Verfügung sei lediglich eine Orientierungshilfe. Die Tiroler Patientenvertretung stellt klar, dass in jedem Fall der Patientenwille zu respektieren sei. Selbst wenn keine Patientenverfügung vorliegen sollte, seien die Ärzte verpflichtet, den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln und zu berücksichtigen.
Fazit
Die Tiroler Patientenvertretung empfiehlt Patientinnen und Patienten die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung. Nur dann besteht für behandelnde Ärzte kein Handlungsspielraum, was medizinische Maßnahmen anbelangt.