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Inkontinenz: weniger Windeln - Bedarf neu geregelt

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die Abgabe von Inkontinenzprodukten neu geregelt. In einigen Fällen wurden die Mengen stark reduziert. Das hat zu Beschwerden bei der Wiener Patientenanwaltschaft geführt.

Fall 1. Elena ist 14 Jahre alt und hat seit ihrer Geburt spastische Lähmungen an Armen, Beinen, Rumpf, Hals und Kopf. Sie kann nicht selbstständig gehen, sitzen oder essen und braucht in jeder Lebenslage Unterstützung. Weil sie auch nicht auf die Toilette gehen kann und stuhl- und harninkontinent ist, ist sie auf Inkontinenzpro­dukte angewiesen. In der Vergangenheit bekam sie diese in ausreichender Menge von der Wiener Gebietskrankenkasse. Heuer im April musste Elenas Mutter beim Banda­gisten einen Fragebogen beantworten. Daraus wurde der „medizinisch notwendige Bedarf“ an Inkontinenzhosen ermittelt. Für Elena wurde ein Bedarf von 2,4 Stück pro Tag festgelegt. Früher hatte sie 5 Stück pro Tag von der Krankenkasse bekommen. Nachdem die Mutter hartnäckig blieb, ge­stand der Bandagist Elena zwei Packungen Inkontinenzhosen mehr pro Quartal zu – das sind insgesamt 3 Stück pro Tag.

Fall 2. Frau M. ist 97 und hat eine kleine Pension sowie Pflegegeld der Pflegestufe 3. Auch ihr wurde mit 1. April 2021 die Zahl der Inkontinenzhosen, die bis dahin von der Krankenkasse bezahlt worden waren, um fast die Hälfte gestrichen. Sie erhält nur noch 2 Pants statt wie bisher 3,5 pro Tag. Die Tochter müsste nun rund 800 Euro pro Jahr privat für die Inkontinenzprodukte ihrer Mutter zahlen.

Interventionen

Die Wiener Pflege- und Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) intervenierte in beiden Fällen. Die Ombudsstelle und die Leistungsabteilung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) teilten daraufhin Elenas Mutter mit, dass dieser Bereich komplett an die Vertrags-Bandagisten ausgelagert worden sei. Der Bandagist wiederum berief sich auf die Vorgaben der ÖGK, wie der Bedarf zu berechnen sei. Die WPPA wandte sich daraufhin an die Generaldirektion der ÖGK und ersuchte auch die Ombudsstelle um eine Stellungnahme. Eine ausführliche Antwort der ÖGK ist noch ausständig, doch wurde der WPPA eine grundsätzliche Überprüfung zugesagt.

Fazit

Mit Beginn des Jahres 2021 (in Wien ab 1.4.2021) hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Abgabe von Inkontinenzprodukten neu geregelt. Ziel ist es, die Verordnungen direkt und schneller zu erledigen. Dazu hat die ÖGK mit ihren Partnerunternehmen (Bandagisten) eine neue Regelung für die Berechnung des Bedarfs vereinbart. Die WPPA fordert, dass dabei gemeinsam mit den Betroffenen die individuellen Bedürfnisse ermittelt und keine Durchschnittswerte herangezogen werden. Die WPPA konnte inzwischen einen Teilerfolg verbuchen. Familien, die eine erhöhte Familienbeihilfe bekommen, können nun weiterhin den höheren Quartalsbedarf beziehen.

Patientenanwaltschaft Wien

Hier berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Diesmal:

Wien

Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Schönbrunner Straße 108, 1050 Wien
Tel: 01 587 12 04
Fax: 01 586 36 99
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Internet: Patientenanwalt Wien 

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