Eine bettlägrige Patientin, die zu Hause versorgt wird, erhält nach der Umstellung der Inkontinenzversorgung durch die ÖGK nur mehr zwei Stück geschlossene Hosen pro Tag. Zusätzlich bieten ihr die neu verordneten Einlagen nicht genügend Schutz.
Inkontinenzeinlagen: zu geringe Mengen bewilligt
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die Versorgung mit Inkontinenzmaterial neu geregelt. Seither häufen sich die Beschwerden bei den Patientenanwaltschaften, dass die bewilligten Mengen nicht ausreichen.
Der Fall
Frau S. ist bettlägrig und wird von ihrer Tochter und einer mobilen Pflegekraft zu Hause versorgt. Nach der Umstellung der Inkontinenzversorgung durch die ÖGK erhält sie nur mehr zwei Stück geschlossene Hosen pro Tag. Zusätzlich wurden ihr neue Einlagen verordnet, die jedoch nicht genügend Schutz bieten. Von den dazugehörenden Netzhosen wird Frau S. außerdem wund. Die Tochter ersucht die ÖGK um Bewilligung einer größeren täglichen Menge an geschlossenen Hosen. Das Ansuchen wird von der Gesundheitskasse jedoch abgelehnt.
Intervention
Die Tochter wendet sich an die steirische PatientInnen- und Pflegeombudsschaft, die den Fall bei der ÖGK vorbringt. Diese kontaktiert den Bandagisten, über den die Inkontinenzmaterialien bezogen wurden. Der Bandagist sichert zu, dass er sich mit der Tochter von Frau S. in Verbindung setzt. Da dies innerhalb von mehreren Wochen nicht geschieht, wird die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft nochmals aktiv und wendet sich erneut an die ÖGK. Diese kontaktiert den Bandagisten nochmals und nach einem weiteren persönlichen Gespräch zwischen der Tochter und dem Bandagisten kann die Bereitstellung einer ausreichenden Menge an Hosen vereinbart werden.
Fazit
Die ÖGK hat 2021 in einer bundesweiten Richtlinie die Versorgung mit Inkontinenzprodukten neu geregelt. Es gelten nun österreichweit einheitliche Kriterien zur Feststellung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Einlagen und geschlossenen Hosen. Bei den Patientenanwaltschaften gehen seither jedoch zahlreiche Anfragen und Beschwerden ein. Viele Betroffene und Angehörige berichten darüber, dass die bewilligten Mengen nicht ausreichen.
Die ÖGK hat inzwischen eine Ansprechstelle eingerichtet, an die man sich bei Problemen wenden kann. Die steirische PatientInnen- und Pflegeombudsschaft rät Betroffenen, auch direkt Kontakt mit den Bandagisten bzw. Orthopäden aufzunehmen, da es deren Aufgabe ist, den medizinisch notwendigen Bedarf im Einzelfall zu ermitteln.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft
Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.
Diesmal:
Steiermark
Patientinnen- und Pflegeombudschaft
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Tel. 0316 877-4400
Fax: 0316 877-4823
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
gesundheit.stm.at
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